Obwohl der Umstand, dass unmittelbar vor den Pollern ein Fußgängerüberweg ist, die Vorwürfe gegen dieses Pollersystem m.E. doch erheblich entschärfen, bleibe ich im Prinzip trotzdem bei meiner Meinung, dass so was von seiten der Pollerbetreiber völlig unvertretbar ist.
Es erwischt nämlich ggf. nicht nur den Autofahrer, sondern ggf. auch die Insassen, die gar nichts dafür können, falls ein Fahrzeugführer versehentlich oder mit Absicht versucht, diese Poller zu überlisten.
Grundsätzlich gilt aber m.W., dass ein Fußgängerüberweg eine besondere Gefahrenstelle ist, wo besondere gegenseitige Vorsicht und Rücksichtnahme vorgeschrieben ist, und dass man die Geschwindigkeit vermindern muss.
Von Schrittgeschwindigkeit habe ich aber bisher in der Straßenverkehrsordnung noch nichts gelesen; und ich nehme an, dass in diesem Land auch grundsätzlich keine Schrittgeschwindigkeit bei Fußgängerüberwegen gefahren werden muss. Dieses Pollersystem trachtet Verkehrsteilnehmern praktisch nach dem Leben.
Wenn bspw. ein Fahrzeugführer versehentlich in einer Einbahnstraße in die falsche Richtung fahren würde, weil er ein Verkehrsschild übersieht; wird es trotzdem kaum zu einem Unfall kommen, falls er und alle anderen Fahrzeugführer vorsichtig und aufmerksam fahren.
Grundsätzlich greift nämlich das Prinzip der mehrfachen Absicherung. Wo eine Absicherung durch menschliches Versagen ausfällt, muss es noch andere Absicherungen geben.
Es ist nämlich unverantwortbar, dass ein technisches System praktisch ein Unfall herbeiführt, nur weil ein Fahrzeugführer ein Verkehrsschild übersehen hat. Systeme sollten doch Unfälle verhindern und nicht erzeugen.
Kraftfahrzeuge werden von den Herstellern so entwickelt, dass bei einem Crash von allen möglichen Richtungen, möglichst wenig Personen zu Schaden kommen. Testfahrzeuge mit Dummies prallen dazu gegen Betonwände. Ich habe aber noch nicht gehört, dass Testfahrzeuge daraufhin getestet werden, wenn plötzlich von unten ein Poller aus dem Boden schießt.