Patchworkfamilien.net
Wir sind wieder da

SearchSuchen CalendarKalender GalleryGalerieAuktions-PortalAuktionenMembersMitglieder StatisticsStats
get your RSS-Feed
Language/Sprache:  Admin  
 Login: ChatChat (0) new User-MapUser-Mapsend PasswordPasswort zusenden RegisterRegistrieren

Forum Übersicht » Internet » Familiengericht » Prozesskostenbeihilfe
Seiten: (1) [1] »
Registrierung notwendigRegistrierung notwendig
Prozesskostenbeihilfe
Kikki2fehlende Rechte fehlende Rechte erste Beitrag kann nicht gelöscht werden -> lösche das ganze Thema 
Gruppe: Benutzer
Rang: Fortgeschrittener User


Beiträge: 37
Mitglied seit: 15.06.2007
IP-Adresse: gespeichert
offline


Hallo!

Weiß einer von Euch wielange, nachdem die Prozesskostenbeihilfe gewährt wurde, noch das Einkommen geprüft wird und in welchen Abständen?


02.08.2007 15:29:45   
Celestine1972fehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
Gruppe: Benutzer
Rang: Foren-Freund


Beiträge: 55
Mitglied seit: 15.01.2006
IP-Adresse: gespeichert
offline


Hallo Kikki2,

mein Anwalt hat mir damals gesagt, dass ich bis zu vier Jahre nach Prozessende noch meine finanziellen Verhältnisse offenlegen und gegebenenfalls zahlen müsste. Überprüft wurde ich einmal nach ca 2 Jahren. Geschieden wurde ich 2003 -hat sich meines Wissens nach aber nicht geändert seitdem...




Trenne dich nicht von deinen Illusionen!
Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben. -mark twain-
02.08.2007 17:36:09   
Gastfehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
Gruppe: gesperrt




Beiträge: 0
IP-Adresse: gespeichert


hi Kikki,

wie schon geschrieben wurde: 4 Jahre lang besteht die Möglichkeit, dass du zur Rückzahlung aufgefordert werden kannst, insofern sich deinen finanziellen Verhältnisse ändern.

Hierzu zählt z.B. auch ein Vermögensausgleich den du bei der Scheidung erhälst oder der Gewinn beim Verkauf eines Hauses.

LG




bearbeitet von Admin am 25.02.2008 19:52:14
02.08.2007 17:56:35 
Kikki2fehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
Gruppe: Benutzer
Rang: Fortgeschrittener User


Beiträge: 37
Mitglied seit: 15.06.2007
IP-Adresse: gespeichert
offline


Hmmm... ok. Ich war der Meinung, ich hätte mal was von fünf Jahren gelesen. Breites Grinsen

Dann noch ne Frage. Wenn man, als Beispiel, nach 2 Jahren überprüft wird und die feststellen, dass man zuviel "Vermögen" hat. Muss man dann die ganze Summe zurückzahlen oder nur monatlich einen bestimmten Betrag bis die 4 Jahre um sind?


02.08.2007 18:07:57   
Gastfehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
Gruppe: gesperrt




Beiträge: 0
IP-Adresse: gespeichert


du kannst davon ausgehen, dass die dann die gesamte summe zurückfordern werden.

zumindest ist es bei mir so gewesen, nachdem das haus verkauft worden war.

achja, es ist sogar möglich, dass die 4jährige frist sich verlängert. wenn zum zeitpunkt der überprüfung das vermögen höher war, aber noch konkrete berechnungen anstehen, dann kann die frist erneut ab dem tag der überprüfung laufen. das ganze ist jedoch recht kompliziert, da würde ich bei gericht einen rechtspfleger fragen.

lg



bearbeitet von Admin am 25.02.2008 19:52:25
02.08.2007 19:51:02 
Registrierung notwendigRegistrierung notwendig
Seiten: (1) [1] »
alle Zeiten sind GMT +1:00
Thread-Info
ZugriffModeratoren
Lesen: alle
Schreiben: Moderator
Gruppe: allgemein
keine
Forum Übersicht » Internet » Familiengericht » Prozesskostenbeihilfe

.: Script-Time: 0,191 || SQL-Queries: 6 || Active-Users: 3 853 :.
Powered by ASP-FastBoard HE v0.8, hosted by cyberlord.at