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| hallo,
ich habe eine frage zum alg 2. ich wohne mit meinen kindern 19 jahre und 3 monate alt in einer wohnung. mein sohn und ich zählen als haushaltsgemeinschaft, da er selber verdient. mein sohn hat vor sich eine eigene wohnung zu nehmen , dann wird mir aber die miete alleine zu teuer.ich habe eine 4 zimmer wohnung. kann ich mit dem vater meines 3 monate alten kindes eine haushaltsgemeinschaft gründen? wir haben keine beziehung mehr ,verstehen uns aber nach wie vor sehr gut. mein freund arbeitet im ausland und hat seinen wohnsitz im ausland(wir wohnen grenznah), das würde auch so bleiben er würde hier nur seinen nebenwohnsitz anmelden. auf eine antwort würde ich mich freuen. gruss tina
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| hallo und herzlich willkommen tinchen.
als erstes hab ich mal ne frage: wie groß ist deine wohnung? bei algII stehen dir meines wissens für 2 personen 60 qm zu (unabhängig wie viele zimmer es sind).
falls der KV sich an der miete auch beteiligen will, müsste es möglich sein, daß ihr einen untermietvertrag abschließt. dieses thema wird hier schon in einigen anderen threads behandelt. da müsstest du dich mal durchlesen. dein anspruch gegenüber der ARGE erhöht sich nicht dadurch, daß der KV seinen nebenwohnsitz bei dir anmelden würde. dein bedarf ist dadurch unverändert. vielmehr könnte es dir wie einigen anderen hier gehen, daß die ARGE eine eheähnliche lebensgemeinschaft voraussetzt und dir die leistungen kürzt.
mein fazit also: sollte dein ex sich nicht tatsächlich an den mietkosten beteiligen wollen, sehe ich keine gerechtfertigte grundlage die größere wohnung zu behalten. da wirst du wohl in eine entsprechend kleinere umziehen müssen. ich persönlich denke, daß es durchaus gerechtfertigt ist, daß du dich, solange du von algII lebst, einschränken musst. wenn deine elternzeit um ist und du wieder berufstätig sein kannst, schaut es dann ja auch wieder ganz anders aus.
lg
bearbeitet von Admin am 27.02.2008 21:53:25
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