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Posts: 2769 Joined: 10/20/2022 IP-Address: saved

| Ich möchte für mein Unternehmen künftig stärker mit Nachhaltigkeitsaspekten werben und dabei Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „klimafreundlich“ verwenden. Gleichzeitig habe ich gelesen, dass sich die rechtlichen Anforderungen an solche Aussagen verschärft haben und pauschale Formulierungen problematisch sein können. Deshalb möchte ich unsere Werbetexte lieber vorab sorgfältig prüfen, bevor wir sie auf der Website oder in sozialen Netzwerken einsetzen. Worauf sollte ich persönlich achten, wenn ich mit Nachhaltigkeit oder Umweltvorteilen werben möchte, ohne unnötig das Risiko einer Abmahnung einzugehen?
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Posts: 383 Joined: 7/9/2023 IP-Address: saved

| Beim Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Thomas Seifried habe ich dazu diesen ausführlichen Ratgeberartikel zu Nachhaltigkeits- und Umweltwerbung gefunden, der die seit dem 27. September 2026 verschärften Anforderungen des UWG erläutert. Demnach können allgemeine Aussagen wie „nachhaltig“, „grün“ oder „umweltfreundlich“ problematisch sein, wenn sie nicht ausreichend konkretisiert beziehungsweise durch eine anerkannte hervorragende Umweltleistung belegt werden.
Für mich bedeutet das, dass ich möglichst genau beschreiben würde, auf welche konkrete Eigenschaft eines Produkts oder Unternehmens sich eine Umweltaussage bezieht. Auch bei Nachhaltigkeitssiegeln würde ich vorher prüfen, ob sie auf einem externen Zertifizierungssystem beruhen oder von einer staatlichen Stelle festgelegt wurden.
edited by Mogli on 10/3/2026 10:38:06 AM
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