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Forum Übersicht » Beratung/Loesungen/AKTIONEN » Virtuelle Selbsthilfegruppen » Landgericht Hamburg
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Landgericht Hamburg
Ahasverfehlende Rechte fehlende Rechte erste Beitrag kann nicht gelöscht werden -> lösche das ganze Thema 
Gruppe: Benutzer
Rang:


Beiträge: 242
Mitglied seit: 28.04.2006
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FORENHAFTUNG
Damit bleibt das LG Hamburg einer seit längerem gepflegten Linie treu. Bereits im März 2007 urteilte es in einem anderen Fall ähnlich und verurteilte einen Forenbetreiber als "Störer": Darunter versteht man laut § 1004 Abs. 1 BGB jemanden, der zur Verwirklichung einer rechtswidrigen Tat kausal beigetragen hat. Nach Auffassung des LG Hamburg sei das schon dadurch gegeben, dass ein Webseitenbetreiber durch das bloße Anbieten eines freien Kommunikations-Forums die Möglichkeit für ein sogenanntes Äußerungsdelikt schaffe. Platt gesagt: Schuldig ist automatisch der, der eine Kommunikationsplattform schafft, auf der andere sich mitunter das Maul zerreißen. Störer sei er auch dann, §§ 186 StGB oder 824 BGB folgend, wenn er die dort geäußerten Meinungen weder teile noch sanktioniere.
Das Gericht sieht den gemeinen Blogger damit als verantwortlich für alles, was auf seiner Seite veröffentlicht wird. Niggemeier, schlug man diesem vor, solle sich eben die Zeit nehmen, alle eingesandten Kommentare gegenzulesen, bevor diese zur Veröffentlichung freigegeben werden. Das geht weit darüber hinaus, was der BGH im März 2007 für nötig und angemessen empfand - und es wäre als durchgesetzter Rechtsstandard in einer westlichen Demokratie einmalig. Eine generelle Vorzensur aller Meinungsäußerungen in der öffentlichen Kommunikation verbindet man gemeinhin eher mit totalitären Staaten. Zahlreiche Kommentatoren quer durch die sogenannte Blogosphäre sehen schon die Meinungsfreiheit an sich bedroht - man kann verstehen, warum.

Meine Meinung:
An die Admins und Moderatoren,überprüft bitte ob der Quelltext des Forums es gestattet das entsprechende Kommentare oder eingestellte Artikel es zulassen sie zu entfernen!


Der Spiegel im Spiegel der Zeit
07.12.2007 04:00:04  
gabriele_farkefehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
Gruppe: Administrator
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Beiträge: 3415
Mitglied seit: 26.03.2006
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Diese Frage verstehe ich nicht. Von uns wird hier jeder Text gegengelesen und wie Du weisst, auch gelegentlich ge-xt. NATÜRLICH entfernen wir auch Beiträge,wenn sie nicht sachlich sind und nicht zu unserem Thema gehören.

Also ...
ich glaube nicht, dass wir befürchten müssen, als "Störer" betrachtet zu werden.

Trotzdem danke fürs Mitdenken.

G.


Gabriele Farke (HSO e.V.)

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http://www.onlinesucht.de/Kosten HSO-2014-OK.pdf

++++ Das Buch "Gefangen im Netz?" ist auch als eBook erhältlich unter
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07.12.2007 07:43:45    
Ratlosfehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
Gruppe: Benutzer
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Beiträge: 647
Mitglied seit: 23.10.2006
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Naja gut... soweit ich es verstanden habe, geht es ja darum, dass man "zur Verwirklichung einer rechtswidrigen Tat" beiträgt bzw. jemanden hier Dinge niederschreiben lässt, die anderen konkret schaden.
Und - wie Gabriele schon schrieb - genau dafür sind wir ja da: Wir x-en, löschen und nötigenfalls wird der Schreiber gesperrt.
Wenn man sich wegen dieses Urteils jetzt einschüchtern ließe, müsste man das Forum direkt dicht machen ;-)


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07.12.2007 11:49:47  
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