Gruppe: Administrator Rang: Foren Gott
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| BGH: Unterhaltstitel wird umgeschrieben Kinder, die das Erbe ihres geschiedenen Vaters oder ihrer Mutter antreten, müssen deren Unterhaltspflichten für das andere Elternteil unmittelbar übernehmen. Die Amtsgerichte müssen den Unterhaltstitel entsprechend umschreiben, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe). Denn Ziel des nachehelichen Unterhalts sei die dauerhafte Sicherung des geschiedenen Ehegatten. Das gelte auch über den Tod des Unterhaltspflichtigen hinaus, so der BGH. (Az: XII ZB 38/04) Im entschiedenen Fall wurde die Ehe der Eltern nach 24 Jahren 1963 geschieden. Der Vater verpflichtete sich zu Unterhaltszahlungen von damals umgerechnet rund 300 Euro monatlich, die jährlich angehoben wurden. 1999 starb der Vater. Die Mutter beantragte, den Unterhaltstitel auf den gemeinsamen Sohn und Alleinerben umzuschreiben. Das Amtsgericht lehnte dies aber ab, weil der Sohn nicht der Rechtsnachfolger seines Vaters sei.
Doch wie der BGH entschied, muss der Erbe neben anderen Verbindlichkeiten auch den nachehelichen Unterhalt direkt übernehmen. Das gelte auch, wenn sich die geschiedenen Eltern über die Höhe eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs per Vergleich geeinigt haben. Eine sonst gegebenenfalls notwendige neue Unterhaltsklage gegen den Sohn sei der Mutter nicht zuzumuten und widerspreche auch dem Gebot der Prozessökonomie, heißt es in der Begründung des BGH.
27. August 2004 - 11.07 Uhr
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