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Seit dem hohen Mittelalter herrschten mehrere Linien des gleichnamigen Adelsgeschlechts über unterschiedliche Fürstentümer in Südwestdeutschland, die „Baden“ im Namen führten. In der napoleonischen Zeit entstand bis 1806 unter deutlichem Gebietszuwachs das Großherzogtum Baden als souveräner Staat mit Karlsruhe als Hauptstadt. Mit der Reichsgründung 1871 wurde Baden zum Bundesstaat innerhalb des Deutschen Reiches. Bis 1918 war Baden als Großherzogtum eine Monarchie (zunächst absolutistisch, dann konstitutionell), von 1918 bis 1933 eine demokratische Republik und von 1933 bis 1945 Teil des Hitlerregimes im nationalsozialistischen Reich. Die Grenzen blieben bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs bestehen. Von 1947 bis 1952 bestand ebenfalls ein Land Baden mit der Hauptstadt Freiburg im Breisgau, das aber infolge der alliierten Besetzung Deutschlands nur die Südhälfte des historischen Badens umfasste. Nordbaden war in dieser Zeit Teil von Württemberg-Baden. 1952 gingen Südbaden und Württemberg-Baden zusammen mit Württemberg-Hohenzollern im neu geschaffenen Bundesland Baden-Württemberg auf.
bearbeitet von fredkraus am 16.01.2021 17:25:11
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