asgard2fx |
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Posts: 7 Joined: 2/24/2006 IP-Address: saved
| Im Zuge der Ausschreibung für die VÖH-Expeditionsleiterausbildung ist mir der Gedanke gekommen, welche Qualifikationen ein Sachverständiger im Bezug auf höhlenkundliche Fragen besitzen muss. Im titelgeilen Land Österreich muss ein Sachverständiger bestimmt irgendwelche "Zettel" vorweisen können, wo eben drauf steht, dass er von der geforderten Sache auch was versteht.
Weiß da wer was?
Für sicherheitsrechtliche Fragen im Bezug auf Höhlenbefahrungen dürfte dies die Auszeichnung zum Höhlenführer sein, aber für z.B. Antreffen von Karsthohlräumen im Zuge von Hohlraumbauten wie sie bei den IC-Trassen in Mitteldeutschland öfters vorkommen, wer wird da als Sachverständiger gerufen? Ich weiß von dem Verband deutscher Karst- und Höhlenforscher, dass diese an einem solchen Konzept eines "Expertenrates", der auch vor Ort agieren kann arbeiten. Steht allerdings auch noch in den Kinderschuhen.
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2/25/2006 12:41:32 AM | |
andreasbigler |
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| Ich hab gesehen, du bist beim HV Salzburg und falls du es nicht schon getan hast, setzte dich mal mit Herbert Burian in Verbindung .....
LG Andy
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7/5/2006 10:49:44 AM | |
Helmut |
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| Hey
Zur Frage nach: aber für z.B. Antreffen von Karsthohlräumen im Zuge von Hohlraumbauten wie sie bei den IC-Trassen in Mitteldeutschland öfters vorkommen, wer wird da als Sachverständiger gerufen?
Das entscheiden die ausführenden Firmen meist selber um keine Bauverzögerung im größeren Maße eintreten zu lassen, wurde in der Regel einfach auf die Schnelle verfüllt.
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7/6/2006 8:18:06 AM | |
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