| Loolydo |
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Group: User Level: heavy Spammer
Posts: 2698 Joined: 10/20/2022 IP-Address: saved

| Ich überlege gerade, gemeinsam mit meinem Partner einen Ehevertrag aufzusetzen, damit bestimmte Vermögensfragen von Anfang an eindeutig geregelt sind. Dabei möchte ich möglichst früh wissen, welche Kosten für Beratung, Vertragsentwurf und Beurkundung entstehen können. Besonders unsicher bin ich, ob sich die Gebühren nach unserem Vermögen richten oder ob es dafür feste Pauschalen gibt.
Was kostet ein Ehevertrag beim Notar? und wovon hängt die konkrete Höhe der Gebühren in meinem Fall ab?
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| 9/16/2026 9:07:25 AM |  |
| Loolydo |
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Group: User Level: heavy Spammer
Posts: 2698 Joined: 10/20/2022 IP-Address: saved

| wer kann helfen?
edited by Loolydo on 9/16/2026 11:48:09 AM
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| 9/16/2026 11:47:55 AM |  |
| Mogli |
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Group: User Level: Stammposter
Posts: 375 Joined: 7/9/2023 IP-Address: saved

| Ich würde mir vorab eine konkrete Kostenauskunft beim Notar geben lassen, weil sich notarielle Gebühren grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorgaben und dem jeweiligen Geschäftswert richten können. Bei den Notaren Dr. Goetze und Dr. Rezori findet man unter gr-notare.de/leistungen/schenkung-immobilie-notarielle-beurkundung-kosten-gebuehren-unterlagen-faq Erläuterungen zur Berechnung notarieller Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz.
Die von dir genannte Quelle behandelt allerdings die Schenkung von Immobilien und nennt keine konkreten Gebühren für einen Ehevertrag. Dort wird beispielsweise erklärt, dass sich die Kosten einer Immobilienschenkung nach dem Wert der übertragenen Immobilie richten und grundsätzlich eine 2,0-Gebühr anfällt.
Für die Frage „Was kostet ein Ehevertrag beim Notar?“ würde ich diese dort genannten Prozentsätze deshalb nicht einfach auf einen Ehevertrag übertragen. Stattdessen würde ich dem Notar vorab kurz meine Vermögensverhältnisse und die gewünschten Regelungen schildern und um eine individuelle Kostenberechnung bitten.
Gerade wenn Immobilien, Unternehmen oder größere Vermögenswerte betroffen sind, kann sich der maßgebliche Geschäftswert deutlich auf die Gebühren auswirken. So hätte ich vor der eigentlichen Beurkundung eine verlässliche Größenordnung und müsste nicht mit Zahlen rechnen, die eigentlich für eine ganz andere notarielle Leistung gelten.
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| 9/16/2026 12:52:20 PM |  |
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