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| Auf eine parlamentarische Anfrage der FDP antwortete die Bundesregierung, dass unbemerkte Online-Durchsuchungen von PCs durch den Verfassungsschutz schon jetzt legal sind.Zur Erfüllung der Aufgaben des Verfassungsschutzes sei dies notwendig, so die Regierung. Den Strafverfolgern und der Polizei ist dies bislang nicht erlaubt.
Erst im Februar hatte der Bundesgerichtshof Online-Durchsuchungen durch die Polizei verboten.
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