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| Sachsens Verfassungsgerichtshof in Leipzig will am 25. September sein Urteil zur Klage des früheren Muldentalkreises gegen die Kreisreform sprechen. Das kündigte Gerichtspräsidentin Birgit Munz am Freitag nach einer mündlichen Verhandlung an. Zuvor hatten Vertreter des Muldentalkreises und seiner Kreisstadt Grimma auf der einen und Vertreter des Freistaates auf der anderen Seite ihre gegensätzlichen Standpunkte nochmals verdeutlicht. Der Muldentalkreis war zum 1. August mit dem früheren Kreis Leipziger Land zusammengelegt worden, Kreissitz ist Borna.
Der alte Kreis sieht durch die Kreis- und Verwaltungsreform unter anderem seine kommunale Selbstverwaltung verletzt. Zudem berief sich der Prozessbevollmächtigte auf Vertrauensschutz nach der Neugliederung des Landes im Jahr 1994 und zweifelte an, dass die Übertragung von Landesaufgaben an Landkreise und Kommunen tatsächlich positive Effekte bringe.
Letzter Punkt der Erörterung war der Streit um den Kreissitz des neuen Landkreises. Grimma als die wirtschaftlich stärkere und raumplanerisch bedeutsamere Stadt hätte der Vorrang gegenüber Borna eingeräumt werden müssen, sagte Grimmas Oberbürgermeister Matthias Berger (parteilos). Borna sei „aus koalitionstaktischer Erwägung“ Sitz der neuen Landkreisverwaltung geworden.
Der Vertreter der Staatsregierung verwies mehrfach auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs zu der Stadt Plauen, die erfolglos gegen den Verlust des Kreissitzes geklagt hatte. Dem Urteil zufolge verstieß die Reform nicht gegen die Landesverfassung, der Gesetzgebungsprozess sei ergebnisoffen gewesen. Mit Blick auf den Streit um den Sitz der Kreisverwaltung betonten Vertreter des Landes, dass nicht unbedingt der wirtschaftlich stärkeren Stadt der Vorrang eingeräumt werden müsse. „Ja, Borna hat Defizite. Es gibt aber die klare Zielstellung, die Stadt zu entwickeln.“ (dpa)
Mir Sachsen, mir sinn helle, das weeß de ganze Weld, un sinn mer maa nich helle, da hammer uns ferschdelld!
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