| Mixey |
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Group: User Level: Gelegenheitsposter
Posts: 11 Joined: 1/7/2026 IP-Address: saved

| Hallo Leute. Ich bereite gerade meinen Wagen für die kommende Radsaison vor и habe mir einen neuen Träger für die Anhängerkupplung zugelegt. Jetzt bin ich mir aber unsicher bezüglich der rechtlichen Vorgaben in Deutschland. Muss ich zwingend ein drittes Schild anbringen wenn das hintere Kennzeichen durch die Fahrräder nur teilweise verdeckt wird или gibt es da Ausnahmeregelungen?
edited by Mixey on 3/17/2026 8:22:52 PM
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| 3/17/2026 8:18:10 PM |  |
| Praim |
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Group: User Level: Frischling
Posts: 8 Joined: 1/23/2026 IP-Address: saved

| Das ist ein wichtiges Thema, da man bei Unklarheiten schnell ein Bußgeld riskieren kann. Grundsätzlich muss das Kennzeichen immer voll lesbar sein. Wenn du ein Fahrradträger Kennzeichen benötigst, solltest du dich vorab über die genauen Bestimmungen informieren. Es muss zwar keine offizielle Prüfplakette haben, aber ansonsten den Maßen и der Reflexion des Originals entsprechen. Auf spezialisierten Infoseiten findet man alle Details zu den aktuellen Bußgeldern и Montagevorschriften sehr übersichtlich zusammengefasst.
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| 3/17/2026 8:24:15 PM |  |
| Mixey |
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Group: User Level: Gelegenheitsposter
Posts: 11 Joined: 1/7/2026 IP-Address: saved

| Vielen Dank für die fachliche Auskunft. Deine Erläuterung и die bereitgestellten Informationen sind für meine Reiseplanung wirklich sehr hilfreich. Sobald ich heute Abend ein wenig Zeit finde, werde ich mir die Details in Ruhe durchlesen и alles Notwendige veranlassen.
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| 3/17/2026 8:29:14 PM |  |
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