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Forum Übersicht » Internet » Familiengericht » ALG II Dürfen die netten Damen und Herren vom Amt eine Urteilsbegründung bestehen?
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ALG II Dürfen die netten Damen und Herren vom Amt eine Urteilsbegründung bestehen?
javemafehlende Rechte fehlende Rechte erste Beitrag kann nicht gelöscht werden -> lösche das ganze Thema 
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Darf das AA bzw die Arge von einem Unterhaltsverfahren, die Urteilsbegründung verlangen, warum keine nachehelicher Unterhalt gezahlt wird?
Das geht die doch gar nichts an.
Mir sagte jemand, dass das die Persönlichkeits- sowie Datenschutzrechte verletzt und man sich darauf berufen kann!

Danke für Eure Antworten!


25.03.2006 19:49:12   
sternchenfehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
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Hallo Javema,

so viel ich weiss,dürfen die das verlangen,es geht ja darum,dass du,solange du ALG 2 bekommst,nicht auf Unterhaltszahlungen freiwillig verzichten darfst.
Eigentlich ja auch logisch.
Du verzichtest auf Unterhalt und die Allgemeinheit muss zahlen............ZwinkernKann ja so nicht gehen.

Es müssen ja z.B auch Kontoauszüge vorgelegt werden.

Lieben Gruss vom Sternchen


Kinder haben ein Recht auf Mutter und Vater
25.03.2006 21:08:09   
javemafehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
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Ich verzichte nicht auf Unterhalt.
Das Gericht hat entschieden, dass ich keinen bekomme und genau diesen Tenor habe ich Ihnen auch vorgelegt.
Trotzdem wollen die die Urteilsbegründung haben.

Liebe Grüsse


26.03.2006 09:28:09   
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Hi Javema,

wo ist Dein Prob? Steht da was, was die besser nicht wissen sollten?

Ich meine, ist doch klar, dass die sich "zieren" solang sie ne Chance sehen nicht zahlen zu müssen...

LG



bearbeitet von Admin am 27.02.2008 21:50:28
26.03.2006 10:01:08 
javemafehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
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Ja, weil das Urteil sachlich falsch ist, bzw. die Begründung.
Ich wurde vom AA gezwungen (sonst hätte ich meinen Anspruch verwirkt) gegen meinen Ex zu klagen und sitze nun auf 900Euro Kosten, da die Klage keinen Erfolg hatte. Die Urteilsbegründung ist sachlich falsch, das ist auch meinem Anwalt klar, er rät aber davon ab dagegen anzugehen, da wieder weitere Kosten auf mich zukommen können.
Ich könnte jeder Zeit begründen, dass ich aus finanzieller Situation nicht dagegen angegangen bin und er meinte eine Begründung des Urteils würde dem AA sowieso nicht zustehen, sondern nur der Tenor und den habe ich sofort weitergeleitet.





26.03.2006 11:28:43   
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warum hast du keine PKH beantragt?

das steht doch jedem zu, der mittellos ist und wo die klage berechtigt ist. das hätte auch dein anwalt wissen müssen.

und wie meinst du das, daß das urteil sachlich falsch ist?

lg

Gast


bearbeitet von Admin am 27.02.2008 21:50:42
26.03.2006 15:11:18 
javemafehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
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Doch klar, aber da der Prozeß verloren ging, muss ich den gegenerischen Anwalt bezahlen.
Der Rest ist Gott sei Dank über PKH abgedeckt.

Der Richter geht bei uns von einer eheähnlichen Gemeinschaft aus, obwohl ich sogar Miete zahle (Untermietvertrag) und wir beide aus gescheiterten Ehen kommen und wir eine eheähnliche Gemeinschaft ausschliessen.
Ausserdem bekommt unsere gemeinsame Tochter Unterhalt von ihm überwiesen.
Wir führen eigene Konten und wir sind nicht bereit für einander finaziell einzustehen.

LG

javema


26.03.2006 16:55:46   
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das kind ist von deinem exmann oder deinem jetzigen freund?
je nachdem ist da ja schon unterschiedlich zu bewerten.

lg

Gast


bearbeitet von Admin am 27.02.2008 21:50:56
26.03.2006 18:25:26 
javemafehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
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Das grosse von meinem Ex. Das Kleine von meinem jetzigen Partner.
...aber durch ein Kind definiert sich noch keine eheähnliche Gemeinschaft. Vor allen Dingen wurde mein jetziger Partner auch schon auf Unterhalt überprüft und als nicht leistungsfähig befunden.




bearbeitet von javema am 26.03.2006 18:34:45
26.03.2006 18:34:02   
Gastfehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
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ich fass jetzt einfach mal zusammen, wie sich das für mich darstellt:

du bist geschieden, bekommst für das ältere kind KU von den vater.
mit dem vater des zweiten kindes lebst du zwar zusammen in einer wohnung, bekommst auch von ihm KU überwiesen und um alles zu trennen habt ihr einen untermietvertrag. leistungsfähig für betreuungsunterhalt (falls das kind noch nicht 4 jahre alt ist) ist er nicht.
um über die runden zu kommen beantragst du ALG II, die fordern von dir deinen exmann auf EU zu verklagen, was abgelehnt wird, weil du nach ansicht des richters in einer eheähnlichen gemeinschaft lebst....

ich mein, gerade die frage nach eheähnlicher gemeinschaft/bedarfsgemeinschaft ist -auch hier im forum- heiß diskutiert! aber meiner meinung nach, ist bei einem GEMEINSAMEN kind, schon von einer eheähnlichen gemeinschaft auszugehen, da würde ich den richtern zustimmen.

vielleicht ergibt sich vor diesem hintergrund aber die möglichkeit ergänzend algII als bedarfsgemeinschaft zu erhalten. unter berücksichtigung des erwerbstätigenfreibetrags ergeben sich andere zahlen als wenn man als "arbeitssuchender" ALGII beantragt.

lg

Gast


bearbeitet von Admin am 27.02.2008 21:51:13
26.03.2006 19:13:28 
javemafehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
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Weisst Du Gast, dass hört sich jetzt blöd an, aber unsere gemeinsame Tochter (die niemand missen möchte) war nicht geplant.
(am Rande erwähnt:in diesem Fall muss man sagen, dass die Wirksamkeit meiner Pille durch ein anderes Medikament(Antibiotikum) beeinträchtigt war, was ich gewusst hätte, wenn ich zugegebener Weise die Packungsbeilage gelesen hätte)
Da ich/wir aber gegen Abtreibung sind haben wir uns für dieses Kind entschieden.
Denn ich trage Verantwortung für mein Tun.
Da wir beide aus gescheiterten Beziehungen kommen wollten wir es eigentlich langsamer angehen lassen. Sind dann aber wegen des Babys zusammen gezogen in ein Haus, mit zwei Badezimmern, zwei Schlafzimmern und Kinderzimmern und geteilten Etagen, um den Erziehungsauftrag gemeinsam zu erfüllen.
Nur die Küche benutzen wir gemeinsam.
Die Bundesgerichtshofrichter sehen Menschen wie uns nicht in einer Bedarfsgemeinschaft bzw. eheähnlichen Gemeinschaft.
Es gibt ein Urteil, der Fall verhält sich genau wie bei uns.
Ich habe nur ehrlich gesagt keine Lust mir weiter alles zu erkämpfen.



bearbeitet von Admin am 27.02.2008 21:51:37
26.03.2006 19:34:09   
Gastfehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
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ja javema, aber so wie sich das jetzt darstellt, wird euch nichts weiter übrigbleiben, als weiter zu kämpfen.

ich denke mal, es wäre sinnvoller gewesen ein zweifamilienhaus bzw. 2 getrennte wohnungen (vielleicht nebeneinander) anzumieten. das würde nicht so "verwaschen" wirken.

drück euch die daumen

Gast


bearbeitet von Admin am 27.02.2008 21:51:50
26.03.2006 20:22:22 
javemafehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
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Hallo!
Danke für Euren Beitrag!
Ich bin im Oktober umgezogen und mein Partner kam erst im Januar 06 hinzu.
Mein Partner wurde schon obwohl er arbeitet, aber voll seine geschiedene Frau und seine ersten beiden Kinder unterhaltsversplichet ist für mich als nicht leistungsfähig vom AA eingestuft.
Liebe Grüsse


29.03.2006 19:24:01   
javemafehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
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Hallo!
Die Arge hat sich unrechtmässig mein Urteil beschafft und geht nun von einer eheähnlichen Gemeinschaft aus!
Somit wird mir nun nichts weiteres als der Rechtsweg...Enttäuscht
LG
Javema


30.03.2006 17:37:25   
Alexfehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
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Das wird noch ein langer weg für uns alle



Es gibt DREI Arten der Rechtschreibung
die Neue - die Alte - und Meine

~~~~~~~~~~~~~~Leben und Leben lassen~~~~~~~~~~~~~
30.03.2006 22:15:01   
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