| Gast |
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http://www.eltervereinbrung.de/
Eine Elternvereinbarung wird beim JA abgeschlossen, um Unterhalts- und Umgangsrelevante Regeln au遝rgerichtlich und g黷lich zu festzulegen. Sie wird in jedem Fall schriftlich getroffen, enth鋖t klare und m鰃lichst einfache Regelungen und sollte u. U. schon eine Ersatzl鰏ung f黵 evtl. auftretende Konfliktf鋖le enthalten. Grund einer solchen Vereinbarung ist es, eine n鰐ige Einvernehmlichkeit zur Bew鋖tigung auftretender Konflikte zu erzeugen, um die gemeinsame elterliche Sorge nicht zu gef鋒rden.
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| 12.01.2006 20:07:37 | |
| Janine2012 |
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Gruppe: Administrator Rang: Foren Gott
 Beiträge: 2640 Mitglied seit: 27.11.2005 IP-Adresse: gespeichert

| 鰄m....und was ist mit Eltern, die sich so geeinigt haben, ohne Jugendamt, demnach auch nicht schriftlich???
Liebe mich dann, wenn ich es am wenigsten verdient habe, denn dann brauche ich es am meisten.
Dein Neid ist meine Anerkennung, dein Hass mein Stolz..!!
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| 12.01.2006 20:36:25 |  |
| Gast |
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Gruppe: gesperrt
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| das sind gute eltern, die brauchen sowas dann nicht mehr 
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| 12.01.2006 20:56:14 | |
| Janine2012 |
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Gruppe: Administrator Rang: Foren Gott
 Beiträge: 2640 Mitglied seit: 27.11.2005 IP-Adresse: gespeichert

| FR种种种种种种諭I
Liebe mich dann, wenn ich es am wenigsten verdient habe, denn dann brauche ich es am meisten.
Dein Neid ist meine Anerkennung, dein Hass mein Stolz..!!
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| 12.01.2006 20:57:08 |  |
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