Beiträge: 149 Mitglied seit: 09.03.2006 IP-Adresse: gespeichert
oder wenn man meint, dass Erkundigungen eingeholt wurden, die nicht rechtens sind. Dann Auskunftsersuchen nach §18 des Datenschutzgesetzes des Landes NRW einholen und um dem ganzen Nachdruck verleihen könnt ihr durch den Landesbeauftragten für Datenschutz ein Ermittlungsverfahren einleiten lassen. Die Beauftragten haben regelrecht Spass daran, da sie längst wissen, dass in den Arge´s viel ohne Rechtsgrundlage passiert. Die Ämter müssen über jegliche personenbezogenen Daten, deren Quelle und der Rechtsgrundlage der Datenerhebung Auskunft erteilen. Sollte es Daten ohne Rechtsgrundlage geben, ist dieses ein Fall für den Staatsanwalt.
Liebe Grüsse javema
26.03.2006 09:42:59
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