Gruppe: Administrator Rang: Supersachse/sächsin
Beiträge: 12313 Mitglied seit: 12.05.2008 IP-Adresse: gespeichert
| Der Verkäufer der bei Rechtsradikalen beliebten Kleidungsmarke „Thor Steinar“ muss aus einem Geschäft in der Leipziger Innenstadt ausziehen. Das hat das Landgericht Leipzig am Donnerstag entschieden. Es gab damit der Räumungsklage einer Immobilienfirma statt, der das Ladengeschäft in der Nähe des Hauptbahnhofes gehört. Sie hatte argumentiert, der Ladenbetreiber habe sie arglistig getäuscht und ihr das Sortiment verheimlicht. Jacken, Hemden und Pullover der Marke „Thor Steinar“ gelten laut Verfassungsschutz als Erkennungszeichen von Neonazis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 01 O 325/08).
Mit der Entscheidung des Leipziger Landgerichts hatte binnen weniger Wochen die dritte Räumungsklage gegen „Thor-Steinar“-Läden Erfolg. Auch für Geschäfte in Berlin und im Hundertwasserhaus in Magdeburg waren Räumungen verfügt worden. Auch dort hatte der Mieter, stets die gleiche Firma aus Brandenburg, bei Vertragsabschluss nichts von der umstrittenen Kleidung gesagt und nur von Mode für Jugendliche gesprochen. „Wir hätten die Verhandlungen sofort abgebrochen, wenn uns vorher bekannt gewesen wäre, dass in dem Geschäft die Marke “Thor Steinar“ verkauft werden soll“, hatte der Vorstand der in Leipzig klagenden Immobiliengesellschaft erklärt.
Gegen das Geschäft hatte es in Leipzig massive Proteste gegeben. Juliane Nagel von einem Aktionsbündnis sagte am Donnerstag, sie sei zufrieden mit dem Urteil. „Thor Steinar“ sei eine gewalt- und militärverherrlichende Marke. Die Strategie des Vertreibers, als scheinbar harmloser Textilienhändler in der Mitte der Gesellschaft anzukommen, sei gescheitert, sagte sie. Allerdings kann das Unternehmen noch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Zur Urteilsverkündung war keiner der Beteiligten gekommen.
(dpa)
Mir Sachsen, mir sinn helle, das weeß de ganze Weld, un sinn mer maa nich helle, da hammer uns ferschdelld!
|
|