Gruppe: Administrator Rang: Inventar
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| Die Verkehrsdirektion der Polizei Hamburg hat in einem Zeitraum von vier Wochen irrtümlich ein nicht für den Betrieb in einem Fahrzeug geeichtes Radargerät eingesetzt. Die in diesem Zusammenhang eingeleiteten Verwarn- und Bußgeldverfahren werden eingestellt. Bereits gezahlte Verwarn- und Bußgelder werden erstattet.
Das Messgerät wurde als Ersatzgerät in ein Fahrzeug eingebaut, das die Polizei Hamburg zur mobilen Verkehrsüberwachung einsetzt. Dieser Geräteaustausch war aufgrund einer notwendigen Reparatur des ursprünglich eingebauten Gerätes erforderlich. Dabei wurde übersehen, dass dieses Ersatzgerät nur für den Gebrauch auf einem Stativ geeicht war. Für den Betrieb in einem Fahrzeug lag die Eichung nicht vor. Die unterschiedlichen Einsatzformen beeinflussen zwar die Messergebnisse nicht, eine Eichung ist aber für die Zulässigkeit der Messungen zwingend vorgeschrieben. Die Verkehrsdirektion setzte das Radarmessgerät in der Zeit vom 27.08.07 bis zum 28.09.07 in der Hamburger Innenstadt und den westlichen Stadtteilen zur Geschwindigkeitsüberwachung ein. Mitte Oktober war die Reparatur des ursprünglich genutzten Gerätes abgeschlossen. Erst bei der Auswertung der Messungen und den Vorbereitungen zur Rückgabe des Tauschgerätes wurde der Fehler bemerkt. Die Polizei Hamburg hat die Bußgeldstelle umgehend gebeten, die betroffenen ca. 3.200 Verfahren aus den beschriebenen formalen Gründen einzustellen. In ca. 1.000 Fällen haben die Betroffenen das Verwarn- bzw. Bußgeld bereits bezahlt. Diese Zahlungen werden erstattet. Die Betroffenen werden in Kürze schriftlich von der Bußgeldstelle über die Verfahrensweise informiert. Die Polizei Hamburg bedauert den Fehler. (Polizei Hamburg)
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