Gruppe: Administrator Rang: Supersachse/sächsin
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| Das Landgericht Dresden hat am Donnerstag einen Prozess gegen vier Ex-Mitglieder der verbotenen rechtsextremen Vereinigung „Skinheads Sächsische Schweiz“ gegen Geldauflagen eingestellt. Die Staatsanwaltschaft habe „zähneknirschend und mit geballter Faust in der Tasche zugestimmt“, sagte deren Sprecher Christian Avenarius.
Den Angeklagten habe die große Zeitspanne seit der Tat geholfen. Die 29 und 30 Jahre alten Rechtsextremisten aus dem Raum Dresden müssten 1000 beziehungsweise 2000 Euro zahlen. Sie waren wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz angeklagt, da sie 2003/04, also nach dem Verbot der Vereinigung durch das Innenministerium, für die Gruppe aktiv waren.
Die Vier waren im November 2006 angeklagt worden. Die Höchststrafe wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz hätte ein Jahr betragen. Die 2001 verbotene Gruppe war mit rund 125 Mitgliedern Sachsens stärkste Rechtsextremen-Vereinigung. Im Zusammenhang damit sind noch zwei weitere Verfahren beim Landgericht Dresden anhängig.
Die Einstellung des Verfahrens sei dadurch begünstigt worden, dass die Angeklagten seitdem nicht straffällig wurden und die Verstöße eingeräumt hätten, so Avenarius. Die Männer waren im ersten sogenannten einschlägigen Prozess 2003 wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung zu Jugendstrafen oder -ahndungen verurteilt worden. Laut Avenarius sind sie inzwischen legal politisch für die Rechtsextremen engagiert.
(dpa
Mir Sachsen, mir sinn helle, das weeß de ganze Weld, un sinn mer maa nich helle, da hammer uns ferschdelld!
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