Patchworkfamilien.net
Wir sind wieder da

SearchSuchen CalendarKalender GalleryGalerieAuktions-PortalAuktionenMembersMitglieder StatisticsStats
get your RSS-Feed
Language/Sprache:  Admin  
 Login: ChatChat (0) new User-MapUser-Mapsend PasswordPasswort zusenden RegisterRegistrieren

Forum Übersicht » Internet » Familiengericht » Vormundschaft für leiblichen Sohn
Seiten: (1) [1] »
Registrierung notwendigRegistrierung notwendig
Vormundschaft für leiblichen Sohn
hypiemamafehlende Rechte fehlende Rechte erste Beitrag kann nicht gelöscht werden -> lösche das ganze Thema 
Gruppe: Benutzer
Rang: Neuling

Beiträge: 7
Mitglied seit: 18.03.2006
IP-Adresse: gespeichert
offline


Hallo.
Wir sind eine sogenannte Patchwork-Familie und nun mein "Problem" wenn man das so nennen kann.
Unsere Familie besteh aus 5 Kindern, 2 habe ich aus meiner 1.Ehe mitgebracht und 2 hat mein Mann aus seiner 1.Ehe mitgebracht. Zusammen haben wir noch einen Sohn.
Nun meine Frage, wir wollen,falls uns etwas zustossen sollte, für unseren gemeinsamen Sohn eine Art Vormund bestimmen lassen oder eine Art Testament, damit unser Sohn nicht zu Oma und Opa kommt, weil wir kein sehr gutes Verhältnis zu beiden Seiten haben.
Muss man das beim Anwalt oder Familiengericht hinterlegen?Oder welchen Weg können wir gehen, damit dies auch rechtgültig ist?Den Vormund den wir ausgewählt haben, soll nicht unser Kind zu sich nehmen, nein er soll entscheiden wo unser Sohn hinkommt, da wir beide wollen das er zu seinen Geschwistern auch weiterhin Kontakt haben kann.
Nun ja, beim Notar habe ich schon nachgefragt und der meinte, das Familiengericht, weiss aber nicht an welche Stelle ich mich da wenden soll.
Vielleicht hat jemand schon so etwas ähnliches gemacht und kann mir weiter helfen.
Würde mich über jede Hilfe oder Tips sehr freuen.
Schüchtern! Man muss mit allem rechnen, das Leben ist soooo kurz...leider


Liebe Grüße aus der schönen Pfalz.
Die Hypie Mama
12.04.2006 19:43:24   
Alexfehlende Rechte fehlende Rechte fehlende Rechte 
Gruppe: Administrator
Rang: Foren Gott

Beiträge: 3373
Mitglied seit: 28.11.2005
IP-Adresse: gespeichert
offline


Hallo hypiemama

Ich weiß zwar nicht wie die rechtliche Lage ist, aber was kann daran verkehrt sein das beim Anwalt, Notar oder Vormundschaft das schriftlich zu hinterlegen was mit dem Kind geschehen soll.

LG
Alex




Es gibt DREI Arten der Rechtschreibung
die Neue - die Alte - und Meine

~~~~~~~~~~~~~~Leben und Leben lassen~~~~~~~~~~~~~
12.04.2006 20:04:29   
Registrierung notwendigRegistrierung notwendig
Seiten: (1) [1] »
alle Zeiten sind GMT +1:00
Thread-Info
ZugriffModeratoren
Lesen: alle
Schreiben: Moderator
Gruppe: allgemein
keine
Forum Übersicht » Internet » Familiengericht » Vormundschaft für leiblichen Sohn

.: Script-Time: 0,156 || SQL-Queries: 6 || Active-Users: 2 993 :.
Powered by ASP-FastBoard HE v0.8, hosted by cyberlord.at