Gruppe: Administrator Rang: Inventar
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| Am Montagabend wurden durch eine Zivilstreife der Buchholzer Polizei vier frisierte Motorroller auf einen Schlag sichergestellt. Die Motorroller mit ihren 15- und 16- jährigen Fahrern aus dem Bereich Hanstedt, Brackel und Marxen waren gegen 21.00 Uhr der Zivilstreife an der Adolfstraße in Höhe der Einmündung Thomasweg aufgefallen. Laut knatternd mit rasantem Tempo bogen die Rollerfahrer aus dem Thomasweg in die Adolfstraße ein. Die Roller fuhren dabei mit sehr hoher Geschwindigkeit. Die Streife folgte den Motorrollern über die Schützenstraße und Neue Straße bis zur Lindenstraße, wo die rasanten Fahrer stoppten. Dies nutzten die Beamten für eine eingehende Kontrolle. Es wurde festgestellt, dass an einigen Fahrzeugen Sportabgasanlagen montiert waren. Entsprechende Anbaugenehmigungen für diese Anlagen konnten nicht vorgelegt werden. Da alle Roller augenscheinlich schneller als die laut Betriebserlaubnis zugelassenen 25 km/h fuhren, stellten die Beamten die vier Roller sicher. Die Fahrer mussten ihre Fahrzeuge bis zur Wache an der Schützenstraße schieben, wo die Roller in polizeiliches "Gewahrsam" genommen wurden. Am Dienstagmittag kam ein Prüfstand zum Einsatz, wobei bei allen Rollern eine mögliche Geschwindigkeit von 54 km/h festgestellt wurde. Keiner der überprüften Roller verfügte über eine eingebaute bzw. funktionstüchtige Drosselung auf die laut Betriebserlaubnis zugelassen Geschwindigkeit von 25 km/h. Alle vier Fahrer waren nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet. Auf einem der Roller fuhr der 15-jährige Besitzer lediglich als Mitfahrer mit. Er hatte einen Freund fahren lassen. Gegen den mitfahrenden Besitzer wird jetzt ebenfalls ermittelt, weil er das Fahren ohne Fahrerlaubnis geduldet hat.
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