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Forum Overview » Rund ums Thema Angeln » Nicht nur.......Angeltreffen » Neues Waffengesetz
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Neues Waffengesetz
Gloriano Access no Access first Post cannot be deleted -> delete the whole Topic 
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Seit dem 1.April gilt nun ein neues Waffengesetz. Der Teil hier, ist denke ich, für uns nicht ganz uninteressant:



§ 42a Waffengesetz
Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren
Gegenständen
(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende
Messer mit einer Klingenlänge über 12cm
zu führen. (2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Abs. 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes
Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.“

Zu welcher Kategorie gehören wir dann nun, betreiben wir Sport oder Brauchstumpflege.
Tritt Baloo bei seinen Theaterauftritten mit Messer auf.

Aber Angler waren ja schon immer gefährliche Menschen.




Offiziell ernannte Haus-und Hof Fotografin und getaufte Ältestenratspräsidentin









4/7/2008 8:23:32 PM   
Garfieldno Access no Access no Access 
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Besitz und Erwerb von Messer über 12cm Klingenlänge ist weiter nicht verboten, lediglich das Führen in der Öffentlichkeit.

Ausgenommen davon sind Berufsausübung, Traditionspflege, und Jagd, Fischereiausübung.

Messer dürfen also zum Zweck der Jagd und Fischereiausübung geführt werden auch auf dem Hin-und Rückweg zum Revier/Wasser

Quelle: Rheinisch-Westfälischer Jäger


Gruß Stephan




4/7/2008 8:40:27 PM   
Hechthunter21/Guid-Dono Access no Access no Access 
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Gilt alles eh nicht für Typen wie uns...da wir(CRF´ler) eh auch im Besitz des Jagtscheins sindBreites Grinsen(zumind.was die Satzung!)angeht...Breites Grinsen

Grüsse aus Pulheim


4/7/2008 8:45:52 PM   
Gloriano Access no Access no Access 
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Also keine Konsquenz, wenn man da kontrolliert wird, z.B. Autokontrolle durch Polizei.
Natürlich im Zusammenhang wenn Angelgeräte dazu mitgeführt werden.
Habe ich das so richtig verstanden, und die Punkte die Du angeführt hast.
Man weiß ja nie was einem so bei Kontrollen passieren kann.



Offiziell ernannte Haus-und Hof Fotografin und getaufte Ältestenratspräsidentin









4/7/2008 8:49:18 PM   
Hechthunter21/Guid-Dono Access no Access no Access 
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Nee du 1/2 Türkin hast nichts zu befürchtenBreites Grinsen

Grüsse aus Pulheim
PS:Hauptsache du hast deine 1 mal Handschuhe beim 1te Hilfe Kasten...Breites Grinsen


4/7/2008 8:55:31 PM   
Garfieldno Access no Access no Access 
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Wenn du ein solches Messer zum Angeln mitnimmst, hast du auch deine Angelpapiere dabei.
Damit weist du dich als Anglerin aus die auf dem Weg zum oder vom Gewässer ist.
Damit hast du nichts zu befürchten, da das Messer bei der Fischereiausübung geführt werden darf. (auch auf dem Weg zum Wasser bzw. nach Hause.)

Du mußt aber die Papiere dabei haben, nur eine Angel im Kofferraum ist kein Beweis das du Fischereiberechtigt bist.


edited by Garfield on 4/7/2008 9:03:46 PM
Gruß Stephan




4/7/2008 9:00:29 PM   
Gloriano Access no Access no Access 
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Level: Fischfrikadellenreanimier

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Erstmal danke für all die Infos.
Ich überlege mir aber gerade, Autokontrolle bei mir im Auto.

Handschuhfach: 1 komplettes Essbesteck (ink. Messer)
1 Campingbesteck faltbar ( " )

Seitenfächer: Schweizermesser, Opinel, Filetiermesser,
Aaltöter, Heckenschere, Schere
div. Schraubendreher

Angelkiste: Klappmesser, Jagdmesser

Ich weiß nicht warum, aber sowas hab ich immer dabei.


Offiziell ernannte Haus-und Hof Fotografin und getaufte Ältestenratspräsidentin









4/7/2008 9:36:29 PM   
Hakengrösse1no Access no Access no Access 
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geschrieben von Gloria am 07.04.2008 21:36:29
Erstmal danke für all die Infos.
Ich überlege mir aber gerade, Autokontrolle bei mir im Auto.

Handschuhfach: 1 komplettes Essbesteck (ink. Messer)
1 Campingbesteck faltbar ( " )

Seitenfächer: Schweizermesser, Opinel, Filetiermesser,
Aaltöter, Heckenschere, Schere
div. Schraubendreher

Angelkiste: Klappmesser, Jagdmesser

Ich weiß nicht warum, aber sowas hab ich immer dabei.


Leg noch ein paar Messer dazu und eine Kopie vom Angelschein, zieh die Rosa Mütze an und nach der nächsten Kontrolle stehste inner Zeitung:
Es passte alles, nur die Mütze gab Rätsel auf!Breites Grinsen



Der mit den Kormoranen die Bafos beobachtet!



4/7/2008 10:11:43 PM   
Mr. Lepono Access no Access no Access 
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Die Mütze aber nur dabei legen!
Wenn Du die Mütze anziehst, könnte das unter das Vermummungsverbot fallen! Breites Grinsen



***Fisch ist Freund, nix Futter***



Jahresmützenträger 2006




4/7/2008 10:14:01 PM   
dorschiieno Access no Access no Access 
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geschrieben von Hakengrösse1 am 07.04.2008 22:11:43
geschrieben von Gloria am 07.04.2008 21:36:29
Erstmal danke für all die Infos.
Ich überlege mir aber gerade, Autokontrolle bei mir im Auto.

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Ich weiß nicht warum, aber sowas hab ich immer dabei.


Leg noch ein paar Messer dazu und eine Kopie vom Angelschein, zieh die Rosa Mütze an und nach der nächsten Kontrolle stehste inner Zeitung:
Es passte alles, nur die Mütze gab Rätsel auf!
Breites Grinsen

herr-bert.
irgend wann kommste hier hin meinen monitor reinigen.



Gruss an alle von Ralle.
http://spielwelt3.knightfight.de/?ac=vid&vid=77048563


4/7/2008 11:42:53 PM   
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