fishmanschorsch |
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Group: Administrator Level: Raubfischtherapeut
Posts: 2993 Joined: 2/16/2005 IP-Address: saved
| anders kann ich mir sowas nicht erklären
Toilettenverordnung Aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 4. Jahrgang, Magdeburg, den 01. April 1993, Nr. 15 (BoA):
§ 1 Definition Der Abort, umgangssprachlich auch Toilette genannt, besteht aus einem trichterförmigen Porzellanbecken zur Aufnahme der Exkremente mit einem klappbaren, auf dem Sitzrand angebrachten Sitzstück.
§ 2 Anwendungsbereich Diese Benutzungsordnung gilt für die Darmentleerung in allen Aborten in Behörden, Dienststellen und öffentlichen Gebäuden des Landes Sachsen-Anhalt
§ 3 Sitzgebot Die Toilette darf nur im Sitzen benutzt werden. Die stehende Benutzung ist nur an Urinalen erlaubt. Deren Benutzung ist in der Benutzungsordnung für Urinale (BoU) geregelt.
§ 4 Vorbereitungen Vor dem Hinsetzen auf das Sitzstück sind die Beinkleider bis zu den Knien herunterzuschieben.
§ 5 Sitzposition Der Benutzer setzt sich unter gleichzeitigem Anheben der Oberbekleidungsstücke so tief in die Hocke, bis das Gesäß in die Sitzaufnahme einrastet. Das Gewicht des Körpers ist gleichmässig, gleichseitig verteilt, der Oberkörper leicht nach vorn geneigt. Die Ellenbogen ruhen auf dem Muskelfleisch der Oberschenkel, der Blick ist frei geradeaus gerichtet.
§ 6 Darmentleerung Unter ruhigem Ein- und Ausatmen drängt der Benutzer unter gleichmäßigem Anspannen der Bauchmuskulatur den ausscheidungsreifen Inhalt des Mastdarms bei gleichzeitigem Entspannen des Afterschließmuskels in den dafür vorgesehenen Durchbruch des Porzellanbeckens. Die Äußerung von gutturalen Stimmlauten, umgangssprachlich auch Ächzen oder Stöhnen bezeichnet, ist auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.
§ 7 Sichtkontrolle Nach beendeter Prozedur steht der Benutzer auf, macht eine Drehung um 180° nach links und nimmt eine Sichtkontrolle der Exkremente vor. Bei Auffälligkeiten ist eine Stuhlprobe sicherzustellen und an das nächstliegende Gesundheitsamt zu übersenden.
§ 8 Reinigung des Rektums Der dafür vorgesehenen Einrichtung sind Reinigungsfähnchen (14x10cm, einlagig) in ausreichender Stückzahl, höchstens jedoch 5, zu entnehmen. Das Reinigungsfähnchen wird mit dem Daumen und Zeigefinger der rechten Hand erfasst und von hinten der Reinigungszone, das ist der Bereich zwischen den Gesäßbacken, zugeführt. Das Reinigungsfähnchen wird unmittelbar vor den äußeren Geschlechtsorganen fest an den Körper gedrückt und mit einer ziehenden Bewegung bis unmittelbar vor das Steißbein geführt. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis mindestens ein Blatt sauber erscheint, sofern dazu nicht die Verwendung von mehr als 5 Reinigungsfähnchen erforderlich ist. Im Bedarfsfall sind die Reinigungsfähnchen mehrfach zu benutzen. Die benutzten Reinigungsfähnchen dürfen nicht mitgenommen werden, sondern sind ebenfalls in das Prozellanbecken zu entsorgen.
§ 9 Reinigung des Aborts Nach Benutzung des Aborts ist zwingend die Spülung zu betätigen. Eine Delegierung dieser Tätigkeit an andere ist ausdrücklich verboten. Nach dem Spülvorgang verbleibende Exkrementanhaftungen sind mit der dafür vorgesehenen Reinigungsbürste manuell zu entfernen.
§ 10 Verlassen des Aborts vor dem Verlassen der Entleerungskabine sind die Beinkleider wieder in die Ausgangsposition zu bringen. Bei Auftreten unangenehmer Gerüche ist das Öffnen einer Lüftungsklappe angezeigt. Eine abschliessende Reinigung der Handinnenflächen wird anheimgestellt.
§ 11 Inkrafttreten Diese Benutzungsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft
Quelle: BoA
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3/22/2006 7:31:55 PM | |
Mr. Lepo |
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Group: Administrator Level: Fischfrikadellenreanimier
Posts: 2673 Joined: 2/16/2005 IP-Address: saved
| Boahhhaa wie Krass ist dat denn....
"Der Abort, umgangssprachlich auch Toilette genannt, besteht aus einem trichterförmigen Porzellanbecken zur Aufnahme der Exkremente mit einem klappbaren, auf dem Sitzrand angebrachten Sitzstück."
... also da wäre ich jetzt von alleine net druf gekommen
***Fisch ist Freund, nix Futter***
Jahresmützenträger 2006
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3/22/2006 7:56:56 PM | |
Guest |
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Group: blocked
Posts: 86 IP-Address: saved
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vielen vielen Dank, ihr hohen weisen Politiker! Jetzt weiss ich auch, wofür ihr bezahlt werdet und ich muss sagen, auf diese Verordnung:
gut Schiss
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3/22/2006 8:26:53 PM | |
soeketroete |
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Group: Moderator Level: Hygieneangler
Posts: 4428 Joined: 4/25/2005 IP-Address: saved
| Wasbin ich froh, dass die sich mal nicht nur um ihren Scheiß kümmern...
"Es gibt unendlich viele Arten, des Benehmens, welche lächerlich erscheinen und deren verborgene Gründe doch sehr klug und fest sind." François VI. Duc de La Rochefoucauld, (1613 - 1680), französischer Offizier, Diplomat und Schriftsteller
www.plot-in.com
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3/22/2006 9:55:36 PM | |
Hechthunter21/Guid-Do |
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Group: User Level: Spezialdönerverwerter
Posts: 3087 Joined: 2/20/2005 IP-Address: saved
| alles Handgemachte Ladungen... & teilweise Kopiert vom gr.Bruder USA!!!
"Jedes Volk bekommt(auf kurz oder lang) dass an Oberhäuptern was es Verdient"
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3/22/2006 10:04:46 PM | |
vertikal |
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Group: blocked Level: Fischstäbchenzurücksetzer
Posts: 150 Joined: 1/15/2006 IP-Address: saved
| Mann, mann, mann! Und ich Dussel hab mir einfach noch wie was dabei gedacht........
Was man im Leben doch so alles falsch machen kann!
Besonders freut mich an solchen Geschichten immer, dass ich die Leute, die sich sowas ausdenken mit meiner täglichen Arbeit alle am ka...... halte. Weiter so!
Schöne Grüße, vertikal
Boardietreffen-Counter: 2 |
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3/23/2006 10:29:59 AM | |
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