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		<title>ASP-FastBoard: Forum-ID 6657</title>
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		<description>RSS2.0-Feed powered by ASP-FastBoard, an ASP-based discussion board software.</description>
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			<title>ASP-FastBoard</title>
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			<title>Hallo an alle, wollte mich mal ....</title>
			<description>Na dann herzlich willkommen in meinem Forum. Ich werde bei dir gern mal vorbeschauen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Viel Spa&#223; noch.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Tsch&#246; Nicole&lt;img src=&quot;images/smilies/37.gif&quot;&gt;</description>
			<category>Alles zu allem</category>
			<dc:creator>lunans</dc:creator>
			<pubDate>Sat, 27 Nov 2010 12:46:57 +0100</pubDate>
			<link>http://cyberlord.at/forum/?id=6657&amp;thread=27&amp;page=1#35</link>
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			<title>Hallo an alle, wollte mich mal ....</title>
			<description>&lt;b&gt;Ich wollte mich mal bei euch vorstellen, ich heisse Manuel und fahre seit meinem 5. Lebensjahr Motocross.&lt;br&gt;Alles &#252;ber mich und meinen sch&#246;nen Sport k&#246;nnt ihr wenn ihr wollt euch auf meiner Homepage ansehen.&lt;br&gt;Hier die Links.&lt;br&gt;Ich w&#252;rde mich freuen wenn ihr mal vorbeischaut und mir im G&#228;stebuch einen Eintrag hinterl&#228;sst.&lt;br&gt;Und das Cyberlordranking  bitte nicht vergessen...&lt;/b&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;b&gt;HOMEPAGELINK:&lt;/b&gt; &lt;a href=&quot;http://www.hessi22.at/&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;http://www.hessi22.at/&lt;/a&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;b&gt;FORUM:&lt;/b&gt; &lt;a href=&quot;http://www.cyberlord.at/forum/?id=7913&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;http://www.cyberlord.at/forum/?id=7913&lt;/a&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich w&#252;nsche euch noch alles liebe....&lt;br&gt;&lt;br&gt;Manuel  ;) &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;a href=&quot;http://www.fastup.de&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;&lt;img src=&quot;http://i1.fastup.de/view.asp?file=rocket(4).jpg&quot;&gt;&lt;/a&gt;&lt;br&gt;</description>
			<category>Alles zu allem</category>
			<dc:creator>crossartig</dc:creator>
			<pubDate>Sat, 27 Nov 2010 12:43:39 +0100</pubDate>
			<link>http://cyberlord.at/forum/?id=6657&amp;thread=27&amp;page=1#34</link>
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			<title>Die liebe Schweinegrippe</title>
			<description>Schweinegrippe-Pandemie - Milliardensegen f&#252;r die Pharmaindustrie &lt;br&gt; &lt;br&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt; &lt;br&gt;Egal, ob Sie sich f&#252;r oder gegen eine Impfung gegen die Schweinegrippe entschieden haben: Die Pharmafirmen d&#252;rften sich in jedem Fall die H&#228;nde reiben. Bund und L&#228;nder m&#252;ssen die bereits bestellten Impfstoffe abnehmen, ganz gleich wie viele Menschen sich tats&#228;chlich impfen lassen. Bei dem Gesch&#228;ft mit den Impfstoffen geht es um Milliarden &#8211; die Vertr&#228;ge wurden allerdings lange vor dem ersten Auftreten der Schweinegrippe geschlossen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Erst jetzt wurden die Vertr&#228;ge zwischen der britischen Pharmafirma Glaxo-SmithKline (GSK) und Bund und L&#228;ndern &#246;ffentlich. Unterzeichnet wurden sie bereits Ende 2007 &#8211; eigentlich f&#252;r den Fall einer Vogelgrippe-Pandemie. Die blieb aber aus, und die Schweinegrippe verl&#228;uft bislang wesentlich ungef&#228;hrlicher als bef&#252;rchtet. Aber Bund und L&#228;nder sind bis 2012 f&#252;r den Fall einer Pandemie an den Vertrag gebunden. Und so impfen die &#196;rzte zwangsl&#228;ufig mit dem Serum Pandemrix, das eigentlich f&#252;r die kurzfristige Produktion bei einer akuten und gef&#228;hrlichen Pandemie gedacht war. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Als der Vertrag geschlossen wurde, w&#228;re die Schweinegrippe &#252;brigens noch gar nicht unter die Kategorie &#8222;Pandemie&#8220; gefallen. Erst nach dem Ausbruch der Schweinegrippe hat die World Health Organization (WHO) einen entscheidenden Punkt ge&#228;ndert: Sie strich das Kriterium, dass es sich bei einer Pandemie um eine Krankheit mit hoher Sterblichkeit handeln muss. Erst durch diese &#196;nderung wurde aus der Schweinegrippe eine Pandemie &#8211; und Bund und L&#228;nder gerieten in die Pflicht, den Impfstoff abzunehmen. Nur rund einen Tag hatten Bund und L&#228;nder offenbar Zeit, um zu entscheiden, wie viel Impfstoff sie ben&#246;tigen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Seine Einnahmen hat sich der Hersteller in jedem Fall gesichert: Ist die akute Pandemiegefahr vorzeitig beendet, etwa weil die Verantwortlichen die Gefahr falsch eingesch&#228;tzt haben, so hat der Pharmakonzern Anspr&#252;che auf &#8222;Aufwandsentsch&#228;digungen&#8220; bis zu 224 Millionen Euro. Immerhin: &#8222;Sobald die L&#228;nder 32 Millionen Dosen Pandemie-Impfstoff gekauft haben, entf&#228;llt eine zus&#228;tzliche Aufwandsentsch&#228;digung&#8220;, hei&#223;t es in dem Vertrag.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Sieben Euro verlangt GSK f&#252;r eine Portion des Serums. Dieser Preis gilt aber nur in Europa: Deutschland ist ein wohlhabendes Land, da langt der Hersteller kr&#228;ftig zu. Entwicklungsl&#228;nder zahlen dagegen Vorzugspreise. Dass Deutschland mit Pandemrix einen wirkstoffverst&#228;rkten und wenig erprobten Impfstoff gegen die Schweinegrippe gekauft hat, wurde vielfach kritisiert &#8211; auch, weil gerade der Wirkstoffverst&#228;rker das Serum &#252;berhaupt erst so teuer macht. Ein Euro entf&#228;llt auf den eigentlichen Impfstoff, sechs Euro kostet der Verst&#228;rker. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Rund 50 Millionen Portionen des Impfstoffs produziert GSK f&#252;r Bund und L&#228;nder. Das ist jedoch nur ein kleiner Anteil: Medienberichten zufolge haben insgesamt 22 Staaten etwa 440 Millionen Impfdosen geordert &#8211; im Gegenwert von rund 3,5 Milliarden Euro. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Die Schweinegrippe sorgt auch bei anderen Konzernen f&#252;r gute Gesch&#228;fte: Novartis, Sanofi-Aventis und Astra-Zeneca liegen Bestellungen f&#252;r 140 Millionen Portionen des Impstoffs vor. Die Hersteller verdienen aber nicht nur daran: Auch Grippemittel wie Tamiflu bessern die Bilanzen kr&#228;ftig auf. Tamiflu stammt aus der Produktion des Schweizer Pharmariesen Roche &#8211; der hat allein in den ersten neun Monaten des vergangenen Jahres den Umsatz mit dem Medikament auf rund 1,3 Milliarden Euro verf&#252;nffacht. Bei GSK haben sich die Ums&#228;tze f&#252;r das Grippemittel Relenza im ersten Halbjahr auf 450 Millionen Euro gar verzehnfacht. Die Unternehmen verdienen also Unsummen mit Medikamenten und Impfstoffen, deren Wirkung teils noch ungen&#252;gend erprobt ist.&lt;br&gt;&lt;br&gt; &lt;br&gt;Quelle:http://www.durchblick-gesundheit.de/content/red.otx/1177,0,0.html</description>
			<category>Allgemein</category>
			<dc:creator>lunans</dc:creator>
			<pubDate>Wed, 17 Feb 2010 13:37:30 +0100</pubDate>
			<link>http://cyberlord.at/forum/?id=6657&amp;thread=26&amp;page=1#33</link>
		</item>
		<item>
			<title>Das war wohl nix mit dem Urteil des BVG!</title>
			<description>7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in H&#246;he von 70 % der Regelleistung f&#252;r einen Alleinstehenden gen&#252;gt den &lt;br&gt;verfassungsrechtlichen Anforderungen bereits deshalb nicht, weil es sich von dieser fehlerhaft ermittelten Regelleistung ableitet. Zwar d&#252;rfte der Gesetzgeber mit der Einf&#252;hrung einer dritten Altersstufe und der &#167; &lt;br&gt;74 SGB II zugrunde liegenden Bemessungsmethode einer realit&#228;tsgerechten Ermittlung der notwendigen Leistungen f&#252;r Kinder im schulpflichtigen Alter n&#228;her gekommen sein. Den Anforderungen an die Ermittlung des kinderspezifischen Bedarfs ist er dennoch nicht gerecht geworden, weil &lt;br&gt;die gesetzliche Regelung weiterhin an den Verbrauch f&#252;r einen erwachsenen Alleinstehenden ankn&#252;pft. &lt;br&gt;&lt;br&gt;c) Die Regelung des &#167; 24a SGB II, die eine einmalige Zahlung von 100 Euro vorsieht, f&#252;gt sich methodisch nicht in das Bedarfssystem des SGB II ein. Zudem hat der Gesetzgeber den notwendigen Schulbedarf eines &lt;br&gt;Kindes bei Erlass des &#167; 24a SGB II nicht empirisch ermittelt. Der Betrag von 100 Euro pro Schuljahr wurde offensichtlich freih&#228;ndig gesch&#228;tzt. &lt;br&gt;&lt;br&gt;8. Es ist mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zudem unvereinbar, dass im SGB II eine Regelung fehlt, die einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines zur Deckung des menschenw&#252;rdigen &lt;br&gt;Existenzminimums unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs vorsieht. Ein solcher ist f&#252;r denjenigen Bedarf erforderlich, der deswegen nicht schon von den &#167;&#167; 20 ff. SGB II abgedeckt wird, weil die Einkommens- und Verbrauchsstatistik, auf der die Regelleistung beruht, allein den Durchschnittsbedarf in &#252;blichen Bedarfssituationen widerspiegelt, nicht aber einen dar&#252;ber hinausgehenden, besonderen Bedarf aufgrund atypischer Bedarfslagen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Die Gew&#228;hrung einer Regelleistung als Festbetrag ist grunds&#228;tzlich zul&#228;ssig. Wenn das Statistikmodell entsprechend den verfassungsrechtlichen Vorgaben angewandt und der Pauschalbetrag insbesondere so bestimmt worden ist, dass ein Ausgleich zwischen verschiedenen Bedarfspositionen m&#246;glich ist, kann der Hilfebed&#252;rftige in &lt;br&gt;der Regel sein individuelles Verbrauchsverhalten so gestalten, dass er mit dem Festbetrag auskommt; vor allem hat er bei besonderem Bedarf zuerst auf dasAnsparpotential zur&#252;ckzugreifen, das in der Regelleistung enthalten ist. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Da ein pauschaler Regelleistungsbetrag jedoch nach seiner Konzeption nur den durchschnittlichen Bedarf decken kann, wird ein in Sonderf&#228;llen auftretender Bedarf von der Statistik nicht aussagekr&#228;ftig ausgewiesen. &lt;br&gt;Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG gebietet allerdings, auch diesen unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf zu decken, wenn es im Einzelfall f&#252;r ein menschenw&#252;rdiges Existenzminimum erforderlich ist. Dieser ist im SGB II bisher nicht ausnahmslos erfasst. Der Gesetzgeber hat wegen dieser L&#252;cke in der Deckung des lebensnotwendigen Existenzminimums eine H&#228;rtefallregelung in Form eines Anspruchs auf Hilfeleistungen zur Deckung dieses besonderen Bedarfs f&#252;r die nach &#167; 7 SGB II &lt;br&gt;Leistungsberechtigten vorzugeben. Dieser Anspruch entsteht allerdings erst, wenn der Bedarf so erheblich ist, dass die Gesamtsumme der dem Hilfebed&#252;rftigen gew&#228;hrten Leistungen - einschlie&#223;lich der Leistungen &lt;br&gt;Dritter und unter Ber&#252;cksichtigung vonEinsparm&#246;glichkeiten des Hilfebed&#252;rftigen - das menschenw&#252;rdige Existenzminimum nicht mehr gew&#228;hrleistet. Er d&#252;rfte angesichts seiner engen und strikten Tatbestandsvoraussetzungen nur in seltenen F&#228;llen in Betracht kommen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;9. Die verfassungswidrigen Normen bleiben bis zu einer Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiterhin anwendbar. Wegen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums ist das Bundesverfassungsgericht nicht befugt, &lt;br&gt;aufgrund eigener Einsch&#228;tzungen und Wertungen gestaltend selbst einen bestimmten Leistungsbetrag festzusetzen. Da nicht festgestellt werden kann, dass die gesetzlich festgesetzten Regelleistungsbetr&#228;ge evident &lt;br&gt;unzureichend sind, ist der Gesetzgeber nicht unmittelbar von Verfassungs wegen verpflichtet, h&#246;here Leistungen festzusetzen. Er muss vielmehr ein Verfahren zur realit&#228;ts- und bedarfsgerechten Ermittlung der zur &lt;br&gt;Sicherung eines menschenw&#252;rdigen Existenzminimums notwendigen Leistungen entsprechend den aufgezeigten verfassungsrechtlichen Vorgaben durchf&#252;hren und dessen Ergebnis im Gesetz als Leistungsanspruch verankern. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verpflichtet den Gesetzgeber nicht dazu, die Leistungen r&#252;ckwirkend neu festzusetzen. Sollte der Gesetzgeber allerdings seiner Pflicht zur Neuregelung bis zum &lt;br&gt;31. Dezember 2010 nicht nachgekommen sein, w&#228;re ein pflichtwidrig sp&#228;ter erlassenes Gesetz schon zum 1. Januar 2011 in Geltung zu setzen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Der Gesetzgeber ist ferner verpflichtet, bis sp&#228;testens zum 31. Dezember 2010 eine Regelung im SGB II zu schaffen, die sicherstellt, dass ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf gedeckt &lt;br&gt;wird. Die nach &#167; 7 SGB II Leistungsberechtigten, bei denen ein derartiger Bedarf vorliegt, m&#252;ssen aber auch vor der Neuregelung die erforderlichen Sach- oder Geldleistungen erhalten. Um die Gefahr einer Verletzung von Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG in &lt;br&gt;der &#220;bergangszeit bis zur Einf&#252;hrung einer entsprechenden &lt;br&gt;H&#228;rtefallklausel zu vermeiden, muss die verfassungswidrige L&#252;cke f&#252;r die Zeit ab der Verk&#252;ndung des Urteils durch eine entsprechende Anordnung des Bundesverfassungsgerichts geschlossen werden. &lt;br&gt;&lt;br&gt;</description>
			<category>Alles zu Hartz IV</category>
			<dc:creator>lunans</dc:creator>
			<pubDate>Wed, 17 Feb 2010 12:57:52 +0100</pubDate>
			<link>http://cyberlord.at/forum/?id=6657&amp;thread=25&amp;page=1#32</link>
		</item>
		<item>
			<title>Das war wohl nix mit dem Urteil des BVG!</title>
			<description>Hier kommt noch was.&lt;br&gt;&lt;br&gt;b) Dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Bemessung des &lt;br&gt;Existenzminimums entspricht eine zur&#252;ckhaltende Kontrolle der &lt;br&gt;einfachgesetzlichen Regelung durch das Bundesverfassungsgericht. Da das Grundgesetz selbst keine exakte Bezifferung des Anspruchs erlaubt, beschr&#228;nkt sich bezogen auf das Ergebnis die materielle Kontrolle darauf, ob die Leistungen evident unzureichend sind. Innerhalb der materiellen Bandbreite, welche diese Evidenzkontrolle bel&#228;sst, kann das Grundrecht auf Gew&#228;hrleistung eines menschenw&#252;rdigen Existenzminimums keine quantifizierbaren Vorgaben liefern. Es erfordert aber eine Kontrolle der Grundlagen und der Methode der Leistungsbemessung daraufhin, ob sie dem Ziel des Grundrechts gerecht werden. Um eine der Bedeutung des Grundrechts angemessene Nachvollziehbarkeit des Umfangs der gesetzlichen Hilfeleistungen sowie deren gerichtliche Kontrolle zu &lt;br&gt;gew&#228;hrleisten, m&#252;ssen die Festsetzungen der Leistungen auf der Grundlage verl&#228;sslicher Zahlen und schl&#252;ssiger Berechnungsverfahren tragf&#228;hig zu rechtfertigen sein. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Das Bundesverfassungsgericht pr&#252;ft deshalb, ob der Gesetzgeber das Ziel, ein menschenw&#252;rdiges Dasein zu sichern, in einer Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG gerecht werdenden Weise erfasst und umschrieben hat, ob er im Rahmen seines Gestaltungsspielraums ein zur Bemessung des Existenzminimums im Grundsatz taugliches Berechnungsverfahren gew&#228;hlt hat, ob er die erforderlichen Tatsachen im Wesentlichen vollst&#228;ndig und zutreffend ermittelt und schlie&#223;lich, ob er sich in allen Berechnungsschritten mit einem nachvollziehbaren Zahlenwerk innerhalb dieses gew&#228;hlten Verfahrens und dessen Strukturprinzipien im Rahmen des Vertretbaren bewegt hat. Zur Erm&#246;glichung dieser verfassungsgerichtlichen Kontrolle besteht f&#252;r den Gesetzgeber die Obliegenheit, die zur Bestimmung des Existenzminimums im Gesetzgebungsverfahren eingesetzten Methoden und Berechnungsschritte nachvollziehbar offen zu legen. Kommt er ihr nicht hinreichend nach, steht die Ermittlung des Existenzminimums bereits wegen dieser M&#228;ngel nicht mehr mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG in Einklang. &lt;br&gt;&lt;br&gt;2. Die in den Ausgangsverfahren geltenden Regelleistungen von 345, 311 und 207 Euro k&#246;nnen zur Sicherstellung eines menschenw&#252;rdigen &lt;br&gt;Existenzminimums nicht als evident unzureichend angesehen werden. F&#252;r den Betrag der Regelleistung von 345 Euro kann eine evidente &lt;br&gt;Unterschreitung nicht festgestellt werden, weil sie zur Sicherung der physischen Seite des Existenzminimums zumindest ausreicht und der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der sozialen Seite des &lt;br&gt;Existenzminimums besonders weit ist. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Dies gilt auch f&#252;r den Betrag von 311 Euro f&#252;r erwachsene Partner einer Bedarfsgemeinschaft. Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass durch das gemeinsame Wirtschaften Aufwendungen gespart werden und deshalb zwei zusammenlebende Partner einen finanziellen Mindestbedarf haben, der geringer als das Doppelte des Bedarfs eines Alleinlebenden ist. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Es kann ebenfalls nicht festgestellt werden, dass der f&#252;r Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres einheitlich geltende Betrag von 207 Euro zur Sicherung eines menschenw&#252;rdigen Existenzminimums offensichtlich unzureichend ist. Es ist insbesondere nicht ersichtlich, dass dieser Betrag nicht ausreicht, um das physische Existenzminimum, insbesondere den Ern&#228;hrungsbedarf von Kindern im Alter von 7 bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zu decken. &lt;br&gt;&lt;br&gt;3. Das Statistikmodell, das f&#252;r die Bemessung der sozialhilferechtlichen Regels&#228;tze gilt und nach dem Willen des Gesetzgebers auch die Grundlage f&#252;r die Bestimmung der Regelleistung bildet, ist eine verfassungsrechtlich zul&#228;ssige, weil vertretbare Methode zur realit&#228;tsnahen Bestimmung des Existenzminimums f&#252;r eine alleinstehende Person. Es st&#252;tzt sich auch auf geeignete empirische Daten. Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe bildet in statistisch zuverl&#228;ssiger Weise das Verbrauchsverhalten der Bev&#246;lkerung ab. Die Auswahl der untersten 20 % der nach ihrem Nettoeinkommen geschichteten Einpersonenhaushalte nach Herausnahme der Empf&#228;nger von Sozialhilfe als Referenzgruppe f&#252;r die Ermittlung der Regelleistung f&#252;r einen Alleinstehenden ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Der Gesetzgeber konnte auch vertretbar davon ausgehen, dass die bei der Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998 zugrunde gelegte Referenzgruppe statistisch zuverl&#228;ssig &#252;ber der Sozialhilfeschwelle lag. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Es ist verfassungsrechtlich ebenfalls nicht zu beanstanden, dass die in den einzelnen Abteilungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe erfassten Ausgaben des untersten Quintils nicht vollst&#228;ndig, sondern als regelleistungsrelevanter Verbrauch nur zu einem bestimmten Prozentsatz in die Bemessung der Regelleistung einflie&#223;en. Der Gesetzgeber hat aber die wertende Entscheidung, welche Ausgaben zum Existenzminimum z&#228;hlen, sachgerecht und vertretbar zu treffen. K&#252;rzungen von Ausgabepositionen &lt;br&gt;in den Abteilungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe bed&#252;rfen zu ihrer Rechtfertigung einer empirischen Grundlage. Der Gesetzgeber darf Ausgaben, welche die Referenzgruppe t&#228;tigt, nur dann als nicht relevant einstufen, wenn feststeht, dass sie anderweitig gedeckt werden oder zur Sicherung des Existenzminimums nicht notwendig sind. Hinsichtlich der H&#246;he der K&#252;rzungen ist auch eine Sch&#228;tzung auf fundierter empirischer Grundlage nicht ausgeschlossen; Sch&#228;tzungen &#8222;ins Blaue hinein&#8220; stellen jedoch keine realit&#228;tsgerechte Ermittlung dar. &lt;br&gt;&lt;br&gt;4. Die Regelleistung von 345 Euro ist nicht in verfassungsgem&#228;&#223;er Weise ermittelt worden, weil von den Strukturprinzipien des Statistikmodells ohne sachliche Rechtfertigung abgewichen worden ist. &lt;br&gt;&lt;br&gt;a) Der in &#167; 2 Abs. 2 Regelsatzverordnung 2005 festgesetzte regelsatz- und damit zugleich regelleistungsrelevante Verbrauch beruht nicht auf einer tragf&#228;higen Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998. Denn bei einzelnen Ausgabepositionen wurden prozentuale Abschl&#228;ge f&#252;r nicht regelleistungsrelevante G&#252;ter und Dienstleistungen (zum Beispiel Pelze, Ma&#223;kleidung und Segelflugzeuge) vorgenommen, ohne dass feststand, ob die Vergleichsgruppe (unterstes Quintil) &#252;berhaupt solche &lt;br&gt;Ausgaben get&#228;tigt hat. Bei anderen Ausgabepositionen wurden K&#252;rzungen vorgenommen, die dem Grunde nach vertretbar, in der H&#246;he jedoch empirisch nicht belegt waren (zum Beispiel K&#252;rzung um 15% bei der Position Strom). Andere Ausgabepositionen, zum Beispiel die Abteilung 10 (Bildungswesen), blieben v&#246;llig unber&#252;cksichtigt, ohne dass dies begr&#252;ndet worden w&#228;re. &lt;br&gt;&lt;br&gt;b) Zudem stellt die Hochrechnung der f&#252;r 1998 ermittelten Betr&#228;ge auf das Jahr 2005 anhand der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts einen sachwidrigen Ma&#223;stabswechsel dar. W&#228;hrend die statistische &lt;br&gt;Ermittlungsmethode auf Nettoeinkommen, Verbraucherverhalten und &lt;br&gt;Lebenshaltungskosten abstellt, kn&#252;pft die Fortschreibung nach dem &lt;br&gt;aktuellen Rentenwert an die Entwicklung der Bruttol&#246;hne und -geh&#228;lter, den Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung und an einen Nachhaltigkeitsfaktor an. Diese Faktoren weisen aber keinen Bezug zum Existenzminimum auf. &lt;br&gt;&lt;br&gt;5. Die Ermittlung der Regelleistung in H&#246;he von 311 Euro f&#252;r in &lt;br&gt;Bedarfsgemeinschaft zusammenlebende Partner gen&#252;gt nicht den &lt;br&gt;verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil sich die M&#228;ngel bei der &lt;br&gt;Ermittlung der Regelleistung f&#252;r Alleinstehende hier fortsetzen, denn sie wurde auf der Basis jener Regelleistung ermittelt. Allerdings beruht die Annahme, dass f&#252;r die Sicherung des Existenzminimums von zwei Partnern ein Betrag in H&#246;he von 180 % des entsprechenden Bedarfs eines Alleinstehenden ausreicht, auf einer ausreichenden empirischen Grundlage. &lt;br&gt;&lt;br&gt;6. Das Sozialgeld f&#252;r Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von 207 Euro gen&#252;gt nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, weil es von der bereits beanstandeten Regelleistung in H&#246;he von 345 Euro abgeleitet ist. Dar&#252;ber hinaus beruht die Festlegung auf keiner vertretbaren Methode zur Bestimmung des Existenzminimums eines Kindes im Alter bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Der Gesetzgeber hat jegliche Ermittlungen zum spezifischen Bedarf eines Kindes, der sich im Unterschied zum Bedarf eines Erwachsenen an kindlichen Entwicklungsphasen und einer kindgerechten Pers&#246;nlichkeitsentfaltung auszurichten hat, unterlassen. Sein vorgenommener Abschlag von 40 % gegen&#252;ber der Regelleistung f&#252;r einen Alleinstehenden beruht auf einer freih&#228;ndigen Setzung ohne empirische und methodische Fundierung. Insbesondere blieben die notwendigen Aufwendungen f&#252;r Schulb&#252;cher, Schulhefte, Taschenrechner etc. unber&#252;cksichtigt, die zum existentiellen Bedarf eines Kindes geh&#246;ren. Denn ohne Deckung dieser Kosten droht hilfebed&#252;rftigen Kindern der Ausschluss von Lebenschancen. Auch fehlt eine differenzierte Untersuchung des Bedarfs von kleineren und gr&#246;&#223;eren Kindern. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Rest folgt wie immer</description>
			<category>Alles zu Hartz IV</category>
			<dc:creator>lunans</dc:creator>
			<pubDate>Wed, 17 Feb 2010 12:54:26 +0100</pubDate>
			<link>http://cyberlord.at/forum/?id=6657&amp;thread=25&amp;page=1#31</link>
		</item>
		<item>
			<title>Das war wohl nix mit dem Urteil des BVG!</title>
			<description>Das war ein Satz mit X, das war wohl nix.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Das Bundesverfassungsgericht hat sich ja sch&#246;n aus der Aff&#228;re gezogen. Aber lest selbst. Hier kommt das Urteil.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;b&gt;Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -&lt;br&gt;&lt;br&gt;Pressemitteilung Nr. 5/2010 vom 9. Februar 2010&lt;br&gt;&lt;br&gt;Urteil vom 9. Februar 2010 &#8211; 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 &#8211;&lt;/b&gt;&lt;br&gt;---&lt;span style=&quot;font-size: 18px&quot;&gt;&lt;/span&gt;-----------------------------------------------------------------------------Regelleistungen nach SGB II (&amp;quot;Hartz IV- Gesetz&amp;quot;) nicht verfassungsgem&#228;&#223; --------------------------------------------------------------------------------&lt;br&gt;&lt;br&gt;I. Sachverhalt &lt;br&gt;&lt;br&gt;1. Das Vierte Gesetz f&#252;r moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom &lt;br&gt;24. Dezember 2003 (sog. &#8222;Hartz IV-Gesetz&#8220;) f&#252;hrte mit Wirkung vom 1. &lt;br&gt;Januar 2005 die bisherige Arbeitslosenhilfe und die bisherige &lt;br&gt;Sozialhilfe im neu geschaffenen Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) &lt;br&gt;in Form einer einheitlichen, bed&#252;rftigkeitsabh&#228;ngigen Grundsicherung f&#252;r &lt;br&gt;Erwerbsf&#228;hige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden &lt;br&gt;Personen zusammen. Danach erhalten erwerbsf&#228;hige Hilfebed&#252;rftige &lt;br&gt;Arbeitslosengeld II und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft &lt;br&gt;lebenden, nicht erwerbsf&#228;higen Angeh&#246;rigen, insbesondere Kinder vor &lt;br&gt;Vollendung des 15. Lebensjahres, Sozialgeld. Diese Leistungen setzen &lt;br&gt;sich im Wesentlichen aus der in den &#167;&#167; 20 und 28 SGB II bestimmten &lt;br&gt;Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen f&#252;r &lt;br&gt;Unterkunft und Heizung zusammen. Sie werden nur gew&#228;hrt, wenn &lt;br&gt;ausreichende eigene Mittel, insbesondere Einkommen oder Verm&#246;gen, nicht &lt;br&gt;vorhanden sind. Die Regelleistung f&#252;r Alleinstehende legte das SGB II &lt;br&gt;zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens f&#252;r die alten L&#228;nder einschlie&#223;lich &lt;br&gt;Berlin (Ost) auf 345 Euro fest. Die Regelleistung f&#252;r die &#252;brigen &lt;br&gt;Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft bestimmt es als prozentuale Anteile &lt;br&gt;davon. Danach ergaben sich zum 1. Januar 2005 f&#252;r Ehegatten, &lt;br&gt;Lebenspartner und Partner einer ehe&#228;hnlichen Gemeinschaft ein Betrag von &lt;br&gt;gerundet 311 Euro (90%), f&#252;r Kinder bis zur Vollendung des 14. &lt;br&gt;Lebensjahres ein Betrag von 207 Euro (60%) und f&#252;r Kinder ab Beginn des &lt;br&gt;15. Lebensjahres ein Betrag von 276 Euro (80%). &lt;br&gt;&lt;br&gt;Im Vergleich zu den Regelungen nach dem fr&#252;heren Bundessozialhilfegesetz &lt;br&gt;(BSHG) wird die Regelleistung nach dem SGB II weitgehend pauschaliert; &lt;br&gt;eine Erh&#246;hung f&#252;r den Alltagsbedarf ist ausgeschlossen. Einmalige &lt;br&gt;Beihilfen werden nur noch in Ausnahmef&#228;llen f&#252;r einen besonderen Bedarf &lt;br&gt;gew&#228;hrt. Zur Deckung unregelm&#228;&#223;ig wiederkehrenden Bedarfs ist die &lt;br&gt;Regelleistung erh&#246;ht worden, damit Leistungsempf&#228;nger entsprechende &lt;br&gt;Mittel ansparen k&#246;nnen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;2. a) Bei der Festsetzung der Regelleistung hat sich der Gesetzgeber an &lt;br&gt;das Sozialhilferecht, das seit dem 1. Januar 2005 im Sozialgesetzbuch &lt;br&gt;Zw&#246;lftes Buch (SGB XII) geregelt wird, angelehnt. Nach dem SGB XII und &lt;br&gt;der vom zust&#228;ndigen Bundesministerium erlassenen Regelsatzverordnung &lt;br&gt;erfolgt die Bemessung der sozialhilferechtlichen Regels&#228;tze nach einem &lt;br&gt;Statistikmodell, das bereits in &#228;hnlicher Form unter der Geltung des &lt;br&gt;Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) entwickelt worden war. Grundlage f&#252;r &lt;br&gt;die Bemessung der Regels&#228;tze ist eine Sonderauswertung der Einkommens- &lt;br&gt;und Verbrauchsstichprobe, die vom Statistischen Bundesamt alle f&#252;nf &lt;br&gt;Jahre erhoben wird. F&#252;r die Bestimmung des Eckregelsatzes, der auch f&#252;r &lt;br&gt;Alleinstehende gilt, sind die in den einzelnen Abteilungen der &lt;br&gt;Einkommens- und Verbrauchsstichprobe erfassten Ausgaben der untersten &lt;br&gt;20% der nach ihrem Nettoeinkommen geschichteten Einpersonenhaushalte &lt;br&gt;(unterstes Quintil) nach Herausnahme der Empf&#228;nger von Sozialhilfe &lt;br&gt;ma&#223;geblich. Diese Ausgaben gehen allerdings nicht vollst&#228;ndig, sondern &lt;br&gt;als regelsatzrelevanter Verbrauch nur zu bestimmten Prozentanteilen in &lt;br&gt;die Bemessung des Eckregelsatzes ein. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Die seit dem 1. Januar 2005 geltende Regelsatzverordnung fu&#223;t auf der &lt;br&gt;Einkommens- und Verbrauchsstichprobe aus dem Jahre 1998. Bei der &lt;br&gt;Bestimmung des regelsatzrelevanten Verbrauchs in &#167; 2 Abs. 2 &lt;br&gt;Regelsatzverordnung wurde die Abteilung 10 der Einkommens- und &lt;br&gt;Verbrauchsstichprobe (Bildungswesen) nicht ber&#252;cksichtigt. Weiterhin &lt;br&gt;erfolgten Abschl&#228;ge unter anderem in der Abteilung 03 (Bekleidung und &lt;br&gt;Schuhe) zum Beispiel f&#252;r Pelze und Ma&#223;kleidung, in der Abteilung 04 &lt;br&gt;(Wohnung etc.) bei der Ausgabenposition &#8222;Strom&#8220;, in der Abteilung 07 &lt;br&gt;(Verkehr) wegen der Kosten f&#252;r Kraftfahrzeuge und in der Abteilung 09 &lt;br&gt;(Freizeit, Unterhaltung und Kultur) zum Beispiel f&#252;r Segelflugzeuge. Der &lt;br&gt;f&#252;r das Jahr 1998 errechnete Betrag wurde nach den Regelungen, die f&#252;r &lt;br&gt;die j&#228;hrliche Anpassung der Regelleistung nach dem SGB II und der &lt;br&gt;Regels&#228;tze nach dem SGB XII gelten, entsprechend der Entwicklung des &lt;br&gt;aktuellen Rentenwertes in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. &#167; 68 &lt;br&gt;SGB VI) auf den 1. Januar 2005 hochgerechnet. &lt;br&gt;&lt;br&gt;b) Bei der Festsetzung der Regelleistung f&#252;r Kinder wich der Gesetzgeber &lt;br&gt;von den Prozents&#228;tzen, die unter dem BSHG galten, ab und bildete nunmehr &lt;br&gt;nur noch zwei Altersgruppen (0 bis 14 Jahre und 14 bis 18 Jahre). Eine &lt;br&gt;Untersuchung des Ausgabeverhaltens von Ehepaaren mit einem Kind, wie sie &lt;br&gt;unter dem BSHG erfolgt war, unterblieb zun&#228;chst. &lt;br&gt;&lt;br&gt;3. Die Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe aus dem &lt;br&gt;Jahre 2003 f&#252;hrte zwar zum 1. Januar 2007 zu &#196;nderungen beim &lt;br&gt;regelsatzrelevanten Verbrauch gem&#228;&#223; &#167; 2 Abs. 2 Regelsatzverordnung, &lt;br&gt;jedoch nicht zu einer Erh&#246;hung des Eckregelsatzes und der Regelleistung &lt;br&gt;f&#252;r Alleinstehende. Eine erneute Sonderauswertung bezogen auf das &lt;br&gt;Ausgabeverhalten von Ehepaaren mit einem Kind veranlasste den &lt;br&gt;Gesetzgeber zur Einf&#252;hrung einer dritten Alterstufe von &lt;br&gt;haushaltsangeh&#246;rigen Kindern im Alter von 6 Jahren bis zur Vollendung &lt;br&gt;des 14. Lebensjahres. Diese erhalten ab dem 1. Juli 2009 nach &#167; 74 SGB &lt;br&gt;II 70% der Regelleistung eines Alleinstehenden. Seit dem 1. August 2009 &lt;br&gt;erhalten schulpflichtige Kinder nach Ma&#223;gabe von &#167; 24a SGB II zudem &lt;br&gt;zus&#228;tzliche Leistungen f&#252;r die Schule in H&#246;he von 100 Euro pro &lt;br&gt;Schuljahr. &lt;br&gt;&lt;br&gt;4. &#220;ber eine Vorlage des Hessischen Landessozialgerichts (1 BvL 1/09) &lt;br&gt;und &#252;ber zwei Vorlagen des Bundessozialgerichts (1 BvL 3/09 und 1 BvL &lt;br&gt;4/09) zu der Frage, ob die H&#246;he der Regelleistung zur Sicherung des &lt;br&gt;Lebensunterhalts f&#252;r Erwachsene und Kinder bis zur Vollendung des 14. &lt;br&gt;Lebensjahres im Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 30. Juni 2005 nach &#167; &lt;br&gt;20 Abs. 1 bis 3 und nach &#167; 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Alt. 1 SGB II mit dem &lt;br&gt;Grundgesetz vereinbar ist, hat der Erste Senat des &lt;br&gt;Bundesverfassungsgerichts am 20. Oktober 2009 verhandelt. Die diesen &lt;br&gt;Vorlagen zugrundeliegenden Ausgangsverfahren sind in der &lt;br&gt;Pressemitteilung zur m&#252;ndlichen Verhandlung (Nr. 96/2009 vom 19. August &lt;br&gt;2009) im Einzelnen dargestellt. &lt;br&gt;&lt;br&gt;II. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts &lt;br&gt;&lt;br&gt;Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die &lt;br&gt;Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung f&#252;r Erwachsene und Kinder &lt;br&gt;betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gew&#228;hrleistung &lt;br&gt;eines menschenw&#252;rdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in &lt;br&gt;Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erf&#252;llen. Die Vorschriften bleiben bis &lt;br&gt;zur Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu &lt;br&gt;treffen hat, weiter anwendbar. Der Gesetzgeber hat bei der Neuregelung &lt;br&gt;auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines &lt;br&gt;unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs f&#252;r &lt;br&gt;die nach &#167; 7 SGB II Leistungsberechtigten vorzusehen, der bisher nicht &lt;br&gt;von den Leistungen nach &#167;&#167; 20 ff. SGB II erfasst wird, zur &lt;br&gt;Gew&#228;hrleistung eines menschenw&#252;rdigen Existenzminimums jedoch zwingend &lt;br&gt;zu decken ist. Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber wird &lt;br&gt;angeordnet, dass dieser Anspruch nach Ma&#223;gabe der Urteilsgr&#252;nde &lt;br&gt;unmittelbar aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zu &lt;br&gt;Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erw&#228;gungen zu Grunde: &lt;br&gt;&lt;br&gt;1. a) Das Grundrecht auf Gew&#228;hrleistung eines menschenw&#252;rdigen &lt;br&gt;Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem &lt;br&gt;Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebed&#252;rftigen &lt;br&gt;diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die f&#252;r seine physische &lt;br&gt;Existenz und f&#252;r ein Mindestma&#223; an Teilhabe am gesellschaftlichen, &lt;br&gt;kulturellen und politischen Leben unerl&#228;sslich sind. Dieses Grundrecht &lt;br&gt;aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gew&#228;hrleistungsrecht in seiner Verbindung &lt;br&gt;mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 &lt;br&gt;Abs. 1 GG auf Achtung der W&#252;rde jedes Einzelnen eigenst&#228;ndige Bedeutung. &lt;br&gt;Es ist dem Grunde nach unverf&#252;gbar und muss eingel&#246;st werden, bedarf &lt;br&gt;aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den &lt;br&gt;Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen &lt;br&gt;Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen &lt;br&gt;auszurichten hat. Der Umfang des verfassungsrechtlichen &lt;br&gt;Leistungsanspruchs kann im Hinblick auf die Arten des Bedarfs und die &lt;br&gt;daf&#252;r erforderlichen Mittel nicht unmittelbar aus der Verfassung &lt;br&gt;abgeleitet werden. Die Konkretisierung obliegt dem Gesetzgeber, dem &lt;br&gt;hierbei ein Gestaltungsspielraum zukommt. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Zur Konkretisierung des Anspruchs hat der Gesetzgeber alle &lt;br&gt;existenznotwendigen Aufwendungen folgerichtig in einem transparenten und &lt;br&gt;sachgerechten Verfahren nach dem tats&#228;chlichen Bedarf, also &lt;br&gt;realit&#228;tsgerecht, zu bemessen. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich muss es wieder teilen, geht nicht alles hin.</description>
			<category>Alles zu Hartz IV</category>
			<dc:creator>lunans</dc:creator>
			<pubDate>Wed, 17 Feb 2010 12:47:03 +0100</pubDate>
			<link>http://cyberlord.at/forum/?id=6657&amp;thread=25&amp;page=1#30</link>
		</item>
		<item>
			<title>Rechtslosigkeit in Deutschland</title>
			<description>&lt;b&gt;Zunehmende Rechtlosigkeit&lt;/b&gt;&lt;span style=&quot;font-size: 18px&quot;&gt;&lt;/span&gt;&lt;br&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;Sie sind B&#252;rger der Bundesrepublik Deutschland? Sind Sie verm&#246;gend und/oder einer der Wirtschaftsf&#252;hrer des Landes oder eines befreundeten Landes? Sind Sie Politiker? Ihr Pech, wenn Sie alle diese Fragen mit nein beantworten m&#252;ssen, denn dann sind Sie in st&#228;ndig zunehmendem Ma&#223;e rechtlos.&lt;br&gt;&lt;br&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;Fangen wir unten an. Ist man arbeitslos, ein politisch gewollter Zustand, um die Erpressbarkeit der Arbeitnehmer zu erh&#246;hen, dann sind sie v&#246;llig rechtlos. Lt. Grundgesetz (Art. 12) haben Sie ein Recht auf freie Berufswahl, aber wen st&#246;rt das Grundgesetz? Wenn Sie arbeitslos sind, wird Ihnen dieses Grundrecht abgesprochen. Sie haben jeden Job anzunehmen, den man Ihnen anbietet.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Sklavenhaltung ist gesetzlich verboten. Halt, es gibt Ausnahmen. Als Arbeitsloser kann man Sie auch zu Sklavenarbeiten heranziehen. Die moderne Bezeichnung f&#252;r Sklavenarbeit ist &amp;quot;Arbeitsgelegenheit.&amp;quot; Ein Recht, eine solche Arbeit abzulehnen, wird Ihnen abgesprochen und nur in wenigen F&#228;llen macht man Ausnahmen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Das Grundgesetz (Art. 11) billigt Ihnen die freie Beweglichkeit innerhalb der Grenzen Deutschlands zu. Zwar schr&#228;nkt Abs. 2 das Recht in besonderen F&#228;llen ein, aber als Arbeitsloser sind sie dieser Einschr&#228;nkung nicht unterworfen, denn dort hei&#223;t es: &lt;br&gt;(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur f&#252;r die F&#228;lle eingeschr&#228;nkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen w&#252;rden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr f&#252;r den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bek&#228;mpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Ungl&#252;cksf&#228;llen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ein Arbeitsloser hat eine ausreichende Lebensgrundlage, zumindest behauptet die Regierung das. Die Belastung der Allgemeinheit besteht bereits und wird durch eine Abwesenheit nicht verst&#228;rkt. Die Abwehr einer drohenden Seuchengefahr sehe ich anderenorts, beispielsweise in Berlin, da sich dort eine Seuche mit dem Namen Politik und Europa immer weiter ausbreitet. Der Arbeitslose stellt in dieser Hinsicht keine Gefahr da.&lt;br&gt;Aber er hat das Verbrechen begangen, arbeitslos zu sein. Damit gilt das Grundrecht aus Art. 11 nicht f&#252;r ihn. Die Stadt verlassen darf er nur mit der Genehmigung der Arbeitsbeh&#246;rde, die das damit begr&#252;ndet, dass ja gerade ein Jobangebot f&#252;r die Beendigung der Hilfebed&#252;rftigkeit vorliegen k&#246;nnte und ein Vorstellungsgespr&#228;ch sofort und unmittelbar erfolgen m&#252;sste.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Das Grundgesetz (Art. 13) sichert die Unverletzlichkeit der Wohnung zu. Nat&#252;rlich gilt das nicht f&#252;r Arbeitslose. Pl&#246;tzlich auftauchende Fahnder der Arbeitsbeh&#246;rden verschaffen sich nicht selten Einlass gegen den Willen der Bewohner. Sie nutzen die Unwissenheit der Bewohner &#252;ber ihre Rechte aus und verhalten sich auch innerhalb der Wohnung nicht gesetzeskonform. &lt;br&gt;Die Grundgesetzwidrigen Einschr&#228;nkungen f&#252;r Arbeitslose gehen noch weiter und werden, so traurig das ist, von der Justiz nicht selten auch noch als richtig hingestellt.&lt;br&gt;&lt;br&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, hat in einem Interview mit dem Darmst&#228;dter Blatt Echo online die Ansicht ge&#228;u&#223;ert, der B&#252;rger m&#252;sse Gesetze nicht verstehen. Die meisten B&#252;rger w&#252;rden keine Gesetze lesen. Wie recht sie doch hat. Gesetze sind die Grundlage des Rechtssystems eines Staates. Das m&#252;ssen B&#252;rger nicht verstehen, nur befolgen. Die Staatsdiener werden dem B&#252;rger schon sagen, was er wie zu befolgen hat. Nat&#252;rlich k&#246;nnen da gelegentlich Irritationen auftreten, wenn die Staatsdiener etwas Falsches sagen. Aber das ist nur nat&#252;rlich, denn die Staatsdiener sind schlie&#223;lich nur B&#252;rger und B&#252;rger m&#252;ssen die Gesetze nicht verstehen, denn B&#252;rger lesen keine Gesetze. Aber bitte, meine lieben Untertanen, t&#246;nt es aus Wolke 7, befolgt die Gesetze, auch wenn ihr sie nicht versteht. Tja, liebe Frau Zypries, wie abgehoben sind Sie eigentlich? Wissen Sie noch, was sie so von sich geben?&lt;br&gt;&lt;br&gt;Aber dieses System ist erfolgreich. Kommt es dann zu Gerichtsverhandlungen, kann durch geschraubte Wortwahl, durch Hinweise auf viele Expertenaussagen, festgehalten in B&#252;chern, die nur versteht, wer das juristische Verwirrspiel gelernt hat und selbst dann nicht immer, und zum Schluss kommt oft ein Urteil heraus, dass dem Sinn des Gesetzes und dem Grundgesetz Hohn spricht.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Nun ist es ja m&#246;glich, dass Sie zu den Wenigen geh&#246;ren, die noch nicht arbeitslos sind. Dann muss ich Sie fragen, ob Sie ein Gef&#228;hrder sind! Sie wissen nicht, was ich meine? Nun, offen gestanden ich auch nicht. Aber Frau Zypries und Herr Sch&#228;uble wissen es. Und weil Gef&#228;hrder Gef&#228;hrder sind, haben sie im M&#228;rz mit US-Ministern ein Abkommen paraphiert (das ist Wolkensprache und meint ausgekungelt), in dem ein Austausch &#252;ber &amp;quot;verd&#228;chtige&amp;quot; B&#252;rgerinnen und B&#252;rger vereinbart wurde und soll der &amp;quot;Bek&#228;mpfung und Verhinderung schwerwiegender Kriminalit&#228;t&amp;quot; dienen. Zun&#228;chst wollen sich die Regierungen gegenseitig Daten zu Fingerabdr&#252;cken ihrer Staatsb&#252;rger zuspielen. Sp&#228;ter sollen auch DNA-Spuren ausgetauscht werden. Der auf einem gutbezahlten, aber v&#246;llig sinnlosen Stuhl sitzende Datenschutzbeauftragte des Bundes Schaar bem&#228;ngelte Sitzungsteilnehmern zufolge insbesondere den fehlenden Rechtsschutz. Warum leisten wir uns nur Datenschutzbeauftragte? Sie bem&#228;ngeln zwar, aber sie klagen nicht, zumindest ist mir nichts von einer erfolgreichen Klage bekannt. Wie auch immer. Wenn Sie ein Gef&#228;hrder sind, rate ich Ihnen, der Ministerin Ihre Fingerabdr&#252;cke und DNA-Spuren, vielleicht noch ein paar Geruchsproben (einfach zu erstellen. Halten Sie ein Einmachglas an Ihren Allerwertesten, wenn abgehende Winde zu erwarten sind. Aber bitte sofort den Deckel drauf), um ihre t&#228;tige Reue zu zeigen. Ach ja, Sie wissen ja nicht, ob sie ein Gef&#228;hrder sind. Ist doch einfach. Wenn Sie mal in Afghanistan waren und sich kritisch zu den dortigen Bundeswehreins&#228;tzen &#228;u&#223;erten, dann haben Sie vermutlich ein Ausbildungslager der al Quaida dort besucht, sind somit ein Terrorist und damit ein Gef&#228;hrder. Wenn die Annahme besteht, dass Sie ein Gef&#228;hrder sind, reicht das v&#246;llig. Dazu reicht vermutlich eine Aussage &#252;ber einen gewissen Herrn Bush, die nicht ganz den Vorstellungen unserer lieben Kanzlerin entspricht.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Nun kann es ja sein, dass Sie weder arbeitslos noch ein Gef&#228;hrder sind und ihren Urlaub in den USA verbringen wollen. Bei der Einreise wird dann &#252;berpr&#252;ft, ob Ihre Daten mit den Daten eines Gef&#228;hrder &#252;bereinstimmen. Nun sammelt man in den USA solche Daten wie verr&#252;ckt und da kann es schon mal passieren, dass was durcheinander ger&#228;t und Ihre Daten mit denen eines Gef&#228;hrders verwechselt werden. Mein Rat: Wehren Sie sich nicht. Sitzen Sie die paar J&#228;hrchen ruhig ab. Dabei k&#246;nnen Sie hervorragende Milieu-Studien machen und so wird Ihr Urlaub leicht verl&#228;ngert und ein richtiger Erlebnisurlaub.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Ich wei&#223;, dar&#252;ber sollte ich nicht spotten, aber es tut mir leid, ich kann nicht anders. Aus meiner Sicht haben die alle einen Sprung in der Sch&#252;ssel. Aber es ist ein gef&#228;hrlicher Sprung, man kann sich so leicht daran schwer verletzen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Recht verkommt in Deutschland immer mehr zur blo&#223;en Farce. Recht bekommt, wer Geld hat, auch dann, wenn er gegen Gesetze versto&#223;en hat (siehe Ackermann und Esser), wer sich anbiedert und/oder dem System dienlich ist, z. B. Denunzianten. Mehr fallen mir da nicht ein, sehen wir einmal von den Staatsdienern ab, aber die k&#246;nnen zum gro&#223;en Teil zur letzten Gruppe gez&#228;hlt werden. Ansonsten ist Recht ein Gl&#252;cksfall, der voraussetzt, dass Justitia die Augenbinde verrutscht ist. Aber das passiert selten. Wenn gleichzeitig der Richter noch gut gelaunt ist, kann es sogar mal zu einer kritischen Anmerkung &#252;ber die Gesetzgebung kommen. Aber das Beides zusammen passiert, kommt fast nie vor. Am Tage, an dem Sie Recht bekommen, sollten Sie einen Lottoschein ausf&#252;llen, denn das ist Ihr Gl&#252;ckstag.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Quelle: http://www.flegel-g.de/index.htm&lt;br&gt;</description>
			<category>Allgemeines</category>
			<dc:creator>lunans</dc:creator>
			<pubDate>Wed, 17 Feb 2010 12:36:20 +0100</pubDate>
			<link>http://cyberlord.at/forum/?id=6657&amp;thread=24&amp;page=1#29</link>
		</item>
		<item>
			<title>Die Ozonl&#252;ge</title>
			<description>&lt;span style=&quot;font-size: 18px&quot;&gt;Die Ozonl&#252;ge&lt;/span&gt;&lt;b&gt;&lt;/b&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Christian Joswig&lt;br&gt;&lt;br&gt; &lt;br&gt;&lt;b&gt;1. Ozon-L&#252;ge:&lt;/b&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;b&gt;Die Ozonl&#246;cher sind 1985 entdeckt worden und 1975 durch die von Menschen produzierten FCKWs entstanden. &lt;/b&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt; &lt;br&gt;Richtig ist, da&#223; die Ozonl&#246;cher solange existieren, wie die Erde eine Sauerstoffatmosph&#228;re hat und die Sonne darauf scheint. Die Ozonl&#246;cher sind der Atmosph&#228;renforschung schon lange bekannt, und z.B. w&#228;hrend des internationalen geophysikalischen Jahres 1957 ausgiebig erforscht worden. Die Ozonl&#246;cher gibt es deshalb, weil die Sonne an den Polen schr&#228;g einstrahlt und nicht mehr ausreichend Energie f&#252;r den Ozonaufbau aus Sauerstoff vorhanden ist. Die Ozonwerte in der Atmosph&#228;re werden z.B. seit 1935(!) in Troms&#246;/Norwegen gemessen. Die Me&#223;werte liegen in einer nat&#252;rlichen Schwankungsbreite von +/-15% und stehen in einem exakten Verh&#228;ltnis zum Jahresrhytmus von Sommer und Winter sowie der Sonnenaktivit&#228;t. Seit der Produktion von FCKWs sind keine feststellbaren Ver&#228;nderungen zu Ungunsten der Ozonwerte aufgetreten. &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;b&gt;2. Ozon-L&#252;ge:&lt;br&gt;Um die Erde gibt es in der Atmosph&#228;re eine statisch vorhandene Ozonschicht, die wie eine Sonnenbrille die Sonnenstrahlung filtert. &lt;/b&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt; &lt;br&gt;Richtig ist, da&#223; es in der Sauerstoffatmosph&#228;re einen st&#228;ndigen Proze&#223; von Ozonaufbau und Ozonverfall gibt. Die gerichtet einstrahlende Sonnenenergie spaltet O2 in einzelne Sauerstoffatome auf, die sich kurzzeitig zu O3Molek&#252;len (Ozon) verbinden. Wenn diese wieder zerfallen, wird die freiwerdende Energie kugelf&#246;rmig abgegeben, also mindestens die H&#228;lfte der Energie wieder von der Erde weg gestrahlt. So wird die UVC-Strahlung (das ist der Anteil mit der h&#246;chsten Energie, auch harte Sonnenstrahlung genannt) quasi gebremst. Am &#196;quator, wo die Sonne genau senkrecht auf die Atmosph&#228;re scheint, sind die h&#246;chsten Ozonwerte zu messen. Je weiter man sich vom &#196;quator entfernt, um so schr&#228;ger scheint die Sonne auf die Atmosph&#228;re. Das bedeutet, da&#223; pro Bodenfl&#228;che und dazugeh&#246;riger Lufts&#228;ule dar&#252;ber immer weniger Energie f&#252;r den Proze&#223; des Ozonaufbaus vorhanden ist. So nehmen die me&#223;baren Ozonwerte zu den Polen hin ab. Wenn im Dezember die Nordh&#228;lfte der Erde, durch die relative Schr&#228;gstellung der Rotationsachse zur Umlaufbahn, am weitesten von der Sonne entfernt ist, haben wir Winter und das Ozonloch am Nordpol ist am gr&#246;&#223;ten, weil jetzt die geringste Energie von der Sonne ankommt. Gleichzeitig ist auf der S&#252;dhalbkugel Sommer (z.B. Australien) und das Ozonloch &#252;ber dem S&#252;dpol ist am kleinsten. Im Juni ist dann genau das Gegenteil der Fall. &lt;br&gt;&lt;br&gt; &lt;br&gt;&lt;b&gt;3. Ozon-L&#252;ge:&lt;br&gt;FCKWs zerst&#246;ren die Ozonschicht und schaden der Atmosph&#228;re.&lt;/b&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt; &lt;br&gt;Richtig ist, da&#223; die Atmosph&#228;re niemals den allerkleinsten Schaden durch FCKWs erlitten hat und der Proze&#223; des Ozonaufbaus in der Atmosph&#228;re durch FCKWs in keinster Weise vermindert wurde. FCKWs sind sehr stabile, chemisch tr&#228;ge, ungiftige und nicht brennbare Stoffe. Wenn sie freigesetzt werden, fallen sie aufgrund der Schwerkraft nach unten, da sie vier- bis achtmal schwerer als Luft sind. Sie rutschen weder am L&#228;ngengrad an den S&#252;dpol, wo der Ozonschwund am schlimmsten sein soll, noch diffundieren sie auf irgendeine Weise in die Atmosph&#228;re. Die j&#228;hrliche Produktion von FCKWs lag in der Bl&#252;tezeit bei etwa zwei Millionen Tonnen. Darin sind 1,4 Millionen Tonnen Chlor und 450.000 Tonnen Fluor enthalten, die aber nicht in die Atmosph&#228;re gelangen. Tats&#228;chlich in die Atmosph&#228;re gelangen j&#228;hrlich: mehr als 600 Millionen Tonnen Chlor aus Meerwasserverdunstung, nach den vorsichtigsten Minimalsch&#228;tzungen 36 Millionen Tonnen Chlorgase aus Vulkant&#228;tigkeit in Jahren ohne! gr&#246;&#223;ere Eruptionen, &#252;ber acht Millionen Tonnen Chlor durch Verbrennung von Biomasse, mehr als sechs Millionen Tonnen Fluorgas aus inaktiven Vulkanen und mehr als f&#252;nf Millionen Tonnen Methylchlorid aus ozeanischer Biomasse, um die wichtigsten nat&#252;rlichen Quellen zu nennen. Da w&#252;rden die zwei Millionen Tonnen Chlor und Fluor aus den FCKWs gar nicht auffallen, selbst wenn sie wirklich in die Atmosph&#228;re k&#228;men. Es sei denn, da&#223; sie eine wirklich grandiose Intelligenz h&#228;tten und w&#252;&#223;ten, da&#223; sie die b&#246;sen Atome aus den FCKWs der Menschen w&#228;ren und deshalb Millionen von Ozonmolek&#252;len zerst&#246;ren m&#252;ssen, und die mindestens 655 Millionen Tonnen Atome aus den nat&#252;rlichen Quellen w&#252;&#223;ten, da&#223; sie die guten Atome sind und sich in der Atmosph&#228;re, vor allem dem Ozon gegen&#252;ber, friedlich zu verhalten haben. (&#220;brigens werden bei gro&#223;en Vulkaneruptionen einige 100 Millionen Tonnen Chlor- und Fluorgase in die Atmosph&#228;re geschleudert, und die Menschen m&#252;&#223;ten einige tausend Jahre FCKWs produzieren, um an diese Mengen heranzukommen, die allein in den letzten hundert Jahren auf diese Weise freigesetzt wurden!) &lt;br&gt;&lt;br&gt; &lt;br&gt;&lt;b&gt;4. Ozon-L&#252;ge:&lt;br&gt;FCKW-Ersatzstoffe sind besser f&#252;r die Umwelt.&lt;/b&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt; &lt;br&gt;Richtig ist, da&#223; f&#252;r die Herstellung der Ersatzstoffe mehr Ressourcen und mehr Energie gebraucht werden. Sie sind f&#252;r Umwelt und Gesundheit weitaus problematischer, als die FCKWs selbst. Ebenso m&#252;ssen f&#252;r die Erwirtschaftung des Kaufpreises mehr Energie und Ressourcen verbraucht werden, da die FCKW-Ersatzstoffe 10- bis 30mal teurer sind als die FCKWs. &lt;br&gt;&lt;br&gt; &lt;br&gt;&lt;b&gt;5. Ozon-L&#252;ge:&lt;br&gt;Im Sommer gibt es Ozonwerte, die zu hoch und f&#252;r den Menschen gef&#228;hrlich sind (Ozon-Smog). &lt;/b&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt; &lt;br&gt;Richtig ist, da&#223; es zu allen Zeiten (vor allem vor der Industrialisierung) im Sommer bei Hochdruckwetterlage, blauem Himmel und hohen Temperaturen die h&#246;chsten Ozonwerte in der Luft gab. Sie sind auch heute noch dort am h&#246;chsten, wo die Luft am saubersten ist. So z.B. in Naturschutzgebieten, wo Industrie und Stra&#223;en weit weg sind. Und saubere Luft ist f&#252;r Menschen schon immer gesund gewesen. Die in der Natur vorkommenden Ozonwerte sind weder zu hoch, noch gesundheitssch&#228;dlich. Solche kann man nur k&#252;nstlich herstellen. Es ist geradezu ein Schwerverbrechen, wenn man im Ozonverteufelungswahn den Eltern sagt, sie sollen bei solchem Wetter ihre Kinder in der Wohnung einsperren, weil die Ozonwerte zu hoch und gef&#228;hrlich seien. Das einzige, worauf man achten mu&#223;, ist, da&#223; man nicht unvorbereitet und ohne &#220;bung zu lange in die pralle Sonne geht. Denn damit verbrennt man sich die Haut. Aber mehr als einen Sonnenbrand bekommt man davon auch nicht. Hautkrebs hat nichts mit zu viel Sonne, Ozonl&#246;chern, FCKWs oder Autoabgasen zu tun. Und bessere Sonnenvertr&#228;glichkeit bekommt man z.B., wenn man seine Ern&#228;hrung verbessert und wieder mehr Rohkost zu sich nimmt. &lt;br&gt;&lt;br&gt; &lt;br&gt;&lt;b&gt;6. Ozon-L&#252;ge:&lt;br&gt;Autoabgase sind Vorl&#228;ufersubstanzen von Ozon und f&#252;r den Ozon-Smog verantwortlich.&lt;/b&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt; &lt;br&gt;Richtig ist, da&#223; die einzige Vorl&#228;ufersubstanz von Ozon der Sauerstoff in sauberster Luft ist. Autoabgase und Industrieemissionen verhindern gerade die Ozonbildung. Als es im Sommer 1994 in Gro&#223;st&#228;dten generelle Fahrverbote gab, sind die Ozonwerte gestiegen, anstatt zu sinken. Es grenzt an ein Medienwunder, da&#223; im Fr&#252;hjahr 1995 in den Meldungen &#252;ber die Auswertungen dieser Messungen in diesem Punkt einmal die Wahrheit geschrieben wurde. Gelogen wurde allerdings gleich wieder, als behauptet wurde, die Autoabgase w&#252;rden ja raus aufs weite Land wabern (z.B. in die Naturschutzgebiete) und w&#228;ren also trotzdem die Ursache f&#252;r die dann dort erh&#246;hten Ozonwerte. &lt;br&gt;&lt;br&gt; &lt;br&gt;&lt;b&gt;7. Ozon-L&#252;ge:&lt;br&gt;Ein geregelter 3-Wege-Katalysator reinigt die Autoabgase und verhindert dadurch Ozon-Smog. &lt;/b&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt; &lt;br&gt;Richtig ist, da&#223; ein Katalysator die Autoabgase noch sehr viel giftiger macht, als sie ohnehin schon sind. Das, was dem Fahrer eines Autos mit geregeltem 3-Wege-Katalysator erlaubt ist und ihm obendrein noch als umweltfreundlich verkauft wird, ist den Firmen der chemischen Industrie aufgrund gesetzlicher Vorschriften striktestens verboten: n&#228;mlich jedwede Katalysatortechnik in freier Verbindung mit der Au&#223;enluftatmosph&#228;re zu betreiben!!! Aus Kat-Autos gelangen Cyanwasserstoff (Blaus&#228;uregas), Schwefeltrioxid, Schwefelwasserstoff, Phosphors&#228;ureester (schweres Nervengas), Phosgen (Kampfgas/1. Weltkrieg) und Lachgas in die Atemluft. Ebenso verliert ein Kat-Auto pro Kilometer etwa 50 Billionen Platinatome. Nach Aussagen seri&#246;ser Chemiker, Metallurgen, Toxikologen und &#196;rzte sind dies f&#252;r die Umwelt und die Gesundheit katastrophale Mi&#223;st&#228;nde. So sind die Platinemissionen viel sch&#228;dlicher, als alles, was jemals an Blei aus einem Auspuff kam. Zudem wei&#223; kaum ein Kat-Auto-Fahrer, da&#223; per europ&#228;ischer Sondergenehmigung in den Kraftstoffen f&#252;r Bleifreibetrieb in Kat-Fahrzeugen bis zu 5 % Benzol zul&#228;ssig sind. Auch das ist eine Katastrophe f&#252;r die Gesundheit. Im Innenraum von Kat-Autos kann man au&#223;erdem eine elektromagnetische Wechselfeldstrahlung von bis zu 500nT (Nano Tesla) messen. Das ist das 10fache dessen, was nach Einsch&#228;tzung von Strahlenmedizinern die Schadgrenze von 50nT darstellt. Von gewissenlosen Politikern und einer str&#228;flich schweigenden Automobilindustrie, die beide um all diese Dinge wissen, wird die &#214;ffentlichkeit in schlimmster Weise belogen. Auch die mit vielen Zeitschriften am Markt vertretene Kfz-Presse macht sich durch das Verschweigen der wirklichen Fakten schuldig, weil sie so der ihr gegebenen Informationspflicht nicht nachkommt. &lt;br&gt;&lt;br&gt; &lt;br&gt;&lt;b&gt;Nun stellt sich nat&#252;rlich die Frage, warum werden denn &#252;berhaupt all diese L&#252;gen verbreitet ?&lt;/b&gt; &lt;br&gt;&lt;br&gt; &lt;br&gt;Die Produktion von FCKWs war patentiert. Aber Patente sind zeitlich begrenzt. Es stand das Datum bevor, an dem die Patente auslaufen. Da nun alle Chemiefirmen ohne Lizenzabgaben FCKWs h&#228;tten produzieren k&#246;nnen, und die L&#228;nder der Dritten Welt jetzt FCKW-Fabriken aus dem Boden gestampft h&#228;tten, mu&#223;ten die FCKWs irgendwie verteufelt werden, denn den Patentinhabern drohten ja riesige Profiteinbu&#223;en. So beauftragte man Wissenschaftler, all diese L&#252;gen zu erfinden und sie als wissenschaftlich bewiesene Fakten zu verbreiten. &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Inhalt entnommen aus: Roger A. Maduro, Ralf Schauerhammer: Ozonloch, das mi&#223;brauchte Naturwunder. 1992. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Internetquelle des Textes: http://members.internettrash.com/medwiss2/ozon.html#ozonlueg&lt;br&gt;&lt;br&gt;</description>
			<category>Klimaschwindel</category>
			<dc:creator>lunans</dc:creator>
			<pubDate>Wed, 17 Feb 2010 12:30:53 +0100</pubDate>
			<link>http://cyberlord.at/forum/?id=6657&amp;thread=23&amp;page=1#28</link>
		</item>
		<item>
			<title>Filme dazu</title>
			<description>Ich hab mal gesucht und gesucht, und ich hab da mal was gefunden. Nat&#252;rlich bei Youtube. Kam sogar bei RTL. Wer nicht so Blind f&#252;r alles ist, wei&#223; auch so das alles nur ums Geld geht. Alles hat seine Berechnung. Denn es gibt einige m&#246;glichkeiten der Umwelt was gutes zu tun. Aber das wird immer abgelehnt aus irgendwelchen fadenscheinigen Gr&#252;nden. Denn damit w&#228;re kein Geld mehr zu machen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Aber Urteilt selbst, hier kommen die Filmchen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;a href=&quot;http://www.youtube.com/watch?v=kXuqcqwyX60&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;&lt;u&gt;&lt;span style=&quot;color: blue&quot;&gt;Klimaschwindel 1&lt;/span&gt;&lt;/u&gt;&lt;/a&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;a href=&quot;http://www.youtube.com/watch?v=JIVZr744PLI&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;&lt;u&gt;&lt;span style=&quot;color: blue&quot;&gt;Klimaschwindel 2&lt;/span&gt;&lt;/u&gt;&lt;/a&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;a href=&quot;http://www.youtube.com/watch?v=U3bA-jpmpEg&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;&lt;u&gt;&lt;span style=&quot;color: blue&quot;&gt;Klimaschwindel 3&lt;/span&gt;&lt;/u&gt;&lt;/a&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;a href=&quot;http://www.youtube.com/watch?v=jnneIieMd6M&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;&lt;u&gt;&lt;span style=&quot;color: blue&quot;&gt;Klimaschwindel 4&lt;/span&gt;&lt;/u&gt;&lt;/a&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;a href=&quot;http://www.youtube.com/watch?v=Y64hMEZiPdc&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;&lt;u&gt;&lt;span style=&quot;color: blue&quot;&gt;Klimaschwindel 5&lt;/span&gt;&lt;/u&gt;&lt;/a&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Es geh&#246;rt alles zusammen, also alles anschauen.</description>
			<category>Klimaschwindel</category>
			<dc:creator>lunans</dc:creator>
			<pubDate>Wed, 17 Feb 2010 12:26:51 +0100</pubDate>
			<link>http://cyberlord.at/forum/?id=6657&amp;thread=22&amp;page=1#27</link>
		</item>
		<item>
			<title>Ich bin f&#252;r L&#252;ge! Teil 1</title>
			<description>und hier der letzte Rest. Es sind die Quellen usw.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Literatur : &lt;br&gt;- Bachmann, Hartmut: Die L&#252;ge der Klimakatastrophe. Das gigantischste Betrugwerk der Neuzeit. Manipulierte Angst als Mittel zur Macht. Berlin 2007. &lt;br&gt;- Bl&#252;chel, Kurt: Der Klimaschwindel. Erderw&#228;rmung, Treibhauseffekt, Klimawandel - die Fakten. M&#252;nchen 2007.&lt;br&gt;- Calder, Nigel: Die launische Sonne. Widerlegte Klimatheorien. Wiesbaden. 1997. &lt;br&gt;- Gerlich, G.: Die physikalischen Grundlagen der Treibhauseffekte. In: Europ&#228;ische Akademie f&#252;r Umweltfragen e.V. T&#252;bingen 1996. S. 115-148. &lt;br&gt;- Geise, Gernot L.: CO2. Die Klimakatastrophe und andere Ungereimtheiten. So werden wir belogen. Daten und Fakten. M&#252;nchen 2007.&lt;br&gt;- Georg Reichert: CO2 &#8211; Mythos des 21. Jahrhunderts. ISBN 978-3-00-021062-4 &lt;br&gt;- Th&#252;ne, Wolfgang: Der Treibhaus-Schwindel. Saarbr&#252;cken 1998. &lt;br&gt;- Ders.: Freispruch f&#252;r CO2. Wie ein Molek&#252;l die Phantasien von Experten gleichschaltet. Wiesbaden 2002. &lt;br&gt;- Weber, Gerd R.: Treibhauseffekt. Klimakatastrophe oder Medienpsychose? Wiesbaden 1992. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Siehe auch: &lt;br&gt;&#8222;The Great Global Warming Swindel&#8220;, eine Reportage des britischen Channel 4 (deutsch untertitelt): http://video.google.de/videoplay?docid=-6472528345849109801&amp;q=great+globla+warming+swindle+deutsch&amp;total=17&amp;start=0&amp;num=10&amp;so=0&amp;type=search&amp;plindex=0&lt;br&gt;&lt;br&gt;Die M&#228;r von der Klimaerw&#228;rmung, eine Spiegel-online-Reportage. Teil 1:&lt;br&gt;http://www.youtube.com/watch?v=G5iT4qM87gY&amp;eurl=&lt;br&gt;Teil 2:&lt;br&gt;http://www.youtube.com/watch?v=K9_V668-EdI&amp;NR=1&lt;br&gt;&lt;br&gt;Der Klimaschwindel - eine RTL-Reportage:&lt;br&gt;http://www.oekologismus.de/index.php/archives/2007/06/12/video-rtl-extra-der-klimaschwindel&lt;br&gt;&lt;br&gt;Der CO2-Schwindel: &lt;br&gt;http://www.dieneueepoche.com/articles/2007/03/31/104126.html&lt;br&gt;&lt;br&gt;Zur Problematik von Computermodellen: &lt;br&gt;http://stern.de/wissenschaft/natur/:Computermodelle-Raten/591146.html&lt;br&gt;&lt;br&gt;Weitere Infos zum Thema Klimaschwindel: &lt;br&gt;http://www.klimanotizen.de&lt;br&gt;http://www.klimaskeptiker.info&lt;br&gt;http://www.konrad-fischer-info.de/7boet3.htm&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Quellen:&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;(1) Genaue physikalische Beschreibung: http://www.physik.tu-freiberg.de/~wwwan/forschung/hb_atmosphaereneffekt2005.pdf&lt;br&gt;(2) So Wolfgang Th&#252;ne in: Freispruch f&#252;r CO2. Wie ein Molek&#252;l die Phantasie von Experten gleichschaltet. Wiesbaden 2002.&lt;br&gt; &lt;br&gt;(3) Siehe auch: http://www.biokurs.de/treibhaus/treibhgl2.htm&lt;br&gt; &lt;br&gt;(4) Originalpublikation in den &#8222;Geophysical Research Letters&#8220;: http://www.pik-potsdam.de/~stefan/Publications/Journals/rahmstorf_grl_2003.pdf&lt;br&gt; &lt;br&gt;(5) Siehe auch: http://www.aoml.noaa.gov/hrd/tcfaq/G4.html&lt;br&gt; &lt;br&gt;(6) Zur ausf&#252;hrlichen, wissenschaftlichen Widerlegung dieser Graphik siehe: http://www.tu-berlin.de/~kehl/project/lv-twk/002-holozaen-2000jahre.htm&lt;br&gt; &lt;br&gt;(7) Wolfgang Th&#252;ne: Der Treibhaus-Schwindel. Saarbr&#252;cken 1998.&lt;br&gt; &lt;br&gt;(8)  http://www.wikiservice.at/demo/wiki.cgi?SonnenwetterII/TeilB&lt;br&gt; &lt;br&gt;(9) Siehe Presseinformation der Max-Planck-Gesellschaft: http://www.mpg.de/bilderBerichteDokumente/dokumentation/pressemitteilungen/2004/pressemitteilung20041026/index.html&lt;br&gt; &lt;br&gt;(10) Ausf&#252;hrlich ausgef&#252;hrt f&#252;r die einzelen Planeten: http://www.prisonplanet.com/articles/november2006/161106suvjupiter.htm&lt;br&gt; &lt;br&gt;(11) http://www.spiegel.de/wissenschaft/weltall/0,1518,375870,00.html&lt;br&gt; &lt;br&gt;(12) http://www.worldnetdaily.com/news/article.asp?ARTICLE_ID=17083&lt;br&gt; &lt;br&gt;(13) http://www.maximsnews.com/1006mnunoctober10102006111.htm&lt;br&gt; &lt;br&gt;(14) Siehe Wolfgang Th&#252;ne: Der Treibhaus-Schwindel.&lt;br&gt; &lt;br&gt;(15) http://www.risiko-elektrosmog.de/Elektrosmog/Wohnung/Energiesparlampen.htm&lt;br&gt; &lt;br&gt;(16) http://www.labour.org.uk/index.php?id=news2005&amp;ux_news[id]=gbclimatechangegreen&amp;no_cache=1&lt;br&gt; &lt;br&gt;(17) So sprach die Anthropologin Magred Mead. Quelle: DHEW Publication Nr. (NIH)77-1065, Washington Dc.:US-Government Printing Office.&lt;br&gt; &lt;br&gt;(18) N&#228;heres dazu: http://observer.guardian.co.uk/international/story/0,6903,1153513,00.html&lt;br&gt; &lt;br&gt;(19) F.A.Z. vom 18.05.1996. &lt;br&gt; &lt;br&gt;(20) Weitere Zitate zur angeblichen Abk&#252;hlung: http://www.prisonplanet.com/articles/february2007/130207globalwarming.htm &lt;br&gt;(21) http://www.boston.com/news/globe/editorial_opinion/oped/articles/2007/02/09/no_change_in_political_climate/&lt;br&gt; &lt;br&gt;(22) http://newsbusters.org/node/10773&lt;br&gt; &lt;br&gt;(23) http://sciencepolicy.colorado.edu/prometheus/archives/science_policy_general/000318chris_landsea_leaves.html&lt;br&gt; &lt;br&gt;(24) http://www.google.com/notebook/public/01292418318975032599/BDTncIgoQqKGL-rMh&lt;br&gt; &lt;br&gt;(25) Liste der protestierenden Wissenschaftler: http://www.telegraph.co.uk/opinion/main.jhtml?xml=/opinion/2006/04/23/dtlettersigs23.xml&lt;br&gt; &lt;br&gt;(26) Zit. nach: http://www.prisonplanet.com/articles/february2007/130207globalwarming.htm&lt;br&gt; &lt;br&gt;(27) Ebenda. &lt;br&gt;</description>
			<category>Klimaschwindel</category>
			<dc:creator>lunans</dc:creator>
			<pubDate>Wed, 17 Feb 2010 12:17:28 +0100</pubDate>
			<link>http://cyberlord.at/forum/?id=6657&amp;thread=21&amp;page=1#26</link>
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