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| Die niederländische Staatsanwaltschaft hat jetzt Ermittlungen gegen die Urheber des Online-Games "Second Life" aufgenommen. Es geht dabei um die Frage, ob "Sex mit virtuellen Kindern" (Avataren) eine strafbare Handlung ist. Nun will die Staatsanwaltschaft Musterprozesse führen, um entscheiden zu können, ob durch die Justiz auch virtuelle Straftaten geahndet werden können.
Das Fernsehmagazin "Netwerk" berichtet, dass es in der computeranimierten Welt Angebote gebe, wo "Sex mit virtuellen Kindern" stattfindet. Es wurden inzwischen schon mehrere Anzeigen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern gestellt.
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