Gruppe: Administrator Rang: Supersachse/sächsin
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| Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Landgerichts Leipzig auf Sicherungsverwahrung eines Sexualstraftäters aufgehoben, der bereits zu DDR-Zeiten mehrfach bestraft wurde. Der 5. BGH-Strafsenat habe in der Revision des Urteils gegen den 53-jährigen Gerd W. "mehrere durchgreifende Rechtsfehler" festgestellt, hieß es im Beschluss am Montag in Leipzig (Aktenzeichen: 5 StR 281/08). Damit seien weder formell noch materiell die Voraussetzungen für die Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung gegeben. Das Landgericht Chemnitz solle den Fall und die Rechtskosten "umfassend neu" verhandeln. Der Beschluss ist bereits am 3. September gefallen.
dpa
Mir Sachsen, mir sinn helle, das weeß de ganze Weld, un sinn mer maa nich helle, da hammer uns ferschdelld!
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