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Patchworker evtl. wichtige Entscheidung zum ALG 2 Teil 2 |
Alex | ||
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Gruppe: Administrator Rang: Foren Gott Beiträge: 3373 Mitglied seit: 28.11.2005 IP-Adresse: gespeichert | Hallo Patchworkers Ich habe gerade mit der ARGE Wiederspruchstelle telefoniert. Ich habe der Mitarbeiterin der ARGE Wiederspruchstelle in kurzen Worten erklärt worum es sich geht. Sie wusste gleich was gemeint ist und sagte mir: Ja ich weiß es geht sich um die eine Entscheidung der Kammer Düsseldorf und das dass bereits wieder hinfällig ist, weil die Arge nun die Anweisung hat, die , die nicht der Meinung sind das sie eine Bedarftsgemeintschaft sind, einen weiteren Fragebogen mitzugeben, in dem es um die "Einstellungsgemeintschaft" geht. Es wird von Fall zu Fall dann kontrolliert ob eine Bedarftsgemeinschaft besteht oder nicht. Nun denn werden wir warten bis dieser Antrag bzw. Fragebogen hier eintrudelt, den dann Ausfüllen und warten was dann passiert. Was ich dabei nicht verstehe: Das steht doch schon alles in unserem Wiederspruch drin. Anderes gesagt warum auch einfach wenns kompliziert geht LG Alex
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26.04.2006 10:18:59 | ||
javema | ||
Gruppe: Benutzer Rang: Mitglied der Foren-Elite Beiträge: 149 Mitglied seit: 09.03.2006 IP-Adresse: gespeichert | Hallo Ihr!! Das ist alles ein Witz, ich habe das Gefühl, die Beamten vergessen, dass sie nicht für den Staat da sind sondern für die Bürger dieses Staates, stattdessen lassen die sich immer was neues einfallen um den kleinen Mann immer mehr zu drangsalieren! LG | |
26.04.2006 15:41:02 | ||
Gast | ||
Gruppe: gesperrt Beiträge: 0 IP-Adresse: gespeichert | Ich denke auch, dass das viele interessieren wird - vielleicht kann Alex das Ding ja auch einscannen? Dann sollten natürlich keine persönlichen Angaben zu sehen sein. LG
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26.04.2006 17:56:52 | ||
LanaR | ||
Gruppe: Benutzer Rang: Super Giga Patchworker Beiträge: 835 Mitglied seit: 28.11.2005 IP-Adresse: gespeichert | Das gibts doch gar nicht- erfinden die jetzt eine völig neue Sprache? Also im Ernst, so lange ist mein Studium nicht her, daß ich den Begriff nicht kennen müßte! Aber mit Sicherheit ist dieser neu. Und jetzt gebt mal "Einstellungsgemeinschaft" in google ein- es gibt darüber keinerlei Definitionen! Ich glaub, mich kriegen se... Dann sollen die dir doch bitte mal mitteilen, unter welchen Vorraussetzungen man eine Einstellungsgemeinschaft darstellt und was das bedeutet. Oder weißt du da schon was, Eva? | |
26.04.2006 18:27:27 | ||
Alex | ||
Gruppe: Administrator Rang: Foren Gott Beiträge: 3373 Mitglied seit: 28.11.2005 IP-Adresse: gespeichert | Hallo Wie das jetzt genau heißt weiß ich auch noch nicht. Jedenfalls sagte die mir das so am Telefon. Es geht sich aber genau darum wie der LG zum anderen steht bzw. Einsteht. Ich sagte auch das es ein anderes Urteil gibt im dem steht das es nichts damit zu tun hat ob sich das Bett teilen. Sie sagte das interessiert uns auch nicht sondern es geht sich darum wie Sie zu ihrem Partner stehen und das im Einzelfall kontrolliert wird. Halt eben das was in dem Gesetz steht nur noch mal ganz ausführlich zu beantworten. Wer keine Arbeit hat macht eben denen die Arbeit haben noch mehr Arbeit. Wäre auch nix gegen einzuwenden wenn dadurch neue Arbeitsplätze entstehen würden. LG Alex
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26.04.2006 19:10:54 | ||
Alex | ||
Gruppe: Administrator Rang: Foren Gott Beiträge: 3373 Mitglied seit: 28.11.2005 IP-Adresse: gespeichert | Hi gast die Idee ist gut und werde das dann machen und Online stellen. Wir können dann ja gemeinsam gucken und eventuell Rat geben fürs optimale Ausfüllen Werde das auch meinem RA vorlegen und seine Meinung einholen. LG Alex
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26.04.2006 19:18:50 | ||
LanaR | ||
Gruppe: Benutzer Rang: Super Giga Patchworker Beiträge: 835 Mitglied seit: 28.11.2005 IP-Adresse: gespeichert | Und wie soll das überprüft werden? Das würde mich doch mal verdammt interessieren... | |
26.04.2006 20:02:25 | ||
LanaR | ||
Gruppe: Benutzer Rang: Super Giga Patchworker Beiträge: 835 Mitglied seit: 28.11.2005 IP-Adresse: gespeichert | Hier habe ich eine Definition gefunden: "Unter einer auf Dauer angelegten Gemeinschaft, das LSÜG verwendet für die Partner die Begriffe Lebensgefährtin oder Lebensgefährte, ist in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu einer eheähnlichen Gemeinschaft (BVerfGE 87, 234, 264, 265) eine Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau oder zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern zu verstehen, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen. Die Bindungen der Partner müssen so eng sein, dass von ihnen ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann (Verantwortungs- und Einstehungsgemeinschaft)." aus: http://shvv.juris.de/shvv/vvsh-122.1-0001.htm | |
26.04.2006 20:04:52 | ||
LanaR | ||
Gruppe: Benutzer Rang: Super Giga Patchworker Beiträge: 835 Mitglied seit: 28.11.2005 IP-Adresse: gespeichert | Demnach hätte meine beste Freundin zeitweilig meine Partnerin sein können... Aber der Sex mit meinem mann war definitiv besser!! | |
26.04.2006 20:11:14 | ||
Gast | ||
Gruppe: gesperrt Beiträge: 0 IP-Adresse: gespeichert | Nee, was bist Du kleinlich Eva *grinsel Zu Lana: Gemäß der obigen Definition fallen Schlamen und so also nicht darunter, ebenso wie Männer, die permanent fremd gehen - sowas sollte man da mal reinschreiben *gg Na, ich bin mal gespannt, wie der Fragebogen aussieht. Ich denke, da werde recht intime Sachen abgefragt, die nun wirklich niemanden etwas angehen, schon gar nicht irgendwelche Ämter. LG
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27.04.2006 00:27:52 | ||
Janine2012 | ||
Gruppe: Administrator Rang: Foren Gott Beiträge: 2640 Mitglied seit: 27.11.2005 IP-Adresse: gespeichert | also unter 14 mal die woche geht hier gar nichts. ( einmal morgens, einmal abends) naja ich meine, so kann er mich wenigstens zahlen.
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27.04.2006 07:56:10 | ||
Alex | ||
Gruppe: Administrator Rang: Foren Gott Beiträge: 3373 Mitglied seit: 28.11.2005 IP-Adresse: gespeichert | Kann ich jetzt Antrag auf "MEHRLEISTUNG" beantragen ???
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27.04.2006 07:58:57 | ||
Janine2012 | ||
Gruppe: Administrator Rang: Foren Gott Beiträge: 2640 Mitglied seit: 27.11.2005 IP-Adresse: gespeichert | du meinst die sonderzahlungen für gehilfe, krückstock und sauerstoffzelt???
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27.04.2006 08:00:09 | ||
Alex | ||
Gruppe: Administrator Rang: Foren Gott Beiträge: 3373 Mitglied seit: 28.11.2005 IP-Adresse: gespeichert | Die AUCH
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27.04.2006 08:08:29 | ||
Gast | ||
Gruppe: gesperrt Beiträge: 0 IP-Adresse: gespeichert | Pass(t) nur auf, dass Du nicht wund wirst oder Hornhaut entsteht | |
27.04.2006 09:52:04 | ||
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