Gruppe: Administrator Rang: Inventar
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| Und wieder ist ein Jahr (fast) vorüber, der Jahreswechsel steht vor der Tür und die Böller und Raketen werden wieder gezündet. Damit es eine schöne und sichere Silvesterfeier wird, beachten Sie bitte folgende Hinweise.
Der Verkauf von Raketen und Böllern beginnt wie meistens, auch in diesem Jahr wieder am 28.12.2007.
- Feuerwerkskörper dürfen nur im Zeitraum vom 31.12.2007, 18:00 Uhr bis zum 01.01.2008, 01:00 Uhr gezündet werden. Außerhalb dieses Zeitraumes ist das Abbrennen eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet.
- In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen und besonders brandempfindlichen Gebäuden wie z.B. Häusern mit Reet- oder Strohdächern dürfen Feuerwerksartikel nicht abgebrannt werden. Eine Missachtung der örtlichen Beschränkung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird ebenfalls mit einem Bußgeld geahndet.
- Aus Sicherheitsgründen sind in Deutschland nur Feuerwerkskörper mit dem Prüfsiegel der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) zugelassen. Sie sind erkennbar am BAM-Zulassungszeichen, welches sich auf der Verpackung oder dem Feuerwerkskörper befindet. Kaufen Sie aus diesem Grund keine Feuerwerkskörper im Ausland und auf Flohmärkten, wenn die Herkunft unklar ist. Feuerwerkskörper ohne das entsprechende Prüfsiegel können lebensgefährlich sein.
- Raketen nur von geeigneten Freigeländen oder der Straße aus senkrecht nach oben abbrennen, niemals schräg vom Balkon aus. Knallkörper nur im Freien und niemals in geschlossenen Räumen zünden.
- Halten sie in der Silvesternacht ihre Fenster und die Balkon- und/oder Terrassentüren geschlossen.
- Knaller oder Raketen nie gegen Menschen oder Tiere richten.
- Briefkästen, Telefonzellen, Zigarettenautomaten oder andere Gegenstände mit Feuerwerkskörpern zu beschädigen oder zu zerstören stellt eine Sachbeschädigung dar und wird strafrechtlich verfolgt.
- Unfallverhütungs- und Nothilfemittel, sowie Notrufeinrichtungen zu beschädigen oder sie nur zum "Spaß" zu benutzen ist ebenfalls eine Straftat.
- Stellen Sie vorsorglich ein Eimer mit Wasser bereit. Übergießen Sie nicht gezündete Knallkörper mit Wasser.
Und nochmals die ausdrückliche Warnung vor den so genannten "Polenböllern". Diese überaus gefährlichen Sprengkörper aus dem südlichen und östlichen Europa können jederzeit explodieren und zu schwersten Verletzungen führen.
Die Bundesrepublik Deutschland hat den Umgang mit Feuerwerkskörpern streng reglementiert. Pyrotechnische Gegenstände sind in fünf verschiedene Klassen eingeteilt. Lediglich die Klasse I unterliegt keinen Beschränkungen. Feuerwerkskörper ab der Klasse II dürfen nicht an Minderjährige abgegeben werden. Sie dürfen sie weder aufbewahren noch verwenden oder abbrennen. Andernfalls begehen sie eine Ordnungswidrigkeit.
Bei Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und verantwortungsbewusstem Umgang mit den Feuerwerkskörpern wird es eine sichere und schöne Silvesternacht! (unser-Harburg.de/Polizei Hamburg)
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