Beiträge: 1 Mitglied seit: 12.10.2006 IP-Adresse: gespeichert
Hallo zusammen, ich habe eine Frage bzgl. Prozesskostenhilfe: Meine Lebenspartnerin ist frisch von Ihrem Ex-Mann geschieden. Wir leben zwar offiziell nicht zusammen, ich habe eine eigene Wohnung, jedoch bin ich die meiste Zeit bei ihr und ihren Kindern in der Wohnung. Für ihre Scheidung hatte sie PKH beantragt, die ihr jedoch nicht bewilligt wurde, da aus dem gemeinsamen Besitz ein Haus verkauft wurde. Allerdings ist meine Lebenspartnerin arbeitslos und hat das Geld mittlerweile verlebt. Damit sie nicht nochmals zum Sozialamt muß und dort menschenunwürdig behandelt wird, habe ich ihr vorgeschlagen zu heiraten - natürlich ist das nicht der eigentliche Grund. Nun hat sie jedoch Angst, dass sie keine PKH erhält, da ich zuviel verdiene und die noch ausstehenden PK von mir geholt werden könnten. Wie ist die Rechtslage und wo kann ich das nachlesen?
das thema PKH ist ein sehr weitläufiges thema und auch nicht grad einfach, wie ich selber momentan erleben muss. aber hier mal ein recht informativer link:
allerdings weiß ich auch, dass es im rahmen von PKH änderungen geben soll, inweiweit das schon geschehen ist, kann ich aber nicht sagen. hat sie denn bislang definitiv PK-hilfe bekommen oder PK-vorschuss? da ist ein unterschied, in dem link nachzulesen. für vergangene PKH wird man dich nicht verantwortlich machen können im falle einer heirat, allerdings u.U. für zukünftige. im übrigen wird sie bei einer heirat keine sozialleistungen mehr bekommen, da du dann für sie verantwortlich bist! bei mir liegt aktuell auch eine pkh-rückforderung an, da auch bei mir ein erlös beim hausverkauf übrig geblieben ist. ich habe beim zuständigen rechtspfleger stellung genommen und ihm aufgelistet, für was ich das geld eigentlich benötige. nun warte ich auf die entscheidung, inwieweit das nun berücksichtigt wird. denn maßgeblich ist immer das vermögen zum zeitpunkt der pkh-bewilligung! wenn danach z.b. die waschmaschine kaputt geht und ersetzt wird, dann ist das pech. grundsätzlich darf man den erlös hierzu nicht verwenden. da ist dann die pkh-rückzahlung erstrangig.
Beiträge: 472 Mitglied seit: 27.09.2006 IP-Adresse: gespeichert
Hi Palomino , wenn ihr bei der HeiratGütertrennung vereinbart dannmußt du nicht für Prozesskosten deiner "zukünftigen "Frau aufkommen . Dafür müßt Ihr zwar zu einem Notar und einen Ehevertrag aufsetzten lassen aber je nachdem ist das durchaus sinnvoll. Bei uns ging es auch darum das ich eben nicht mit meinen Grundvermögen (eigene Haus &Gehalt) für die Prozesskosten aufkommen muss wenn seine Ex mal wieder vor Gericht geht. Damit fahren wir eigentlich ganz gut ,da mein Mann zur zeit trotz Umschulung arbeitslos ,ist bzw mitlerweile wenigstens ne Stelle auf 400€ Basis hat . Hfe es hilft weiter Hilde
Baue eine Treppe aus denn Steinen die dir in den Weg gelegt werden !!!!