Herzlich willkommen im Forum von www.onlinesucht.de (HSO e.V.)
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Unsere virtuellen Selbsthilfegruppen treffen sich jeden ...

* Montag (Angehörige) ab 20 Uhr,
* Mittwoch (Onlinespiel-und Onlinekaufsüchtige) ab 20 Uhr
* Donnerstag (Betroffene Onlinesexsüchtige) ab 20 Uhr!


Es geht um EUREN gegenseitigen Erfahrungsaustausch und um die Hilfe zur Selbsthilfe.


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Vorsicht beim Log In
tinitusfehlende Rechte fehlende Rechte erste Beitrag kann nicht gelöscht werden -> lösche das ganze Thema 
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Mitglied seit: 20.12.2006
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Auszug eines Inkassoschreiben`s

Zwar ist die Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen durch das
Gesetz beschränkt und die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts von der Zustimmung eines Erziehungsberechtigten abhängig,dieser Schutzgedanke findet jedoch seine Grenze dann,wenn unerlaubte Handlungen begangen werden und von einer deliktischen Einsichtsfähigkeit des Minderjähringen ausgegangen werden kann
(Bundesgerichtshof;Az:VII ZR 9/70).

Ihr Kind konnte den Anmeldevorgang nur dadurch starten und in den Genuss der angebotenen Dienstleitung kommen,in dem es bewusst ein falsches Geburtsjahr aus der im Anmeldevorgang zur Verfügung stehenden Jahresleiste ausgewählt hat.

Bitte liebe Eltern versäumt nicht Eure Kids darauf hinzuweisen,alleine um böse Überraschungen durch dubiose Internetanbieter zu vermeiden.

MfG.

tinitus





bearbeitet von tinitus am 31.01.2008 19:05:10
Die Flucht in die virtuellen Traumwelten könnten wie eine Seifenblase platzen.
Der Grund wäre ein Net-oder Stromausfall.Was für eine befreiende Situation.
tinitus
31.01.2008 18:17:41  
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