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| Eine neue Verordnung soll vielen Gemeinden bald Radarkontrollen auf ihren eigenen Straßen erlauben.
Auf Sachsens Straßen drohen Autofahrern in Zukunft deutlich mehr Geschwindigkeitskontrollen. So soll es ab dem 1. Januar 2010 auch kleineren Kommunen erlaubt sein, selbstständig Blitzanlagen zur Überwachung des Straßenverkehrs einzusetzen. Das sieht eine Verordnung vor, die das Innenministerium erarbeitet hat.
Bisher sind für die Geschwindigkeitskontrollen des fließenden Verkehrs überwiegend die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Nach Informationen der SZ sollen künftig aber auch Gemeinden ab 10000 Einwohnern befugt sein, die entsprechende mobile oder stationäre Kontrolltechnik auf ihren Gemeindestraßen aufzubauen und zu nutzen. Nur Bundes- und Staatsstraßen bleiben für die kommunalen Geschwindigkeitsüberwacher tabu. Tritt die Verordnung wie geplant in Kraft, werden ab dem nächsten Jahr insgesamt 63 sächsische Kommunen erstmals die neue „Lizenz zum Blitzen“ nutzen können.
Bußgelder in Millionenhöhe
Deren Zahl könnte sich im Verlauf des Jahres allerdings noch spürbar erhöhen. So sieht die Verordnung vor, dass auch kleinere Gemeinden, die die Vorgabe für die Mindesteinwohnergröße nicht erfüllen, einen Antrag zum Durchführen von Radarkontrollen stellen können. Darüber muss dann im Einzelfall der jeweilige Landkreis entscheiden. Eine Voraussetzung für die Erteilung der „Blitzer-Lizenz“ ist, dass an Ort und Stelle genügend geschultes Personal zur Verfügung steht.
Wie viele Gemeinden in Zukunft auf die neue Kontrollmöglichkeit zurückgreifen werden, dürfte aber auch vom Geld abhängen. Weil die entsprechenden Anlagen bis zu 100000 Euro kosten, rentiert sich deren Einsatz nicht überall. Geprüft wird deshalb, ob sich Kommunen auch zu „Blitzer-Gemeinschaften“ zusammenschließen können, um sich dann gemeinsam die teure Technik anzuschaffen. Außerdem soll es künftig für sie möglich sein, die Radaranlagen lediglich zu mieten.
Im Zweifelsfall dürften sich die Bürgermeister aber meist für die neue Überwachungstechnik entscheiden. Schließlich sorgen Autofahrer, die zu schnell unterwegs sind, für gute Einnahmen. Zuletzt flossen in nur einem Jahr Bußgelder in Höhe von 54,5 Millionen Euro in die Kassen der Landkreise und kreisfreien Städte – den größten Teil zahlten ertappte Raser. Das Innenministerium bereitet jetzt eine Anhörung zu den geplanten Änderungen vor. Danach soll die Blitz-Verordnung beschlossen werden.
Von Gunnar Saft (SZ)
Mir Sachsen, mir sinn helle, das weeß de ganze Weld, un sinn mer maa nich helle, da hammer uns ferschdelld!
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Okay, lasst die Millionen rollen
" Wemmr ä Baar Laadschn hadd, unn der eene is weck, unn mr hadd bloß den andrn ... da nudzn een alle beede nischd.
."Liebe dich selber, dann können dich die Anderen gern haben!
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| Aber keinen Cent von mir.
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