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Drei Jahre für ein Urteil – Verfassungsgericht rügt Richter |
randy | ||
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Gruppe: Administrator Rang: Supersachse/sächsin Beiträge: 12313 Mitglied seit: 12.05.2008 IP-Adresse: gespeichert | Die lange Prozessdauer an einigen Gerichten wird immer häufiger ein Fall für den Verfassungsgerichtshof. Ein Bürger, der sich in Sachsen vor Gericht gegen eine Behörde wehren will, muss viel Zeit und noch mehr Geduld mitbringen. In Chemnitz haben die Eigentümer eines Hauses versucht, sich von der Schneeräumungspflicht befreien zu lassen. Die Schneemassen, die ihnen der Winterdienst mit seiner schweren Technik regelmäßig vor die Tür kippt, können sie nicht wegschaffen, argumentieren sie. Die Stadt gibt nicht nach. Im September 2006 verklagen die Hauseigentümer die Behörde beim Verwaltungsgericht Chemnitz. Ein Jahr passiert nichts. Auf Nachfrage beim Gericht erfährt der Anwalt, dass ein Prozesstermin nicht einmal in Sichtweite ist, weil sich das Gericht an älteren Verfahren abarbeitet. Im Januar 2008, 14 Monate nach Klageerhebung, tut sich immer noch nichts. Im November 2009 sind mehr als drei Jahre vergangen, ohne dass das Verwaltungsgericht Chemnitz die Akte in die Hand genommen hätte. Ein Drittel Personal eingebüßt Die Leipziger Anwaltskanzlei Füßer & Kollegen ruft daraufhin den sächsischen Verfassungsgerichtshof an. Die Verfassungsrichter urteilen: Drei Jahre der Untätigkeit sind zu viel. Das Gericht hat das Grundrecht des Klägers auf ein zügiges Verfahren verletzt. „Für die Vorgehensweise des Verwaltungsgerichts (...) ist kein verfassungsrechtlich tragfähiger Grund erkennbar.“ Es ist nicht das erste Mal, dass der Verfassungsgerichtshof die überlange Verfahrensdauer als Verstoß gegen die Verfassung kritisiert. Sechs Mal wurden die höchsten Richter des Landes im vorigen Jahr aus diesem Grund angerufen. Seit den 90er-Jahren schleppt die Justiz das Problem schon mit sich herum – ohne es zu lösen. Auffällig ist, dass es weniger die Zivil- und Strafjustiz betrifft, sondern ausgerechnet die Gerichte, die das Verhalten von Behörden kontrollieren sollen: Verwaltungs- und Sozialgerichte sowie das Finanzgericht. Martin Abend, Präsident der Rechtsanwaltskammer Sachsen, vermutet, der Freistaat habe kein Interesse daran, dass ausgerechnet diese Gerichtszweige personell besser ausgestattet und leistungsfähiger werden. „Eine gute und schnelle Justiz gehört aber zur Infrastruktur eines Landes wie die Autobahnen und die Eisenbahn.“ Auch die Behörden hätten sich längst darauf eingestellt, dass eine Überprüfung ihrer Entscheidungen zwei bis drei Jahre dauern könne. Bis zu einem Urteil haben die Verantwortlichen in einer Behörde oder Kommune längst ihr Ressort gewechselt, kritisiert Abend. In diesem Zeitraum sind oftmals Fakten geschaffen geworden, die kein noch so kluges Urteil mehr aus der Welt schaffen kann. Ein Beispiel: Im Sommer 2007 hat ein Rechtsreferendar geklagt, der ein drittes Mal zur Staatsprüfung zugelassen werden wollte. Nach zwei Jahren Wartezeit schaltete sein Anwalt den Verfassungsgerichtshof ein. Die Richter wiesen ihre Kollegen im November 2009 darauf hin, dass eine überlange Verfahrensdauer in Fällen wie diesen „die Rechtsschutzmöglichkeit faktisch entwertet“. Denn je mehr Zeit zwischen Ausbildung und Prüfung verstreicht, desto geringer die Chancen, die Wiederholungsprüfung zu bestehen. Jetzt soll am 24. März 2009 verhandelt werden. Natürlich wären mehr Richter eine Lösung, um den Berg von Altverfahren abzuarbeiten und auf diese Weise bald zu akzeptablen Bearbeitungszeiten zu kommen. Erich Künzler, Präsident des Oberverwaltungsgerichts Bautzen, würde nicht Nein sagen, wenn der Landtag zusätzliche Stellen schaffen würde. Immerhin haben die Verwaltungsgerichte in den vergangenen Jahren ein Drittel ihres Personals eingebüßt. Die landesweit 70 Verwaltungsrichter müssen jährlich 10000 Verfahren bearbeiten. Doch diesen Wunsch werden ihm die Finanzpolitiker nicht erfüllen. Die Verwaltungsrichter haben enorme Anstrengungen unternommen, alte Verfahren zügig zu erledigen, sagt Künzler. „Ich hoffe, dass wir es bis Ende 2011 schaffen, die meisten Verfahren innerhalb eines Jahres zu bearbeiten.“ Das Verwaltungsgericht Leipzig und das Oberverwaltungsgericht seien diesem Ziel schon sehr nahe gerückt. Er ist zuversichtlich, dass Chemnitz und Dresden auch bald so weit sind. „Wer will, dass es schneller geht, muss für höhere Steuern eintreten oder intelligenter sparen.“ Von Karin Schlottmann, LVZ online
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21.02.2010 11:59:06 | ||
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