Alex |
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Gruppe: Administrator Rang: Foren Gott
Beiträge: 3373 Mitglied seit: 28.11.2005 IP-Adresse: gespeichert
| Hallo Patchworker,
Ganz
Seit Februar ist ein neues Gesetz vom Gerichtshof verfasst worden und das man nun auch Fahrtkosten zur Förderung des Umgang bekommt.
Allerdings muss man einige Sachen beachten.
Dazu lest am besten selber HIER
VG Alex[/COLOR]
Es gibt DREI Arten der Rechtschreibung die Neue - die Alte - und Meine ~~~~~~~~~~~~~~Leben und Leben lassen~~~~~~~~~~~~~ |
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09.02.2008 13:02:36 | |
urtier37 |
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Gruppe: Benutzer Rang: Niemand ist perfekt
Beiträge: 17 Mitglied seit: 05.06.2007 IP-Adresse: gespeichert
| Hallo Alex,
ich wiederspreche Dir ungern, aber in diesem Falle muss ich es wohl dann doch mal:
Das Grundsatzurteil des BSG stammte bereits aus November 2006 und wurde im Februar 2007 bestätigt.
Allerdings haben Hartz IV - Bezieher keine Möglichkeit über die ARGE Umgangskosten zu bekommen, sondern müssen dies über die Stadt, sprich Sozialamt beantragen, da die ARGE gem. SGB II bezahlt, Umgangskosten aber nach SGB XII beantragt werden können, also Sozialamt.
Vielleich war es abr auch nur ein Tip-Fehlr bi Dir
Gruß
Urter37
bearbeitet von urtier37 am 02.03.2008 13:14:53
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02.03.2008 13:14:14 | |
Alex |
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Gruppe: Administrator Rang: Foren Gott
Beiträge: 3373 Mitglied seit: 28.11.2005 IP-Adresse: gespeichert
| Hihi ... gegenfrage: Wo habe uch was anderes geschrieben ???
Deswegen ja mein Satz: Allerdings muss man einige Sachen beachten. Dazu den Link wo es steht.
Alex
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02.03.2008 15:13:17 | |
urtier37 |
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Gruppe: Benutzer Rang: Niemand ist perfekt
Beiträge: 17 Mitglied seit: 05.06.2007 IP-Adresse: gespeichert
| Selber Hihi!
In der Überschrift schreibst Du "Neues Gesetz ab Februar 2008"
Nichts für ungut.
Wollte nur darauf hinweisen, dass es bereits seit 2007 so ist.
LG
Urtier37
PS: Ich weiss das aber auch nur so genau, weil ich morgen meine Abschlussverhandlung vor dem Sozialgericht habe.
bearbeitet von urtier37 am 02.03.2008 21:46:54
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02.03.2008 21:44:03 | |
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