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Forum Übersicht » Ernste Themen » Nachrichten, Meldungen, Neuigkeiten, News » Bild-Zeitung berichtete 1996 über gerichtlichen damals nicht rechtskräftigen Freispruch eines Mörders·
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Bild-Zeitung berichtete 1996 über gerichtlichen damals nicht rechtskräftigen Freispruch eines Mörders·
Gott wird sein (Admin)fehlende Rechte fehlende Rechte erste Beitrag kann nicht gelöscht werden -> lösche das ganze Thema 
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Am 24. Juli 1996 berichtete die Bild-Zeitung unter der Überschrift

"Ehefrau erwürgt - Freispruch":

Vom Ehemann getötet: Andrea (31). Eine hübsche junge Frau, das Leben noch vor sich. Sie wird erwürgt - vom eigenen Ehemann. Im Prozess das sensationelle Urteil. Der Richter spricht den Ehemann frei: Viele werden das nicht verstehen. Aber die Schuldunfähigkeit konnte nicht ausgeschlossen werden. Im Zweifel für den Angeklagten. Welche Zweifel? Der Werkzeugmacher tötete seine Frau, weil sie ihn nach sieben Jahren Ehe verlassen wollte. Aber im Prozess wird er von einem Gutachter entlastet: "Die Untreue seiner Frau war für den Angeklagten ein Bruch all seiner Werte." Sie wollte die Scheidung - da drehte er durch. Die tote Ehefrau. Und ein Freispruch - für viele unfassbar.

Ein Sommerabend, Matthias aus Schönenberg-Kübelberg (bei Kaiserslautern) trinkt mit seinen Freunden Bier, spielt mit ihnen Fußball. Gleich nach dem Spiel sagt er: "Ich geh' heut mal früher nach Hause, da kann ich meine Andrea überraschen." Er schleicht ins Haus, hört die Stimmen der Ehefrau (31) und ihrer besten Freundin. Er lauscht im Flur. Andrea gesteht: "Ich habe mich neu verliebt. Ich werde Matthias verlassen, will die Scheidung. So schnell wie möglich möchte ich wieder heiraten." Werkzeugmacher Matthias, er hatte nichts von der Affäre seiner Frau gewusst. Auch nach sieben Ehejahren wähnte er sich im Glück. Jetzt dieses jähe Ende? Er stürzt ins Wohnzimmer, brüllt, wie von Sinnen: "Ich bring' dich um!" Andrea fällt zu Boden, ihr Mann legt seine kräftigen Hände um ihren Hals und drückt zu. Die Freundin kann nicht helfen, Andrea erstickt.

Matthias holt sich eine Flasche Wein, trinkt. Widerstandslos lässt er sich von der Polizei abführen. Untersuchungshaft, ein erstes psychiatrisches Gutachten.

Prof. Rainer Luthe (Uni Homburg/Saar)Der Affekt hat die Handlung bestimmt, nachdem er hörte, das seine Frau ein Verhältnis mit einem anderen Mann hatte.

Matthias wird auf freien Fuß gesetzt. Verhandlung vor der 1. Großen Strafkammer in Zweibrücken. Anklage: Totschlag (Höchststrafe 10 Jahre).

Der EhemannIch war total durchgedreht, kann mich an nichts mehr erinnern.

Er hatte 2,27 Promille im Blut. Der Staatsanwalt fordert nur 5 Jahre - wegen verminderter Schuldfähigkeit. Freispruch.

Der RichterDas Mithören der Untreue wirkte auf den Angeklagten wie ein Keulenschlag.

Der StaatsanwaltZumindest hätte er wegen eines Vergehens im Vollrausch (§ 323 a) verurteilt werden müssen.

Höchststrafe 5 Jahre. Jetzt Revision beim Bundesgerichtshof.


"Der wahre Prediger des Irrsinns"
"Ein wirklich religiöser Alphatrottel"
"Ein wirklich bibeltreuer Märchentroll"
"Ein wahrhaft gottesfürchtiger Ideologe"
"Ein wirklich neurotischer Verschwörungstheoretiker"
"Ein wirklich persönlichkeitsgestörter Borderline Psychopath"
06.11.2005 13:41:38    
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Wenn Ihr Gott fragen würdet, ob ein Mörder gegebenenfalls vorzeitig aus der Haft entlassen werden soll, würde er vielleicht das antworten:

2. Buch Mose 20, Vers 13:
QuoteDu sollst nicht töten!


2.Mose 21, Vers 12-14:
QuoteWer einen Menschen schlägt, dass er stirbt, der soll des Todes sterben. Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn ungefähr in seine Hände fallen lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. Wo aber jemand an seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen!, dass man ihn töte.


2.Mose 22 Vers 1-2:
QuoteWenn ein Dieb ergriffen wird, dass er einbricht, und wird dabei geschlagen, dass er stirbt; so soll man kein Blutgericht über jenen gehen lassen! War aber schon die Sonne aufgegangen, so liegt Blutschuld vor.


3.Mose 24, Vers 19-22:
QuoteUnd wer seinen Nächsten verletzt, dem soll man tun, wie er getan hat!; Schaden um Schaden, Auge um Auge, Zahn um Zahn (2.Mose 21 Vers 24: Hand um Hand, Fuß um Fuß, Brandmal um Brandmal, Beule um Beule, Wunde um Wunde); wie er einen Menschen verletzt hat, so soll man ihm auch tun! Also dass, wer ein Vieh erschlägt, der soll's bezahlen; wer aber einen Menschen erschlägt, der soll sterben.


4.Mose 35 Vers 16-25,33:
QuoteWer jemand mit einem Eisen schlägt, dass er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben. Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, dass er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, dass er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. Stößt er ihn aus Hass oder wirft etwas auf ihn aus List, dass er stirbt, oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, dass er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also dass er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, so soll die Gemeinde richten zwischen dem der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war ... Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet1; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird; außer durch das Blut des, der es vergossen hat.


5.Mose 19 Vers 4-6,10-13,16-21:
Quote... wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Hass auf ihn gehabt, sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, dass er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, dass er lebendig bleibe, auf dass nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so fern ist und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Hass zuvor wider ihn getragen hat ... auf dass nicht unschuldig Blut in deinem Lande vergossen wird ... Wenn aber jemand Hass trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in eine dieser Städte, so sollen die Ältesten in dieser Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, dass er sterbe. Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, dass dir ’s wohl gehe ... Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung, so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem Herrn, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben hat, so sollet ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, dass du das Böse von dir wegtust, dass es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. Dein Auge soll sein nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.



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05.02.2007 10:56:17   
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