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Forum Übersicht » Internet » Familiengericht » Heirat - Übernahme PKH
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Heirat - Übernahme PKH
palomino165fehlende Rechte fehlende Rechte erste Beitrag kann nicht gelöscht werden -> lösche das ganze Thema 
Gruppe: Benutzer
Rang: Unbescholtener User


Beiträge: 1
Mitglied seit: 12.10.2006
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Hallo zusammen,Lächeln
ich habe eine Frage bzgl. Prozesskostenhilfe:
Meine Lebenspartnerin ist frisch von Ihrem Ex-Mann geschieden. Wir leben zwar offiziell nicht zusammen, ich habe eine eigene Wohnung, jedoch bin ich die meiste Zeit bei ihr und ihren Kindern in der Wohnung.
Für ihre Scheidung hatte sie PKH beantragt, die ihr jedoch nicht bewilligt wurde, da aus dem gemeinsamen Besitz ein Haus verkauft wurde. Allerdings ist meine Lebenspartnerin arbeitslos und hat das Geld mittlerweile verlebt.
Damit sie nicht nochmals zum Sozialamt muß und dort menschenunwürdig behandelt wird, habe ich ihr vorgeschlagen zu heiraten - natürlich ist das nicht der eigentliche Grund.
Nun hat sie jedoch Angst, dass sie keine PKH erhält, da ich zuviel verdiene und die noch ausstehenden PK von mir geholt werden könnten.
Wie ist die Rechtslage und wo kann ich das nachlesen?

Danke für Eure Hilfe und
viele Grüße vom Bodensee

Palomino


08.01.2007 13:15:01   
Gastfehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
Gruppe: gesperrt




Beiträge: 0
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hi palomino und herzlich willkommen,

das thema PKH ist ein sehr weitläufiges thema und auch nicht grad einfach, wie ich selber momentan erleben muss.
aber hier mal ein recht informativer link:

http://www.123recht.net/article.asp?a=11995

allerdings weiß ich auch, dass es im rahmen von PKH änderungen geben soll, inweiweit das schon geschehen ist, kann ich aber nicht sagen.
hat sie denn bislang definitiv PK-hilfe bekommen oder PK-vorschuss? da ist ein unterschied, in dem link nachzulesen.
für vergangene PKH wird man dich nicht verantwortlich machen können im falle einer heirat, allerdings u.U. für zukünftige.
im übrigen wird sie bei einer heirat keine sozialleistungen mehr bekommen, da du dann für sie verantwortlich bist!
bei mir liegt aktuell auch eine pkh-rückforderung an, da auch bei mir ein erlös beim hausverkauf übrig geblieben ist. ich habe beim zuständigen rechtspfleger stellung genommen und ihm aufgelistet, für was ich das geld eigentlich benötige. nun warte ich auf die entscheidung, inwieweit das nun berücksichtigt wird. denn maßgeblich ist immer das vermögen zum zeitpunkt der pkh-bewilligung! wenn danach z.b. die waschmaschine kaputt geht und ersetzt wird, dann ist das pech. grundsätzlich darf man den erlös hierzu nicht verwenden. da ist dann die pkh-rückzahlung erstrangig. Wütend

lg

gast (die vom übereilten nichts hält Breites Grinsen)


bearbeitet von Admin am 27.02.2008 21:55:38
08.01.2007 13:53:03 
hille188fehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
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Beiträge: 472
Mitglied seit: 27.09.2006
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Hi Palomino ,
wenn ihr bei der HeiratGütertrennung vereinbart dannmußt du nicht für Prozesskosten deiner "zukünftigen "Frau aufkommen .
Dafür müßt Ihr zwar zu einem Notar und einen Ehevertrag aufsetzten lassen aber je nachdem ist das durchaus sinnvoll.
Bei uns ging es auch darum das ich eben nicht mit meinen Grundvermögen (eigene Haus &Gehalt) für die Prozesskosten aufkommen muss wenn seine Ex mal wieder vor Gericht geht.
Damit fahren wir eigentlich ganz gut ,da mein Mann zur zeit trotz Umschulung arbeitslos ,ist bzw mitlerweile wenigstens ne Stelle auf 400€ Basis hat .
Hfe es hilft weiter
Hilde





Baue eine Treppe aus denn Steinen die dir in den Weg gelegt werden !!!!
14.01.2007 15:45:30  
hille188fehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
Gruppe: Benutzer
Rang: Giga Patchworker

Beiträge: 472
Mitglied seit: 27.09.2006
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Sorry meine Tastatur hängt manchmal
Hilde





Baue eine Treppe aus denn Steinen die dir in den Weg gelegt werden !!!!
14.01.2007 20:06:39  
Alexfehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
Gruppe: Administrator
Rang: Foren Gott

Beiträge: 3373
Mitglied seit: 28.11.2005
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geschrieben von hille188 am 14.01.2007 20:06:39
Sorry meine Tastatur hängt manchmal
Hilde


Ist ja nicht schlimm.
Man hat ja die Möglichkeit der Korektur in dem man oben Rechts auf >EDIT< klickt und den Text nachzuarbeiten.





Es gibt DREI Arten der Rechtschreibung
die Neue - die Alte - und Meine

~~~~~~~~~~~~~~Leben und Leben lassen~~~~~~~~~~~~~
15.01.2007 06:39:38   
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