Ohne dir die Vorfreude zu verderben ,aber es kam heute schon eine mail von dir in meinem Postfach! Bitte schreib das nächste mal eine Pn an die Mitglieder.
Solche mails makiere ich normalerweise als Spam!
Du weißt schon das du unerwünswchte Werbung verschickst! Dadurch kannst du ganz schnell auf die Nase fallen. Das ist verboten!
Also such dir Foren und mache direkt dort Werbung und schicke nicht mails an alle Mitglieder!
mfg
Das Pontiac Forum.
Schaut bitte mal vorbei und meldet euch an. Wir suchen Mitglieder.
Hallo wenn du meine 5-8 E-Mails frage großartig als spamm betrachtest, hat sich meine Werbung hier gelohnt, betrachte sie als.Gegend stand los, wer gern negativ schreib sollte es tun Hilft immer Danke.....
Naja ich wusste halt nicht an wie viel Leute er diese Werbemail geschickt hat. Es hätte ja durchaus sein können das er diese Mail an alle Forenmitglieder hier verschickt hat.
@omega Wie gesagt das war wirklich nicht böse gemeint!
mfg
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wann wird eine Mail zu Spam? Kaum bei 5 Empfängern. Das ist auch auf der Wiki-Seite herauszulesen.
Bei der Versendung bei Massenmails (Spams) entsteht der Unterlassungsanspruch, heißt aber nicht, bei einer einzigen Mail.
Wenn ich dir eine Mail schicke (du als einziger Empfänger), dann könntest du mich nach deiner Aussage auch schon verklagen. Da wird kein Gericht der Welt zustimmen.
wenn ich nach dieser Richtlinie gehen würde, müsste ich schon 100,000 tausend anzeigen starten, was glaubst du was ich bei *AOL* für spamm täglich bekomme und das zeit 10 Jahren...
@Cyberlord; der von Dir zitierte Text hat damit entweder nichts zu tun, oder zeigt, dass ja wohl ich recht hab.
Egal; jedenfalls eine Spam-Werbe-Mail ist eigentlich schon verbotener Spam, auch wenn tatsächlich kein Gericht der Welt sich darum scheren würde. Bei letztem gebe ich Dir recht.
Und um 5 Werbe-Mails würde sich bestimmt auch kein Gericht kümmern; bin mir aber nicht sicher.
Aber ich bin sicher, ich könnte Dich auf Unterlassung verklagen. Bei Spam-Mails erfüllt jede einzelne den Tatbestand der unerwünschten Zustellung. Die Unmengen von Spam-Mails gehen ja nicht an einen einzelnen Empfänger, sondern an Unmengen von Empfänger. Warum soll also nicht jeder einzelne der Empfänger das Recht haben, von der Zusendung solcher Mails verschont zu bleiben? Ist jetzt nicht gegen Dich gerichtet, sondern soll mE aufzeigen, daß auch ein Einzelner Rechte hat.
@omega: Ein aktiver Thread ist die beste Werbung für dein Forum. ;)
Die Gesetzeslage in Deutschland und Österreich ist sicher unterschiedlich. Ich hörte bei einem E-Marketing-Seminar, daß Werbemails mit max. 10 Empfängern sowohl erlaubt sind.
@gkreuz: Wenn ich dir eine Mail schreibe mit "Hi wie gehts" ist das mit Sicherheit kein Spam, deshalb muß man zuerst mal klarstellen, was Spam überhaupt ist.
Laut dieser Seite: jedwede Art von unverlangt zugesandter kommerzieller E-Mails
laut der Wiki-Seite: Unverlangte Massen-E-Mail (Unsolicited Bulk E-Mail) und/oder Unverlangte E-Mail-Werbung (Unsolicited Commercial E-Mail)
Also entweder eine Massenmail oder eine kommerzielle Werbemail. Beides traf bei omega nicht zu.
Es ist auch erlaubt ohne ausdrücklichen Wunsch E-Mails zu versenden, wenn eine (Geschäfts)-Beziehung besteht.
Zusammengefasst: 100%ig sicher kann man sich also nicht sein bei der aktuellen Rechtslage.
@cyberlord: Natürlich, ich habe mich auch definitiv auf Spam bezogen, also Cialis, Viagra und sonstige Werbemails, wo möglicherweise auch gegen das Gesetz wegen unlauterem Wettbewerb verstößt. Das hier ist durchaus ok, warum soll man nicht für HPs oder Foren werben? Ich hoffe, omega überlegt es sich nochmal.
Stimmt. PNs sind zudem erst mal überhaupt keine kommerziellen Werbe-Mails, weil sie
- 1. nicht kommerziell sind und - 2. keine E-Mails sind, sondern private Nachrichen bzw. Mitteilungen, für die die Forenregeln (falls vorhanden) maßgebend sind.
Eine Übertretung dieser Forenregeln wäre aber nicht strafrechtlich, gesetzlich bzw. gerichtlich relevant, weil es eine ausschließlich interne Angelegenheit des Forenboards ist.
Auch schon eine einzige kommerzielle Werbe-E-Mail wäre aber ggf. schon eine gesetzlich verbotene und somit einklagbare Aktion. Somit nehme ich das gegenteilig Geäußerte wieder zurück, was ich zuvor schrieb.