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| Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % gilt in Deutschland für bestimmte Güter und Dienstleistungen, die als grundlegend oder kulturell wichtig eingestuft werden. Dazu gehören vor allem Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und öffentliche Verkehrsmittel im Nahverkehr. Ziel dieser Regelung ist es, lebensnotwendige oder bildungsrelevante Produkte günstiger zu machen. Zum Beispiel fällt auf Brot oder Milch nur 7 % MwSt. an, während auf Süßigkeiten oder Getränke oft der reguläre Satz von 19 % fällig wird – je nach Verarbeitung oder Zusatzstoffen. Auch für Bücher gilt der reduzierte Satz, unabhängig davon, ob sie gedruckt oder digital sind. Das soll den Zugang zu Wissen und Bildung fördern.
Im Gegensatz dazu wird der volle Satz von 19 % auf viele andere Konsumgüter erhoben, z. B. Elektronik, Möbel oder Kleidung. Die Unterscheidung ist allerdings manchmal verwirrend – beispielsweise gelten für Restaurantbesuche unterschiedliche Sätze: Für Speisen zum Mitnehmen meist 7 %, für Verzehr im Lokal in der Regel 19 %. Es kommt also oft auf den Kontext an. Interessanterweise wurden diese Sätze 1968 eingeführt und seitdem kaum angepasst, obwohl sich die Konsumgewohnheiten stark verändert haben. Einige fordern daher eine Modernisierung des Systems.
Insgesamt hilft der reduzierte Satz vor allem Haushalten mit niedrigerem Einkommen, da sie einen größeren Teil ihres Budgets für Grundbedürfnisse ausgeben. Trotzdem ist die Ausgestaltung nicht immer konsequent oder logisch. Die 7 % sind also gut gemeint – aber nicht immer leicht zu verstehen.
Quelle: https://www.smartsteuer.de/online/steuerwissen/7-oder-19-mehrwertsteuer/
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