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Forum Übersicht » Neues aus Sachsen » Sachsen News » Frachtflüge und Militär-Transporte auch nachts in Leipzig/Halle erlaubt
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Frachtflüge und Militär-Transporte auch nachts in Leipzig/Halle erlaubt
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Deutlicher konnte das Urteil nicht ausfallen: Die neuen Klagen von Nachtfluggegnern am Flughafen Leipzig/Halle wurden vom Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag vollständig abgewiesen. Auch künftig sind in der Nacht Frachtflüge sowie zivile Flüge im Auftrag der US-Armee erlaubt. Passagiermaschinen dürfen weiterhin auch am sehr späten Abend und am frühen Morgen fliegen. Die Bedeutung des Flughafens als ein europäisches Drehkreuz für Frachtflüge wurde von den Richtern in Leipzig höher bewertet als die erneuten Forderungen nach mehr Schutz vor Fluglärm in der Nacht.
Die abgewiesenen Kläger, denen die mehr als 100 Starts und Landungen pro Nacht den Schlaf rauben, wollen eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe prüfen. Das kündigte ihr Anwalt Wolfgang Baumann an. Er will auf das durch die Verfassung garantierte Recht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit pochen. „Dazu gehört auch der Schutz vor Fluglärm“, sagte er. Der Flughafen und Wirtschaftsvertreter begrüßte das Urteil hingegen als zukunftsweisenden Schritt.

Das Gericht folgte mit seiner Entscheidung der Argumentation des Flughafens und Fluglinien, die die wirtschaftliche Bedeutung aller Frachtflüge und der frühen und späten Passagierflüge betonten. Die nächtlichen Express-Frachtflüge der Post-Tochter DHL, die Leipzig/Halle als zentrales europäisches Drehkreuz betreibt, standen bei dieser Verhandlung nicht zur Debatte. Sie waren bereits 2006 in einem ersten großen Prozess vom gleichen Gericht grundsätzlich erlaubt worden. Die jetzt abgewiesenen Klagen richteten sich gegen eine ergänzende Planfeststellung des Regierungspräsidiums Leipzig.

Expressverkehr ist „Kern des Luftfrachtzentrums“

Das Gericht lehnte es ab, für jeden Flug eine genaue Aufteilung von Expressfracht und normaler Fracht zu verlangen. Bei nächtlichen Flügen mit Expressfracht sei nicht der jeweilige Anteil des Expressgutes entscheidend, sondern die Frage, ob der Expressverkehr insgesamt den „Kern des Luftfrachtzentrums“ bilde, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Paetow. Es sei zulässig, normale Fracht und Expressfracht zu mischen. Neben DHL dürften weiterhin auch Fluggesellschaften, die logistisch in das Frachtzentrum eingebunden seien, während der gesamten Nacht starten und landen.

Zivile Flüge, mit denen im Auftrag der US-Armee Soldaten in Kriegs- und Krisengebiete gebracht werden, müssen laut Gericht nicht vom Regierungspräsidium Leipzig verboten werden. Die Behörde sei nicht dafür zuständig, bei bestimmten Flügen einen möglichen Bruch des Völkerrechts zu überprüfen, wie es die Kläger verlangt hatten. Das sei Sache der für die Flugerlaubnis zuständigen Bundesbehörden. Das Gericht lehnte daher auch den Antrag der Anwohner ab, diese Frage zur Prüfung dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorzulegen. Die Kläger hatten argumentiert, mit den Flügen werde der Irak-Krieg unterstützt, obwohl die Bundesregierung ihn ablehne.

Passagierflüge in Randzeiten erlaubt

Auch im dritten Streitpunkt wiesen die Bundesrichter die Anwohner-Klagen ab. Passagierflüge dürfen demnach weiter in den Randzeiten morgens zwischen 5.30 und 6.00 Uhr und abends zwischen 22 Uhr und 23.30 Uhr fliegen. Sonst seien die internationalen Flüge an den Drehkreuzen mit den Zubringerflügen von Leipzig/Halle aus nicht mehr zu erreichen. Auch für Charterflüge seien die Zeiträume am Abend und Morgen wichtig, um ihre Flugzeuge effektiv zu nutzen, so die Richter.

Der Chef des Flughafens Leipzig/Halle, Eric Malitzke, begrüßte die Entscheidung. „Das Urteil ist von zentraler Bedeutung für den Flughafen“, sagte er unmittelbar nach der Urteilsverkündung. „Die Entscheidung macht den Weg frei, damit die Entwicklung zu einem Frachtdrehkreuz weitergeht“. Die Entscheidung sei ein klares Urteil für die Entwicklung des Flughafens, der Logistikwirtschaft im mitteldeutschen Wirtschaftsraum sowie der Posttochter DHL, erklärte der Präsident der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig, Wolfgang Topf.
Auch die Oberbürgermeister von Leipzig und Halle, Burkhard Jung und Dagmar Szabados (beide SPD), begrüßten in Erklärungen die Entscheidung. Der uneingeschränkte Nachtflugbetrieb sei wichtig für die Logistikbranche sowie Anreiz für weitere Investoren. "Mit der heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes wurde der Weg frei gemacht, den Flughafen Leipzig/Halle zum bedeutenden europäischen Frachtumschlagplatz weiter zu entwickeln und wirtschaftlich weiter Fahrt aufzunehmen, für Arbeitsplätze und Wachstum", erklärte Jung.

Seine hallesche Kollegin Szabados zeigte sich sicher, dass der Flughafen den Ansprüchen der Anwohner auf Lärmschutz auch künftig gerecht wird. Jung sagte dem MDR Info zufolge, das Lärmschutzmaßnahmen noch einmal überprüft werden sollten.

Sachsen Wirtschafts-Staatssekretär Hartmut Mangold sieht nicht nur bei den Frachtransporten eine positive Zukunft für Leipzig/Halle. „Mit dem Urteil steigen auch die Chancen, im Passagierverkehr wieder zuzulegen und zu den ersten Adressen unter den deutschen Flughäfen aufzuschließen", meinte er. Bei aller Freude über die Entscheidung auf der einen Seite, könne er gut nachfühlen, wenn die Kläger nun enttäuscht seien. Er gehe davon aus, dass die umfangreichen Lärmschutzmaßnahmen ihnen schon bald das Leben am Flughafen erleichterten.







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25.07.2008 09:34:10   
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