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Forum Übersicht » Harburg und Umgebung aktuell » Norddeutschland und die Welt aktuell » Feiern ja! - Alkoholexzesse nein!
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Feiern ja! - Alkoholexzesse nein!
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Es stehen zwei traditionelle Feieranlässe vor der Tür: "Tanz in den Mai" und "Vatertag". Bekannter Weise werden an diesen Tagen vielerorts Veranstaltungen und Partys stattfinden, die auch durch den Konsum alkoholischer Getränke geprägt sind. Leider hat die Erfahrung aus der Vergangenheit gezeigt, dass es in diesem Zusammenhang wiederholt in der alkoholenthemmten Stimmung zu körperlichen Auseinandersetzungen, auch unter Jugendlichen und Jungerwachsenen, gekommen ist. Ebenso musste die Polizei nicht selten Minderjährige mit zum Teil erheblichen Alkoholwerten in bemitleidenswertem Zustand aufsammeln. Die Polizei und die Behörden des Jugendschutzes setzen auch in diesem Jahr auf die Vorbeugung und führen Präventionsstreifen bei verschiedenen Veranstaltungen durch. Insbesondere Kinder und Jugendliche sollen in Gesprächen auf die Gefahren im Umgang mit dem Alkoholkonsum aufmerksam gemacht werden. Die Abgabe von Alkohol an diese Altersgruppe soll unterbunden werden. Bei extremen Feststellungen von Fehlverhalten werden die Beamten natürlich auch entsprechende Sanktionen einleiten müssen. An die verantwortlichen Veranstalter kann nur der Appell ergehen, besonders auf die Altersgrenzen beim Alkoholausschank zu achten.

Die Party- und Veranstaltungsgäste sollten sich auch Gedanken über den Heimweg machen. Wenn Sie mit einem Kraftfahrzeug unterwegs sind, kann das Motto nur lauten: "Sauber bleiben, nüchtern ankommen"! Was ist die fröhlichste Party wert, wenn die Heimfahrt mit einem Bußgeld-/ Strafverfahren sowie Führerscheinentzug oder gar mit einem Unfall endet? Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, Taxen und Mietwagen oder organisieren Sie Fahrgemeinschaften. Auch am nächsten Morgen sollten Sie darüber nachdenken, dass sich Restalkohol im Blut auf die Fahrtauglichkeit auswirkt. Zu beachten ist, dass sich auch Fahrradfahrer im öffentlichen Verkehrsraum ab einem Wert von 1,6 Promille einer Trunkenheitsfahrt strafbar machen und den möglicher Weise vorhandenen Führerschein aufs Spiel setzen. (Polizeiinspektion Harburg)


30.04.2008 17:33:20   
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