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Forum Übersicht » Internet » Wichtige Links !!! » Hartz4 und das gemeinsame Sorgerecht !!! BITTE MITMACHEN !!!
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Hartz4 und das gemeinsame Sorgerecht !!! BITTE MITMACHEN !!!
Alexfehlende Rechte fehlende Rechte erste Beitrag kann nicht gelöscht werden -> lösche das ganze Thema 
Gruppe: Administrator
Rang: Foren Gott

Beiträge: 3373
Mitglied seit: 28.11.2005
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Hallo zusammen,

habe heute folgende Mail bekommen:

Hallo,

eine weitere interessante Petition, bitte beteiligt Euch!

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=367


Arbeitslosengeld II: Bedarfsgemeinschaften beider Elternteile
Eingereicht durch: Bruno Kraft am Mittwoch, 27. Dezember 2006

Der Petent fordert, dass nach einer Trennung bei gemeinsamer Ausübung der elterlichen Sorge die Kinder den Bedarfsgemeinschaften beider Elternteile im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende zugerechnet werden.


Begründung:
Im SGB II ist nicht berücksichtigt worden, dass inzwischen viele Eltern, auch Nichtverheiratete, das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder auch nach einer Trennung praktizieren. Es ist mittlerweile gesellschaftliche Realität, dass auch getrennt lebende Eltern sich die Erziehung und Betreuung der Kinder teilen, so daß Kinder in beiden Haushalten der Eltern mitleben. Dies bedeutet in der Praxis, dass die Kinder bei beiden Elternteilen ihre eigenen Zimmer in der Wohnung haben müssen, dass die Kinder bei beiden Elternteilen ernährt werden, usw. Dies ist bei den Leistungen nach Hartz IV nicht vorgesehen. In der bisher durchgeführten Praxis führt dies dazu, dass ein Elternteil das gemeinsame Kind nicht berücksichtigt bekommt und mit seinem Regelsatz die Unkosten auch noch für die Ausübung seiner Kinderverpflichtungen tragen muß. Das ist nicht machbar und führt dazu, dass über diese Regelung die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts und der geteilten Betreuung, d.h dass die Kinder beide Elternteile behalten können, vereitelt wird. Ich beantrage, dass dies so schnell wie möglich bei Hartz IV geändert werden soll, da die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts nicht durch die Verweigerung von Sozialleistungen an einen Elternteil unmöglich gemacht werden sollte.


Herzliche Grüße

Rüdiger Meyer-Spelbrink
Bundesvorstand/Koordination




Ich habe das gleich ausgefüllt und abgeschickt.

Wird Zeit das in dieser richtung mal was passiert!!!

LG
Alex




Es gibt DREI Arten der Rechtschreibung
die Neue - die Alte - und Meine

~~~~~~~~~~~~~~Leben und Leben lassen~~~~~~~~~~~~~
08.02.2007 07:18:58   
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