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| Hallo Harry,
ich gehe davon aus daß durch die Kiste Kennzeichen und Rücklichter nicht verdeckt werden: In diesem Fall gilt wohl daß eine Last, und um eine solche handelt es sich ja, wenn sie mehr als einen Meter über deie hintere Begrenzung hinausragt, tagsüber mit einer roten Tafel/Tuch und nachts mit einer roten Lampe kenntlich gemacht werden muss. Ob es allerdings ratsam ist die Kiste tatsächlich mehr als einen Meter tief zu machen sei dahingestellt.
In Italien gilt natürlich: Rot/weisse Warntafel ist in diesem Fall, auch bei beleuteter Kiste, Pflicht.
Grüße
Harald
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