Gast |
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http://www.eltervereinbrung.de/
Eine Elternvereinbarung wird beim JA abgeschlossen, um Unterhalts- und Umgangsrelevante Regeln außergerichtlich und gütlich zu festzulegen. Sie wird in jedem Fall schriftlich getroffen, enthält klare und möglichst einfache Regelungen und sollte u. U. schon eine Ersatzlösung für evtl. auftretende Konfliktfälle enthalten. Grund einer solchen Vereinbarung ist es, eine nötige Einvernehmlichkeit zur Bewältigung auftretender Konflikte zu erzeugen, um die gemeinsame elterliche Sorge nicht zu gefährden.
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12.01.2006 20:07:37 | |
Janine2012 |
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Gruppe: Administrator Rang: Foren Gott
Beiträge: 2640 Mitglied seit: 27.11.2005 IP-Adresse: gespeichert
| öhm....und was ist mit Eltern, die sich so geeinigt haben, ohne Jugendamt, demnach auch nicht schriftlich???
Liebe mich dann, wenn ich es am wenigsten verdient habe, denn dann brauche ich es am meisten.
Dein Neid ist meine Anerkennung, dein Hass mein Stolz..!!
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12.01.2006 20:36:25 | |
Gast |
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Gruppe: gesperrt
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| das sind gute eltern, die brauchen sowas dann nicht mehr
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12.01.2006 20:56:14 | |
Janine2012 |
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Gruppe: Administrator Rang: Foren Gott
Beiträge: 2640 Mitglied seit: 27.11.2005 IP-Adresse: gespeichert
| FRÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖII
Liebe mich dann, wenn ich es am wenigsten verdient habe, denn dann brauche ich es am meisten.
Dein Neid ist meine Anerkennung, dein Hass mein Stolz..!!
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12.01.2006 20:57:08 | |
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