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Forum Overview » Homepagetools - Support » Wünsche » Nicht registrierte können Mitglieder nicht sehen
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Nicht registrierte können Mitglieder nicht sehen
Cyberlordno Access no Access no Access 
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Es gibt dafür die interne Gruppe.
Einfach alle Foren auf die interne Gruppe beschränken, und schon können registrierte User nichts lesen und schreiben.
Diese müssen dann zuerst in der Admin-Zentrale freigeschalten werden.

Es kommt hier leider oft vor daß Themen vom eigentlichen Thema abweichen.
Ich habe trotzdem einen interessanten Link dazu gefunden:
www.internet4jurists.at/e-commerce/impressum1a.htm

lg


Forum-Changelog || zu unseren Angeboten
2/23/2006 5:00:05 PM    
Guestno Access no Access no Access 
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written by Marcus The Cube at 23.02.2006 14:55:00@dieweltist
Das hat mit der Impressumspflicht (in Österreich nur für kommerzielle Anbieter) gar nichts zu tun. Wer auch immer seine persönlichen Daten allgemein freigeben will, darf und kann das ja jederzeit tun Zwinkern

Es geht mir nicht darum, ob jemand Angaben zu seiner Person der Öffentlichkeit preisgeben kann, sondern ob er es muss. Ich wollte auch nur so mal sagen, was ich so gedacht hatte, weiter nichts. Ich finde es nur ein wenig seltsam, dass ein Forenbetreiber sogar seinen realen Namen mit Wohnadresse aller Öffentlichkeit preisgeben muss, hingegen Nichtregistrierten soll sogar z.B. die Angabe des Geschlechts und das Geburtsdatum geheim bleiben. Auch wird sowieso niemand seinen realen Namen ins Profil schreiben, weil dieser völlig belanglos für die stattfindenden Diskussionen ist.

Natürlich habe ich (mit einem mal ) nichts dagegen, wenn Nichtregistrierten die Profile verschlossen bleiben.

@Cyberlord, ja, mit der Einhaltung des jeweiligen Themas hat mancher seine Probleme. Deshalb habe ich das in meinem Forum so geregelt, dass nur der Basisbeitrag nicht zu sehr vom Thema abweichen sollte.

Und die Idee mit der internen Gruppe funktioniert leider nicht so gut, weil dadurch nicht nur die Profile, sondern sämtliche Inhalte für Gäste verborgen wären. In meinem Forum wäre das z.B. unvorstellbar. Mit ca. 20 000 Zugriffen im Monat und durchschnittlich nur mit alle drei Wochen einem geschriebenem Beitrag und nur 35 Mitgliedern wäre diese Radikallösung praktisch das Aus für dieses Forum, das praktisch nur davon lebt, dass Unregistrierte drin lesen.


2/23/2006 6:14:57 PM 
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Posts: 1877
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Es gibt zwar noch keine Rechtsprechung, aber die Lehre sagt derzeit - und das betrifft immer nur die Forenbetreiber:

Impressumspflicht für kommerzielle Anbieter (volle Identifikation) - Vorsicht ist auch schon bei Werbebannern der Fall, für die man direkt etwas bekommt.

Offenlegungspflicht (Name, Ort) für meinungsbildende Medien, also wenn es sich an die breite Öffentlichkeit richtet und der Inhalt "politisch" ist.

= alle Forenbetreiber, die einen ganz bestimmten Zweck verfolgen und ein kleines Zielpublikum haben, müssen sich nicht identifizieren. Ich würde schätzen das sind 95% aller Foren...

Bezüglich dieser wichtigen Unterscheidung ist der internet4jurists link nicht so gut, sonst aber überaus praktisch und absolut zu empfehlen.

Genaueres ist bei "Praxiskommentar Mediengesetz" von Berka/Höhne/Noll/Polley zu finden.

Ein Forenuser muss seine Identität nie preisgeben. Ein vernünftiger user wird das auch nicht tun, solange er nicht sicher ist, dass nur bestimmte Leute seine Daten abfragen können.
Daher die Anregung die Mitgliederliste zu verstecken und auch neu registrierten nicht automatisch Zugang dazu zu geben.
Das kann bei kleinen Foren den Mitgliederbereich theoretisch wirklich nutzbar machen, bei Großen wird das zugegeben sinnlos sein.

Alles auf intern zu schalten nimmt den admins wieder die Möglichkeit einen Bereich für sich zu reservieren, indem sie sich koordinieren können...


2/24/2006 10:52:32 AM 
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Posts: 1877
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Impressumspflicht wie oben erwähnt ist im gebräuchlichen Sinn zu verstehen, nicht im juristischen - dort wird es "Informationspflicht nach dem ECG" genannt.


2/24/2006 11:08:20 AM 
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Posts: 1877
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Also auf dieser Webseite steht u.a. das hier geschrieben:

Zitat
Auszüge aus dem "Teledienstegesetz" (TDG) der Bundesrepublik Deutschland
§2 Geltungsbereich
(nur Absätze 1 und 3 wiedergegeben)

(1) Die nachfolgenden Vorschriften gelten für alle elektronischen
Informations- und Kommunikationsdienste, die für eine individuelle Nutzung
von kombinierbaren Daten wie Zeichen, Bilder oder Töne bestimmt sind und
denen eine Übermittlung mittels Telekommunikation zugrunde liegt
(Teledienste).

(3) Absatz 1 gilt unabhängig davon, ob die Nutzung der Teledienste ganz oder
teilweise unentgeltlich oder gegen Entgelt möglich ist.

§6 Allgemeine Informationspflichten

Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende
Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar
zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei
juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,

2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare
Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der
elektronischen Post, [...]

Was vielfach zu der irrigen Annahme führt, ein Impressum sei erst notwendig, Wenn man kommerzielle Absichten verfolgt, ist der Ausdruck "geschäftsmäßige Teledienste" in §6 TDG.

Doch hier muß klar unterschieden werden zwischen den beiden Begriffen "geschäftsmäig" und "gewerbsmäßig". Der Begriff "gewerbsmäßig" trifft auf eine Tätigkeit in der Tat erst dann zu, wenn mit ihr Geld erwirtschaftet werden soll (Gewinnerzielungsabsicht). Der Begriff "geschäftsmäßig" aber bezeichnet sämtliche Tätigkeiten, die ernsthaft betrieben werden und die nicht nur vorübergehend sind (nachhaltige Tätigkeiten). [...]

In der "Realen Welt", also dem Leben außerhalb des Internet, gilt die Impressumspflicht seit je her für alle an die Öffentlichkeit gerichteten Publikationen, unabhängig davon, ob eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt wird oder nicht. [...]

Die geltende Rechtslage ist aber so, daß in jeder an die Öffentlichkeit gerichteten Publikation ein korrektes Impressum stehen muß und daß in diesem die für den Inhalt verantwortliche Person mit Namen und Adressen nachlesbar sein muß. [...]

Insofern ist klar, daß der Gesetzgeber auch für Teledienste eine Impressumspflicht definiert hat, die unabhängig von der Erwirtschaftung eines Gewinns ist. Im Gesetz wurde also ganz gezielt der Begriff "geschäftsmäßig" und nicht "gewerbsmäßig" gewählt.

Ergänzend sei noch gesagt, daß der Begriff "privater Webmaster" eine umgangssprachliche Bezeichnung ist, die keinerlei Bedeutung für Rechtsvorschriften hat. Es ist auch keineswegs so, daß der Begriff "privat" in der deutschen Sprache generell gleichbedeutend ist mit "nicht kommerziell". [...]

In Webforen gibt es sehr häufig FAQ-Listen (FAQ=Frequently Asked Questions) mit diversen Fragen und Antworten, doch die Frage nach dem Verantwortlichen taucht dort meist nicht auf. Dabei ist es nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine für den Besucher wichtige Information. Wenn ich z.B. über eine Suchmaschine oder über das Verfolgen von Links bei einem Webforum lande, frage ich mich zuerst "Wo bin ich hier überhaupt?". Ich möchte wissen, wer für das Forum verantwortlich ist, ob das Forum von einer Einzelperson, eine Gruppe oder einem Unternehmen betreut wird. Ich möchte einschätzen können, ob mit dem Forum eine bestimmte Intention verfolgt wird oder ob lediglich neutral über bestimmte Themen diskutiert werden soll. Doch derartige Fragestellungen fehlen in den FAQ-Listen meistens völlig. Statt dessen wird lediglich auf rein technische Fragen eingegangen wie der Vergabe von Zugangspaßwörtern, den Einstellungen der Zeitzone, Siganturdefinitionen oder HTML-Kodierungen. Aber wenn die Frage "Wo bin ich hier überhaupt?" noch gar nicht beantwortet ist, macht es doch keinen Sinn, bereits umfassend auf technische Detailfragen einzugehen.



2/24/2006 11:50:14 AM 
Marcus The Cubeno Access no Access no Access 
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Mag schon sein, dass sich die Deutschen aus masochistischer Tradition das angetan haben, denn so ein völlig unüberlegtes gesetzgeberisches Handeln, um das jetzt einmal höflich zu umschreiben, hat ja zur Folge, dass man Millionen Websites ins Medienrecht - oder noch schlimmer ins Handelsrecht - hineinzieht.
Womit zB. ein Richter nicht mehr für 50 Zeitschriften, sondern für 5 mio zuständig wäre.
Wenn das für Deutschland wirklich zutrifft, dann: mein Beileid liebe Nachbarn!
Zur Beruhigung, wenn man in Österreich als nicht kommerzieller Forumsbetreiber ausnahmsweise tatsächlich offenlegen muss, dann reicht der Wohnort/Firmensitz und die "Richtung der Publikation" - das steht fest.
Beispiel: Max Müller, Wien, Forum für Kritiker des neuen Medienrechts.

Damit lass ich es aber gut sein, wo nachzulesen ist, habe ich oben eh schon gesagt.


Marcus The Cube SOJ
2/24/2006 2:32:36 PM   
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