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Virtuelle Hausverbot
Hiermit spricht das Patchworker Team mit sofortiger Wirkung
dem Ehemaligen User und Mitglied Giesser auch bekannt als Torsten
und Ehemalige Usern und Mitglied Nike771 auch bekannt als Anke
das virtuelle Hausverbot im Forum von http://www.cyberlord.at/forum/?id=3423 auch bekannt unter dem Link http://www.Patchworkfamilie.de.vu sowie allen dazugehörenden Seiten aus.
Des Weiteren untersagt das Patchworker Team jegliche Links, Verweise und Berichte im Bezug auf seine Seite(n) und seine Produkte im http://www.Patchworkfamilie.de.vu Forum.
Das virtuelle Hausverbot bedarf ebenso wie das Hausverbot an sich keiner Begründung.
Dennoch stellen wir einen unserer Beweggründe hier dar: Unerlaubte Werbung und Abwerben von Usern.
Zur Information: Das virtuelle Hausverbot ist nach dem deutschen Gesetz (Rev. gg. das Urteil vom LG Bonn - Az.: 10 O 457/99 vom 16.11.1999 durch das OLG Köln - Az.: 19U2/00 vom 25.8.2000) ebenso gültig wie ein reales Hausverbot. Das http://www.Patchworkfamilie.de.vu behält sich vor, dieses Hausverbot gerichtlich und auf Kosten des Verursachers, durchsetzen zu lassen. Weiterhin weist das http://www.Patchworkfamilie.de.vu alle Benutzer darauf hin, dass das Internet keinen rechtsfreien Raum darstellt. Deshalb unterliegt es auch in allen Belangen der Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland. Beleidigungen oder Rechtsbruch jeglicher Art haben vor Gericht Gültigkeit. Strafrechtliche Verfolgung und Verantwortung sind aus diesem Grunde jederzeit möglich. Siehe hierzu: AG Rheinbach Az: 2Ds 3997/95.
Das virtuelle Hausverbot wird zudem den Usern Giesser und Nike771 schriftlich per Einschreiben zugesendet.
Das Patchworker Team
29.02.2008 13:17:43
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