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Forum Übersicht » Internet » Familiengericht » Patchworker evtl. wichtige Entscheidung zum ALG 2 Teil 2
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Patchworker evtl. wichtige Entscheidung zum ALG 2 Teil 2
Alexfehlende Rechte fehlende Rechte erste Beitrag kann nicht gelöscht werden -> lösche das ganze Thema 
Gruppe: Administrator
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Hallo Patchworkers

Ich habe gerade mit der ARGE Wiederspruchstelle telefoniert.

Ich habe der Mitarbeiterin der ARGE Wiederspruchstelle in kurzen Worten erklärt worum es sich geht.
Sie wusste gleich was gemeint ist und sagte mir:

Ja ich weiß es geht sich um die
eine Entscheidung der Kammer Düsseldorf
und das dass bereits wieder hinfällig ist, weil die Arge nun die Anweisung hat,
die , die nicht der Meinung sind das sie eine Bedarftsgemeintschaft sind, einen weiteren Fragebogen mitzugeben, in dem es um die "Einstellungsgemeintschaft" geht.

Es wird von Fall zu Fall dann kontrolliert ob eine Bedarftsgemeinschaft besteht oder nicht.

Nun denn werden wir warten bis dieser Antrag bzw. Fragebogen hier eintrudelt, den dann Ausfüllen und warten was dann passiert.

Was ich dabei nicht verstehe:
Das steht doch schon alles in unserem Wiederspruch drin.

Anderes gesagt warum auch einfach wenns kompliziert geht AngryLook


LG
Alex




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26.04.2006 10:18:59   
javemafehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
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Beiträge: 149
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Hallo Ihr!!
Das ist alles ein Witz, ich habe das Gefühl, die Beamten vergessen, dass sie nicht für den Staat da sind sondern für die Bürger dieses Staates, stattdessen lassen die sich immer was neues einfallen um den kleinen Mann immer mehr zu drangsalieren!
LG


26.04.2006 15:41:02   
Gastfehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
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Ich denke auch, dass das viele interessieren wird - vielleicht kann Alex das Ding ja auch einscannen? Dann sollten natürlich keine persönlichen Angaben zu sehen sein.

LG



bearbeitet von Admin am 26.02.2008 23:53:28
26.04.2006 17:56:52 
LanaRfehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
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Das gibts doch gar nicht- erfinden die jetzt eine völig neue Sprache? Also im Ernst, so lange ist mein Studium nicht her, daß ich den Begriff nicht kennen müßte! Aber mit Sicherheit ist dieser neu.
Und jetzt gebt mal "Einstellungsgemeinschaft" in google ein- es gibt darüber keinerlei Definitionen! Ich glaub, mich kriegen se...

Dann sollen die dir doch bitte mal mitteilen, unter welchen Vorraussetzungen man eine Einstellungsgemeinschaft darstellt und was das bedeutet.

Oder weißt du da schon was, Eva?


26.04.2006 18:27:27   
Alexfehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
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Hallo

Wie das jetzt genau heißt weiß ich auch noch nicht.
Jedenfalls sagte die mir das so am Telefon.

Es geht sich aber genau darum wie der LG zum anderen steht bzw. Einsteht.
Ich sagte auch das es ein anderes Urteil gibt im dem steht das es nichts damit zu tun hat ob sich das Bett teilen.
Sie sagte das interessiert uns auch nicht sondern es geht sich darum wie Sie zu ihrem Partner stehen und das im Einzelfall kontrolliert wird.
Halt eben das was in dem Gesetz steht nur noch mal ganz ausführlich zu beantworten.

Wer keine Arbeit hat macht eben denen die Arbeit haben noch mehr Arbeit.
Wäre auch nix gegen einzuwenden wenn dadurch neue Arbeitsplätze entstehen würden.

LG
Alex





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26.04.2006 19:10:54   
Alexfehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
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geschrieben von Gast am 26.04.2006 17:56:52
Ich denke auch, dass das viele interessieren wird - vielleicht kann Alex das Ding ja auch einscannen? Dann sollten natürlich keine persönlichen Angaben zu sehen sein.


Hi gast

die Idee ist gut und werde das dann machen und Online stellen.
Wir können dann ja gemeinsam gucken und eventuell Rat geben fürs optimale AusfüllenLächeln

Werde das auch meinem RA vorlegen und seine Meinung einholen.

LG
Alex



bearbeitet von Admin am 26.02.2008 23:54:05

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26.04.2006 19:18:50   
LanaRfehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
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Und wie soll das überprüft werden?
Das würde mich doch mal verdammt interessieren...


26.04.2006 20:02:25   
LanaRfehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
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Hier habe ich eine Definition gefunden:

"Unter einer auf Dauer angelegten Gemeinschaft, das LSÜG verwendet für die Partner die Begriffe Lebensgefährtin oder Lebensgefährte, ist in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu einer eheähnlichen Gemeinschaft (BVerfGE 87, 234, 264, 265) eine Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau oder zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern zu verstehen, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen. Die Bindungen der Partner müssen so eng sein, dass von ihnen ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann (Verantwortungs- und Einstehungsgemeinschaft)."

aus: http://shvv.juris.de/shvv/vvsh-122.1-0001.htm


26.04.2006 20:04:52   
LanaRfehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
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Demnach hätte meine beste Freundin zeitweilig meine Partnerin sein können...
Aber der Sex mit meinem mann war definitiv besser!! Zwinkern


26.04.2006 20:11:14   
Gastfehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
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Nee, was bist Du kleinlich Eva *grinsel

Zu Lana:
Gemäß der obigen Definition fallen Schlamen und so also nicht darunter, ebenso wie Männer, die permanent fremd gehen - sowas sollte man da mal reinschreiben *gg

Na, ich bin mal gespannt, wie der Fragebogen aussieht. Ich denke, da werde recht intime Sachen abgefragt, die nun wirklich niemanden etwas angehen, schon gar nicht irgendwelche Ämter.

LG





bearbeitet von Admin am 26.02.2008 23:54:34
27.04.2006 00:27:52 
Janine2012fehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
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also unter 14 mal die woche geht hier gar nichts. ( einmal morgens, einmal abends) Breites Grinsen

naja ich meine, so kann er mich wenigstens zahlen.





Liebe mich dann, wenn ich es am wenigsten verdient habe, denn dann brauche ich es am meisten.



Dein Neid ist meine Anerkennung,
dein Hass mein Stolz..!!


27.04.2006 07:56:10   
Alexfehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
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geschrieben von Janine2012 am 27.04.2006 07:56:10
also unter 14 mal die woche geht hier gar nichts. ( einmal morgens, einmal abends) Breites Grinsen

naja ich meine, so kann er mich wenigstens zahlen.




Kann ich jetzt Antrag auf "MEHRLEISTUNG" beantragen ???Breites Grinsen





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27.04.2006 07:58:57   
Janine2012fehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
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du meinst die sonderzahlungen für gehilfe, krückstock und sauerstoffzelt??? Breites Grinsen



Liebe mich dann, wenn ich es am wenigsten verdient habe, denn dann brauche ich es am meisten.



Dein Neid ist meine Anerkennung,
dein Hass mein Stolz..!!


27.04.2006 08:00:09   
Alexfehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
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Die AUCHBreites Grinsen



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27.04.2006 08:08:29   
Gastfehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
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geschrieben von Janine2012 am 27.04.2006 07:56:10
also unter 14 mal die woche geht hier gar nichts. ( einmal morgens, einmal abends) Breites Grinsen


Pass(t) nur auf, dass Du nicht wund wirst oder Hornhaut entsteht Breites Grinsen


27.04.2006 09:52:04 
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