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| Ein Lichtbild ist eine fotografische Darstellung einer Person oder eines Objekts, die oft für Identifikationszwecke genutzt wird. Der Begriff wird vor allem in rechtlichen und behördlichen Kontexten verwendet, beispielsweise für Personalausweise, Reisepässe, Führerscheine oder andere offizielle Dokumente. Ein Lichtbild muss dabei bestimmte Anforderungen erfüllen, um als gültig zu gelten – zum Beispiel ein neutrales Gesicht, einheitlicher Hintergrund und bestimmte Größenverhältnisse.
Neben dem amtlichen Gebrauch ist ein Lichtbild aber auch in anderen Bereichen wichtig, etwa in der Bewerbungsfotografie oder bei Mitarbeiterausweisen. Auch in der Kunst und Medienbranche kann der Begriff verwendet werden, wenn es um professionelle Porträtfotografie oder Produktfotografie geht.
Mit der Digitalisierung hat sich der Begriff etwas erweitert – heutzutage gelten auch digitale Passbilder oder biometrische Bilder, die maschinenlesbar sind, als Lichtbilder. Ein weiteres wichtiges Thema ist das Urheberrecht, denn Lichtbilder sind nach § 72 UrhG (Urheberrechtsgesetz) geschützt, auch wenn sie keinen künstlerischen Anspruch haben. Das bedeutet, dass selbst einfache Fotos nicht ohne Zustimmung des Fotografen verwendet werden dürfen.
Insgesamt ist ein Lichtbild also weit mehr als nur ein Foto – es ist oft ein wesentliches Mittel zur Identifikation und Dokumentation in vielen Lebensbereichen.
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