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Am 24. Juli 1996 berichtete die Bild-Zeitung unter der Überschrift
"Ehefrau erwürgt - Freispruch":
Vom Ehemann getötet: Andrea (31). Eine hübsche junge Frau, das Leben noch vor sich. Sie wird erwürgt - vom eigenen Ehemann. Im Prozess das sensationelle Urteil. Der Richter spricht den Ehemann frei: Viele werden das nicht verstehen. Aber die Schuldunfähigkeit konnte nicht ausgeschlossen werden. Im Zweifel für den Angeklagten. Welche Zweifel? Der Werkzeugmacher tötete seine Frau, weil sie ihn nach sieben Jahren Ehe verlassen wollte. Aber im Prozess wird er von einem Gutachter entlastet: "Die Untreue seiner Frau war für den Angeklagten ein Bruch all seiner Werte." Sie wollte die Scheidung - da drehte er durch. Die tote Ehefrau. Und ein Freispruch - für viele unfassbar.
Ein Sommerabend, Matthias aus Schönenberg-Kübelberg (bei Kaiserslautern) trinkt mit seinen Freunden Bier, spielt mit ihnen Fußball. Gleich nach dem Spiel sagt er: "Ich geh' heut mal früher nach Hause, da kann ich meine Andrea überraschen." Er schleicht ins Haus, hört die Stimmen der Ehefrau (31) und ihrer besten Freundin. Er lauscht im Flur. Andrea gesteht: "Ich habe mich neu verliebt. Ich werde Matthias verlassen, will die Scheidung. So schnell wie möglich möchte ich wieder heiraten." Werkzeugmacher Matthias, er hatte nichts von der Affäre seiner Frau gewusst. Auch nach sieben Ehejahren wähnte er sich im Glück. Jetzt dieses jähe Ende? Er stürzt ins Wohnzimmer, brüllt, wie von Sinnen: "Ich bring' dich um!" Andrea fällt zu Boden, ihr Mann legt seine kräftigen Hände um ihren Hals und drückt zu. Die Freundin kann nicht helfen, Andrea erstickt.
Matthias holt sich eine Flasche Wein, trinkt. Widerstandslos lässt er sich von der Polizei abführen. Untersuchungshaft, ein erstes psychiatrisches Gutachten.
Matthias wird auf freien Fuß gesetzt. Verhandlung vor der 1. Großen Strafkammer in Zweibrücken. Anklage: Totschlag (Höchststrafe 10 Jahre).
Er hatte 2,27 Promille im Blut. Der Staatsanwalt fordert nur 5 Jahre - wegen verminderter Schuldfähigkeit. Freispruch.
Höchststrafe 5 Jahre. Jetzt Revision beim Bundesgerichtshof.