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Virtuelle Hausverbot
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Gruppe: Administrator
Rang: Patchworker-Elite


Beiträge: 223
Mitglied seit: 01.03.2006
IP-Adresse: gespeichert
offline


Virtuelle Hausverbot

Hiermit spricht das Patchworker Team
mit sofortiger Wirkung

dem Ehemaligen User und Mitglied Giesser auch bekannt als Torsten

und Ehemalige Usern und Mitglied Nike771 auch bekannt als Anke

das virtuelle Hausverbot im Forum von
http://www.cyberlord.at/forum/?id=3423
auch bekannt unter dem Link
http://www.Patchworkfamilie.de.vu
sowie allen dazugehörenden Seiten aus.


Des Weiteren untersagt das Patchworker Team jegliche Links,
Verweise und Berichte im Bezug auf seine Seite(n) und seine Produkte
im http://www.Patchworkfamilie.de.vu Forum.

Das virtuelle Hausverbot bedarf ebenso wie das Hausverbot an sich keiner Begründung.

Dennoch stellen wir einen unserer Beweggründe hier dar:
Unerlaubte Werbung und Abwerben von Usern.


Zur Information:
Das virtuelle Hausverbot ist nach dem deutschen Gesetz
(Rev. gg. das Urteil vom LG Bonn - Az.: 10 O 457/99 vom 16.11.1999
durch das OLG Köln - Az.: 19U2/00 vom 25.8.2000) ebenso gültig wie ein
reales Hausverbot.
Das http://www.Patchworkfamilie.de.vu behält sich vor,
dieses Hausverbot gerichtlich und auf Kosten des Verursachers, durchsetzen zu lassen.
Weiterhin weist das http://www.Patchworkfamilie.de.vu alle Benutzer darauf hin,
dass das Internet keinen rechtsfreien Raum darstellt. Deshalb unterliegt
es auch in allen Belangen der Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland.
Beleidigungen oder Rechtsbruch jeglicher Art haben vor Gericht Gültigkeit.
Strafrechtliche Verfolgung und Verantwortung sind aus diesem Grunde jederzeit
möglich. Siehe hierzu: AG Rheinbach Az: 2Ds 3997/95.

Das virtuelle Hausverbot wird zudem den Usern Giesser und Nike771 schriftlich per Einschreiben zugesendet.

Das Patchworker Team



29.02.2008 13:17:43  
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Lesen: alle
Schreiben: Administrator
Gruppe: allgemein
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