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Forum Übersicht » Beratung/Loesungen/AKTIONEN » Virtuelle Selbsthilfegruppen » Sucht=Zwang?
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Sucht=Zwang?
ravemasterfehlende Rechte fehlende Rechte erste Beitrag kann nicht gelöscht werden -> lösche das ganze Thema 
Gruppe: Benutzer
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Beiträge: 386
Mitglied seit: 03.01.2007
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Hallo,
ich habe mir derletzt Gedanken gemacht, wie man Zwang und Sucht abgrenzen kann oder ob das beides irgendwie dasslebe ist.
Zwang ist doch eher ein Handlung, welche ich ausführe, um innerlichen Druck oder Anspannung abzubauen.
Bei der Sucht dagegen eher um wieder ein bestimmtes Gefühl (z.B. Glücksgefühl...) zu bekommen.
Oder führe ich einen Zwang aus um eine Sucht zu befriedigen...?

wie seht ihr das?


10.01.2007 13:20:01  
DerKoberfehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
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Beiträge: 10
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Hi ravemaster,

ich würde Zwang und Sucht anders unterscheiden.

Sucht (ungezügeltes Verlangen, Begierde) ist der innere Druck, den ich aus mir selbst verspüre, etwas zu tun, um mich (zumindest kurzfristig) gut (besser)zu fühlen.

Zwang (Drohung, Nötigung) ist für mich mehr der äußere Druck, den ein anderer auf mich ausübt, damit ich etwas (nicht) tue. Die Mafia zB übt Zwang aus. Du musst zahlen, damit wir dein Geschäft nicht überfallen.

Bleibt noch die Frage: Welches Wort trifft "innerlichen Druck oder Anspannung abbauen"? An was denkst du dabei? Mir fällt spontan Wut, Aggression ein.
Wie wär's mit Drang?




"Jede Gelegenheit, sich zu verändern,
ist eine Gelegenheit, die Welt zu verändern."

Paulo Coelho

10.01.2007 16:42:23    
ravemasterfehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
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Beiträge: 386
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ok, mit sucht stimme ich überein. Wenn du Zwang von zwingen (jemanden zwingen) ableitest, dann stimmt das bestimmt.
Allerdings werden Menscchen mit Putz- oder Zählzwang doch von niemand äußerlich gezwungen, ständig zu zählen oder zu putzen. In dem Fall wäre es ja auch ein innerliches Verlangen....


10.01.2007 17:37:33  
gabriele_farkefehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
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Beiträge: 3415
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Psychotherapeuten und Aerzte unterscheiden genau zwischen Sucht und Zwang.

Sucht ist ein nicht unterdrückbares Verlangen nach einem bestimmten Erlebniszustand. Diesem Verlangen werden die Kräfte des Verstandes untergeordnet. Es beeinträchtigt die freie Entfaltung einer Persönlichkeit und zerstört die sozialen Bindungen und die sozialen Chancen des Individuums" (Definition nach K. Wanke, in: Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren (Hrsg.). Süchtiges Verhalten, 1985, S. 20)

Unter Sucht versteht man ein bestimmtes Verhaltensmuster, das mit einem unwiderstehlichen, wachsenden Verlangen nach einem bestimmten Gefühls- und Erlebniszustand beschrieben wird.

Grundsätzlich kann jeder Mensch süchtig werden. Da Sucht nicht auf den Umgang mit bestimmten Stoffen beschränkt ist, kann jede Form menschlichen Verhaltens zur Sucht werden (z.B. Magersucht, Arbeitssucht, Spielsucht, unkontrolliertes Verlangen nach sexueller Befriedigung).

Jede Sucht entsteht über den Prozess: Erfahrung - Wiederholung - Gewöhnung (Missbrauch).


Tölle (1999):
"Zwang (Anankasmus, obsessiv-kompulsives Syndrom) liegt vor, wenn sich Denkinhalte oder Handlungsimpulse immer wieder aufdrängen und nicht unterdrückt oder verdrängt werden können, obwohl erkannt wird, dass sie unsinnig sind oder zum mindesten ohne Grund Denken und Handeln beherrschen. Wird diesem Drang nicht nachgegeben, so stellt sich unerträgliche Angst ein. Nicht die Inhalte des Zwanges sind das Pathologische, sondern ihr dominierender Charakter und die Unfähigkeit, sie zu verdrängen."

Deister (2001, S. 127ff):
Zwangsgedanken:
"Zwangsgedanken sind zwanghaft sich immer wieder aufdrängende, jedoch als unsinnig erkannte Denkinhalte."
Zwangsimpulse:
"Handlungsimpulse, die sich zwanghaft gegen den Willen durchsetzen wollen, verbunden mit der Angst, eine Handlung könne ausgeführt werden (was aber gewöhnlich nicht geschieht)."
Zwangshandlungen:
Zwanghaft gegen oder ohne den Willen ausgeführte Handlungen. Beim Versuch, die Handlungen zu unterlassen, treten massive innere Anspannung und Angst auf."

Faust (1995), der die "Zwangssyndrome" zu den Angststörungen rechnet, definiert wie folgt:
"Zwangsphänomene sind aufgezwungene, persönlichkeitsfremde und willentlich nicht kontrollierbare Stereotypien. Sie können sich als Zwangsvorstellungen (obsessions) auf den kognitiven Bereich und als repititive, ritualisierte Verhaltensmuster (compulsions) auf den motorischen Bereich beschränken, werden jedoch zumeist gemeinsam angetroffen."





Gabriele Farke (HSO e.V.)

++++ Individuelle Onlinesexsucht-Beratung:
http://www.onlinesucht.de/Kosten HSO-2014-OK.pdf

++++ Das Buch "Gefangen im Netz?" ist auch als eBook erhältlich unter
http://www.ciando.com/ebook/bid-240826-gefangen-im-netz-onlinesucht-chats-onlinespiele-cybersex/



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10.01.2007 22:27:26    
ravemasterfehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
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Beiträge: 386
Mitglied seit: 03.01.2007
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Danke Frau Farke, die Definitionen sind echt gut.

Bezogen auf Onlinesexsucht könnte man also sagen, das Aufrufen von bestimmten Seiten ist der Zwang und die entsprechenden Handlungen (welche ich nicht weiter ausführen will) ist die Sucht, bzw führt dann zur Sucht.

Oder?


bearbeitet von ravemaster am 17.01.2007 14:17:28
17.01.2007 14:16:48  
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