womoaction2 |
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Group: User Level: Junior Member
Posts: 5 Joined: 10/6/2005 IP-Address: saved
| Hallo,
ich fahre einen Ducato 2,8 hoch/lang. Diesen nutze ich geschäftlich und möchte ihn zum Wohnmobil / Büromobil umbauen. ( Nutzung dann privat und geschäftlich ) Er hat jetzt eine Zulassung als LKW geschlossener Kasten.
Soweit ich weiß, gibt es die Zulassung als Büromobil nicht mehr !!! Lasse ich Ihn als Wohnmobil zu, bekomme ich Probleme mit dem Finanzamt ( da Geschäftsfahrzeug )!! Es sollen eh keine Fenster ( außer Dachhauben ) verbaut werden. Ist dann eine Zulassung als LKW erlaubt ???
Bin über jeden Rat / Tip dankbar. Vielen Dank im voraus.
Gruß womoaction2
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1/25/2006 5:31:33 PM | |
Ronny |
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Group: User Level: Ureinwohner
Posts: 154 Joined: 10/24/2005 IP-Address: saved
| Hallo womoaction2, natürlich kannst Du Dachhauben einbauen. Auch kannst Du Schränke und Tisch und Sitzbänke einbauen oder herausnehmbar bauen. Das beeinflusst den LKW-Status nicht, solange Du im Laderaum keine Personen beförderst und die Einrichtung zum TÜV rausnimmst. Gasanlage ist aber nicht erlaubt.
Gruß, Ronny
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1/25/2006 5:37:20 PM | |
womoaction2 |
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Group: User Level: Junior Member
Posts: 5 Joined: 10/6/2005 IP-Address: saved
| Genau das ist mein Problem !!!
Es soll ein Festeinbau rein !!! Es soll eine Gasanlage für Heizung und Kocher rein !!!
Da ich das Fahrzeug aber weiterhin geschäftlich nutze, und das Finanzamt ein Wohnmobil nicht als Geschäftsfahrzeug versteht - bleibt wahrscheinlich nur die LKW Zulassung !!!
womoaction2
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1/25/2006 5:55:18 PM | |
Ronny |
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Group: User Level: Ureinwohner
Posts: 154 Joined: 10/24/2005 IP-Address: saved
| Hallo, also wenn Du das Fahrzeug geschäftlich nutzt, dann doch wohl zum Waren oder Personentransport, oder?
Also ich würde mal beim TÜV vorbeifahren und fragen. Fragen kostet nichts. Eine Gasanlage muss auf jeden Fall in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, genauso wie das neue Leergewicht eingetragen wird (der Ausbau reduziert ja Deine Zuladung). Solange sich weder TÜV noch Zulassungsstelle fragen, was eine Gasanlage im Auto verloren hat, noch dazu wenn es sich um Campinggas handelt, dann ist ja alles ok. Sobald Du jedoch zugelassene Sitzplätze hinten haben willst, ists mit LKW Zulassung eh vorbei. Schwieriges Thema, am besten wirklich mal zum TÜV.
Gruß, Ronny
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1/26/2006 8:02:57 AM | |
jelte |
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Group: Administrator Level: Ureinwohner
Posts: 508 Joined: 10/28/2004 IP-Address: saved
| Moin!
@ronny: Die Gasanlage selbst wird nicht in die Fahrzeugpapiere (Brief/Schein, bzw. wie die Dinger jetzt neu heißen) eingetrragen, das gilt nur für eine Gas-Standheizung.
Sitzbänke hinten bei LKW-Zulassung geht, der Ladebereich muss allerdings größer sein als der Fahrgastbereich ( s. a. z..B. die VW-T4/5-Zulassung als "Bus"=PKW bzw. LKW =Handwerkerausführung mit Bänken), z.T. wird eine räumliche Abtrennung verlangt ( s. a. SprinterTransit/LT aus NL, da wird das oft gemacht, auch hier in D vertreten. im Sprinter-Forum gab es gerade einen Trööt dazu:
http://www.2yoo.de/dr/sprinter/forum/index.php?mode=viewthread&forum_id=1&thread=2928
typische TÜV-Ideen: Fenster im Ladebereich ? Größe des Zuladungsbereichs? optische Widmung des Fahrezug? Im Ladebereich dürfen durchaus Einbauten drin sein, z. B. Schränke, Regale usw.
Also: vorher hingehen, Fragen stellen, Namen notieren!
bis demnäxt jelte
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1/26/2006 12:13:05 PM | |
womoaction2 |
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Group: User Level: Junior Member
Posts: 5 Joined: 10/6/2005 IP-Address: saved
| Hallo ronny, Hallo jelte,
vielen Dank erst mal für die Info´s. Ist wohl doch nicht so einfach wie ich dachte.
Aber danke schon mal !!!!
womoaction2
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1/26/2006 4:21:45 PM | |
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